Aktuelle Kurzmeldungen 01-2020

ÜNB: Finale Netzentgelte

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Preisblätter mit den finalen Netzentgelten 2020 veröffentlicht.

>> Themenbereich Netzentgelte

>> ÜNB veröffentlichen vorläufige Netzentgelte 2020 – Überwiegend Steigerungen

>> TransnetBW Preise Netznutzung 2020 (PDF)

>> TenneT Netzentgelte 2020 (PDF)

>> Amprion Preisblatt 2020 (PDF)

>> 50Hertz Preisblatt 2020 (PDF)

Bilanzkreistreue Festlegungen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Festlegungen beschlossen, um die Bilanzkreistreue der Bilanzkreisverantwortlichen zu erhöhen. Dies ist eine Reaktion auf die im Juni 2019 aufgetretenen Systemungleichgewichte.

Demnach dürfen Bilanzkreisverantwortliche ab 15. Januar die Energiemengen in ihren Bilanzkreisen im potentiell systemkritischen Zeitraum der letzten 15 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt nur noch ausgeglichen bewirtschaften.

Das sogenannte „80%-Kriterium“ in der Berechnungsmethode für den regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) wird angepasst. Für Bilanzkreisverantwortliche soll ein stärkerer finanzieller Anreiz zum Ausgleich der Energiemengen gesetzt werden. Das greift bereits ab dem Liefermonat Februar 2020. Laut BNetzA wird zukünftig ein Zuschlag bzw. Abschlag auf den reBAP in Höhe von 50 %, mindestens jedoch 100 €/MWh, bereits dann fällig, wenn der Saldo des Netzregelzonenverbundes einen Wert von mehr als 80 % der kontrahierten Regelleistung ausweist. Die Höhe des Regelenergieabruf wird irrelevant. Die Übermittlung von Einzellastgangdaten an die ÜNB soll verbessert werden, um auf dieser Basis eine schnelle Plausibilisierung der eingereichten Forward-Fahrpläne sowie eine kurzfristige Einschätzung über Bilanzkreisunausgeglichenheiten vornehmen zu können.

>> Festlegungen der Beschlusskammer 6

>> Aufsichtsverfahren gegen BKV

Ausschreibungsergebnisse KWK/inKWK

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungen mit Gebotstermin 2. Dezember veröffentlicht. In den zwei getrennten Verfahren wurden KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme ausgeschrieben.

Das Ausschreibungsvolumen der KWK-Anlagen lag bei 80,092 Megawatt. Hierauf wurden 13 Gebote im Umfang 58,262 Megawatt abgeben. Für die 12 bezuschlagten Gebote mit 53,612 Megawatt Gesamtleistung wurde ein durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert von 5,12 ct/kWh erreicht.

Im Gegensatz zu den konventionellen KWK-Anlagen war die Ausschreibung der innovativen KWK-Systeme mit 43,101 Megawatt bei einem Ausschreibungsvolumen von 25 Megawatt deutlich überzeichnet. Fünf der neun eingereichten Geboten wurden bezuschlagt und erhielten durchschnittlich mengengewichtet 10,25 ct/kWh.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Stromerzeugung 3. Quartal

Wie das Bundesamt für Statistik mitteilt, ist Strommenge aus Kohlekraftwerken um 37 % im Vergleich zum Vorjahresquartal gesunken. Im dritten Quartal 2019 wurden in Deutschland 120,1 Terawattstunden in das Netz eingespeist. Das stellt einen Gesamtrückgang zum Vorjahresquartal von 12,8 Prozent dar. Innerhalb der Einspeisung aus konventioneller Erzeugung ergaben sich für das Quartal Verschiebungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Strom aus Kohlekraftwerken verzeichnete ein Minus von 37 Prozent, wohingegen erdgasbasierte Stromerzeugung 31 Prozent mehr einspeiste.

