5. Förderaufruf Ladeinfrastruktur Bayern

Im Rahmen des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ wurde am 2. Dezember der fünfte Förderaufruf gestartet. Dieser endet am 14. Februar.
Gefördert werden in dieser Runde die Errichtung der Ladesäulen sowie deren Netzanschluss und Montage. Die Fördersätze bewegen sich für Normalladepunkte, ab 3,7 kW bis einschließlich 22 kW, mit 40 Prozent, aber höchstens 3.000 Euro pro Ladepunkt. Beim Netzanschluss pro Standort liegt der Förderanteil ebenfalls bei 40 Prozent und ist bei 5.000 Euro gedeckelt. Sollte die Ladestation einen zusätzlichen Mehrwert bieten, z.B. in Form von Park & Ride-Parkplätzen oder E-Car/E-Bike-Sharing kann der Fördersatz um 10 Prozent aufgestockt werden.
Die Fördervoraussetzungen umfassen einen Betrieb der öffentlichen Ladesäule vom mindestens sechs Jahren und den Betrieb mit erneuerbaren Energien. Die Einhaltung der LSV ist obligat.

>> 5. Förderaufruf „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

>> Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

>> Die eigene Ladesäule im Unternehmen