Änderung WindSeeG

Das Bundeskabinett hat einen Änderungsentwurf für das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) vorgelegt. Unter anderem ist darin eine Erhöhung des Ausbauziels für Offshore-Windkraft bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt und ein langfristiges Ausbauziel von 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 enthalten. Zudem werden Details des Ausschreibungsverfahrens und Netzanbindungskosten geregelt.

>> Entwurf WindSeeG der Bundesregierung