Entfall EEG-Umlage ab 1. Juli

Wie aus Medienberichten hervorgeht, hat sich der Koalitionsausschuss aus SPD, Grünen und FDP auf einen vorgezogenen Entfall der EEG-Umlage bereits ab 1. Juli 2022 geeinigt.

Laut dem vorliegenden Ergebnispapier sollen die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet werden, die EEG-Umlage unterjährig neu zu berechnen. Darüber hinaus sollen die Ausnahmen im Zusammenhang mit der EEG-Umlage und Ausnahmen bei den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst werden.

ISPEX wird hierzu weiter berichten.

 
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