Verpflichtende Energieaudits für Großunternehmen?

Die EU-Effizienzrichtlinie 2012/27/EU (hier im Originaltext) soll große Unternehmen zu regelmäßigen Energieaudits alle vier Jahre verpflichten. Nun soll die Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt werden, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI). Noch bis zum 20. August bittet das Ministerium um Stellungnahmen.

Bei einem Energieaudit soll ermittelt werden, wie das genaue Energie-Verbrauchsprofil eines Unternehmens aussieht, um auf dieser Basis Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und Verbesserung der Energieeffizienz zu erörtern. Die verpflichtende Durchführung soll jetzt ins Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) eingearbeitet werden.

Seitens des BMWI heißt es dazu: „Zu der geplanten Gesetzesänderung führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Konsultation durch: Interessierte Fachkreise können bis zum 20. August per E-Mail an Buero-IIB2@bmwi.bund.de eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgeben.“ Der bestehende Gesetzesentwurf ist online einsehbar (PDF, hier klicken). Darin werden jährliche Kosten von ca. 112 Millionen Euro für die deutsche Wirtschaft durch die Energieaudits erwartet. Außerdem entstehen dem Bund Kosten von ca. 2,3 Millionen Euro. Auswirkungen auf die Energiepreise soll die Umsetzung der Richtlinie nicht haben.