Der Zuwachs an erneuerbarer Einspeisung setzte sich mit 8,8 Prozent fort. Hier legte der Anteil der Windkraft gegenüber dem dritten Quartal 2018 um 18,6 Prozent zu. Photovoltaik und Biogas nahmen aber leichte Verluste mit jeweils 1,2 und 0,1 Prozent hin.

>> Pressemitteilung Statistisches Bundesamt

Energieeffizienzstrategie 2050

Das Bundeskabinett hat die Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA) der Bundesregierung verabschiedet. Laut Wirtschaftsministerium basiert die Strategie auf drei Elementen.

Die Strategie definiert ein Effizienzziel bis 2030. Demnach soll der Primärenergieverbrauch um 30 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden.

Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung sollen in den 2021 bis 2030 in einem neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) gebündelt und mit dem Klimaschutzprogramm 2030 verbunden werden.

Der Stakeholderprozess „Roadmap Energieeffizienz 2050“ soll unter Einbeziehung breiter Interessengruppen, wie z.B. Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Wege zur Halbierung des Energieverbrauchs analysieren und Maßnahmen und Instrumente entwickeln.

>> Energieeffizienzstrategie 2050 (PDF)

Grenzpreis für Strom 2018

Das Bundesamt für Statistik hat den Grenzpreis für Strom veröffentlicht. Laut einer Pressemitteilung des Amtes nahm der durchschnittliche Erlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive Industriebetriebe) im Jahr 2018 um 11,4 % auf 13,92 Cent je Kilowattstunde zu. Der ermittelte Wert beruht auf einer gegenüber 2017 veränderten Erhebungsmethode.

Der sogenannten Grenzpreis, i.e. durchschnittliche Erlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden, stellt die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe dar. Dies ist für die Sondervertragskunden im Hinblick auf die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) relevant.

Hintergrund: Konzessionsabgabe

Bei der Konzessionsabgabe handelt es sich um ein Entgelt für die Nutzung öffentlicher Wege zur Verlegung von Leitungen, das von Strom- und Gasnetzbetreibern an Städte und Gemeinden gezahlt wird. Die Energieversorger reichen diese Abgabe an den Endkunden weiter.

Beim Strom beläuft sich die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden bundesweit einheitlich auf 0,11 ct/kWh. Eine Pflicht zur Zahlung der Konzessionsabgabe besteht allerdings nur, wenn der individuelle Durchschnittsstrompreis einen Grenzpreis überschreitet, der für jedes Kalenderjahr vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Gemäß Konzessionsabgabenverordnung ist dieser Grenzpreis als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen aus Stromlieferungen an alle Sondervertragskunden im vorletzten Kalenderjahr definiert. Sofern der individuelle Strompreis unter dem Grenzpreis liegt, sollte Kontakt mit dem Netzbetreiber aufgenommen und auf die Befreiung von der Konzessionsabgabepflicht hingewiesen werden. Ein entsprechender Nachweis ist über ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen.

>> Pressemitteilung destatis

>> Steuern, gesetzlich Abgaben und Umlagen

Rückgang des Energieverbrauchs 2019

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) errechnete für 2019 einen vorläufigen Energieverbrauch für Deutschland von 12.815 Petajoule. Daraus ergibt sich ein Rückgang von 2,3 Prozent gegenüber 2018.

Gründe für diese Entwicklung sieht die AGEB in der Verbesserung der Energieeffizienz, Substitutionen im Energiemix und einem konjunkturell bedingtem Nachfragerückgang. Aufseiten der steigernden Faktoren werden der Bevölkerungszuwachs und die etwas kühlere Witterung genannt.
Bereinigt um den Einfluss der Witterung und Lagerbestandsveränderungen wäre der Verbrauch sogar um mehr als drei Prozent zurückgegangen.

