Energieeffizienz: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Mitte August hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die Energieeffizienzrichtlinie, die bereits im Oktober 2012 verabschiedet wurde, noch immer nicht umgesetzt ist. Demnach soll der Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 insgesamt um 20 Prozent gesenkt werden. Die Richtlinie schlägt hierfür mehrere Maßnahmen vor.

Sowohl Verbraucher als auch die Industrie sollen verpflichtet werden, ihren Verbrauch zu senken. Für energieintensive Unternehmen ist beispielsweise die verpflichtende Durchführung von Energieaudits alle vier Jahre vorgesehen. Doch dies ist nur einer von zahlreichen Schritten. Auch die energetische Gebäudesanierung soll voranschreiten, die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) optimiert und genutzt werden. Den Stichtag 5. Juni 2014 zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hat die Bundesregierung tatenlos verstreichen lassen, und auch im neuen EEG findet sich nichts dazu.

Dabei ist Energieeffizienz ein zentrales Thema der Energiewende, wenn diese in absehbarer Zeit erfolgreich sein soll. Denn es geht nicht nur darum, auf überwiegend saubere Energie umzusteigen, sondern auch, insgesamt weniger Energie zu verbrauchen, auch im Hinblick auf die Klimaziele. Die Optimierung der Energieeffizienz ist auch aus ökonomischer Perspektive eine Notwendigkeit, gerade für die Industrie mit besonders hohem Verbrauch. Denn je sinnvoller und effizienter das Energiemanagement gestaltet ist, desto mehr Geld lässt sich sparen. Die Logik des Endverbrauchers, der seine Fassade dämmen lässt oder lediglich den alten Kühlschrank durch eine Energiesparmodell austauscht, gilt für alle Akteure am Markt.

„Betriebliche Energieeffizienz rückt bei vielen Unternehmen immer stärker in den Fokus strategischer Entscheidungen. Dabei stehen den Anfangsinvestitionen in effizientere Technik auch deutliche langfristige Einsparpotenziale gegenüber“, stellt Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender des Energiedienstleisters Ispex aus Bayreuth, fest. Er verweist auf mögliche jährliche Kosteneinsparungen für Unternehmen von bis zu 30 Prozent, zudem gebe es für zahlreiche Maßnahmen staatliche Fördermittel. Dazu müssen Einsparpotentiale erkannt und genutzt werden.

Die Bundesregierung hat inzwischen zumindest einen Entwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz vorgelegt (nachzulesen hier, PDF). Ebenfalls vorhanden ist ein nationaler Aktionsplan zur Energieeffizienz. Dieser geht detailliert auf Problemstellungen ein und informiert über laufende Umsetzungspläne. Aber ganz unabhängig von den politischen Aktivitäten ist es im eigenen Interesse jedes einzelnen Marktteilnehmers, seinen Energieverbrauch und seine Nutzungsstrategien zu überprüfen um langfristig und nachhaltig wirtschaften zu können.