7. Sektorgutachten Monopolkommission

Mitte September hat die Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes ihr 7. Sektorgutachten „Wettbewerb mit neuer Energie“ veröffentlicht.

Dem Gutachten zufolge werde die Verbreitung der Elektromobilität durch Monopole erschwert. Demnach komme es zu einer regionalen Konzentration von Anbietern. Das können zu hohen Preisen für Ladestrom führen. Da Kommunen stark in den Aufbau der Ladeinfrastruktur involviert seien, sollen diese stärker wettbewerbliche Überlegungen mit einbeziehen.

Die Wettbewerbssituation beim Ausbau der Windkraft durch die geringe Zahl von Geboten wird bemängelt. Grund dafür seien fehlende Flächen und Genehmigungen für Windkraftanlagen. Diese sollten möglichst kurzfristig zur Verfügung gestellt bzw. erteilt werden. Sollte das nicht gelingen, solle die Ausschreibungsmenge angepasst werden, um wieder einen wirksamen Preiswettbewerb herzustellen.

Die Preisaufsicht beim Stromgroßhandel solle nachgesteuert werden. Durch die voraussichtliche Verknappung flexibel verfügbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren würde das Risiko steigen, dass einzelne Erzeuger in bestimmten Marktsituationen Anreize und Möglichkeiten besitzen, durch Kapazitätszurückhaltung die Strompreise anzuheben. Dem solle durch Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln begegnet werden. Beispielsweise solle das Bundeskartellamt gemeldete Kraftwerksausfälle kontrollieren.

>> 7. Sektorgutachten Energie (2019): Wettbewerb mit neuer Energie (PDF)