10 Mrd. EUR für Verteilernetze

Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) meldet, wurden 900 Millionen Euro Kapitalkostenaufschläge für den Ausbau des Verteilernetzes bis Ende Dezember 2018 genehmigt. Entsprechend beziffern sich die durchgeführten oder geplanten Investitionen ca. 10,4 Milliarden Euro, die sich auf den Zeitraum von 2017 bis 2019 erstrecken.

Den Kapitalkostenaufschlag können Verteilernetzbetreiber für unmittelbare Investitionen in die Netzinfrastruktur in die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze beantragen. Laut BNetzA umfasst die Erlösobergrenzen alle Netzkosten zzgl. einer Verzinsung des Eigenkapitals, die den Verbrauchern von den Unternehmen über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden dürfen. Beim Kapitalkostenaufschlag handelt es sich im Wesentlichen um Vorfinanzierungen, da die Unternehmen schon geplante Investitionen einpreisen können. Die Investitionen können in den Bestand oder die Erweiterung des Netzes fließen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur