Verfassungsbeschwerde gegen EEG-Umlage

Die Drechsel GmbH aus Selb betrachtet die EEG-Umlage in ihrer heutigen Form für verfassungswidrig und hat daher nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das meldet Textilwirtschaft.de.

Zuvor hatte das Unternehmen vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe dagegen geklagt, die Umlage zahlen zu müssen. Das Gericht hatte die Klage zurückgewiesen. „Die Drechsel GmbH klagt stellvertretend für die gesamte Textilbranche und wird dabei vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (t+m) unterstützt“, heißt es weiter.

Der Verband kritisiert, dass die gesetzlich festgelegte Umlage via Strompreis das einzige Mittel sei, Betreiber Erneuerbarer Energien zu finanzieren; sie würde der Textilwirtschaft Nachteile im internationalen Wettbewerb verursachen. Tatsächlich umstritten ist die Regelung zur Befreiung energieintensiver Industrie, die ursprünglich nur für solche Unternehmen gelten sollte, die im internationalen Wettbewerb stehen, aber nach und nach ausgeweitet wurde; die Kriterien, die zu einer Befreiung berechtigen, sind inzwischen sehr weit gefasst. Auch die EU-Kommission hatte diesbezüglich Wettbewerbsbedenken angemeldet. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im vergangenen Jahr Änderungen angemahnt.

In einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2012 verkündete die Drechsel GmbH, künftig die EEG-Umlage nicht mehr zu zahlen. Das Unternehmen beklagt, die Energiewende würden auf den Schultern des Mittelstands und der Privatverbraucher finanziert. Stattdessen solle die Umlage aus Bundesmitteln finanziert werden.