Der Verbrauchsmix der Energieträger weist gegenüber dem Vorjahr deutliche Veränderungen auf. Der Mineralölverbrauch sowie der Absatz von Diesel- und Ottokraftstoff steigerte sich leicht. Bei leichtem Heizöl betrug die Absatzsteigerung 17,4 Prozent. Konjunkturbedingt nahm die Lieferung von Rohbenzin an die chemische Industrie um 8 Prozent ab. Die kühle Witterung im Frühjahr und die höhere Verstromung führte zu einem Plus von 3,6 Prozent bei Erdgas. Beim Steinkohleverbrauch stellte sich einen historisches Tief nach einem Rückgang von 20,5 Prozent ein. Hierbei machte sich vor allem der verminderte Einsatz um ein Drittel bei der Strom- und Wärmeerzeugung bemerkbar. Das siebte Jahr in Folge nahm der Verbrauch von Braunkohle ab. Hier zeigte sich eine Minderung von 20,7 Prozent. Lediglich die Kernenergie stagnierte annähernd mit einen Minus von 1 Prozent.

Zuwächse beim Vergleich zwischen 2018 und 2019 konnten die Erneuerbaren Energien mit 4 Prozent verbuchen. Die Windkraftanlagen speisten 15 Prozent mehr ein und die Wasserkraft erhöhte den Anteil um 4 Prozent. Die Solaranlagen behielten ihre Position und änderten sich mit einer Erhöhung von 1 Prozent nur marginal. Fast so gering fiel die Steigerung bei der Biomasse aus. Dort war nur eine Anhebung um 2 Prozent zu beobachten.

In der Summe entfallen gut 60 Prozent des inländischen Energieverbrauchs auf Öl und Gas. Weitere 18 Prozent werden durch Stein- und Braunkohle gedeckt. Die Erneuerbaren steuern beinahe 15 Prozent zu.

Mitglieder der AGEB sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) Berlin, der Deutsche Braunkohlen-Industrie und Verein e.V. (DEBRIV) Berlin, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) Berlin, die EEFA GmbH Münster, das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI), der Gesamtverband Steinkohle e.V. (GVSt) Essen, der Mineralölwirtschaftsverband e.V. (MWV) Berlin, das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Essen, der Verein der Kohlenimporteure e.V. Berlin sowie das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stuttgart.

>> Pressemitteilung der AGEB

Smart Meter Rollout 2020

Der seit 2017 schwebende Prozess der Einführung von Smart Metern nimmt Fahrt auf. Das dritte Zertifikat für ein Smart-Meter Gateway wurde am 19. Dezember 2019 übergeben. Damit sind nun drei von einander unabhängige Hersteller zertifiziert und der erste Schritt für den verpflichtenden Rollout durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ist genommen. Sobald das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technische Möglichkeit feststellt, zieht der Umstellungsplan aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) scharf. Die sogenannte Markterklärung des BSI wird Anfang des Jahres erwartet.

>> BMWi-Broschüre Smart Meter und digitale Stromzähler (PDF)

>> Bald Pflicht – Smart Meter stellen neue Anforderung an Unternehmen

Marktmachtbericht Bundeskartellamt

Aus dem im Marktbericht des Bundeskartellamts geht hervor, dass derzeit keine marktbeherrschende Stellung durch ein Unternehmen im Markt für die Erzeugung und den erstmaligen Absatz von Strom vorliegt. Besonders RWE war in der Vergangenheit in den Fokus der Marktaufsicht geraten.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sei RWE derzeit nicht marktbeherrschend, stehe aber vergleichsweise nahe an der Beherrschungsschwelle. Das bestätigten die bisherigen Analysen des Jahres 2019. Das Unternehmen sei erneut in einer erheblichen Anzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar gewesen.

Bereits eine relativ geringfügige weitere Verknappung der Angebotskapazitäten im Zuge des Atom- und Kohleausstiegs könne dazu führen, dass RWE die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreite. Im Zuge des Atom- und Kohleausstieges und der Verknappung der Angebotskapazitäten könnte diese Schwelle überschritten werden.

Die Betrachtung basiert auf dem Jahr 2019 ohne das vierte Quartal. Das Bundeskartellamt wird gemäß Mitteilung die Analyse alsbald vervollständigen und veröffentlichen.

>> Marktmachtbericht des Bundeskartellamtes (PDF)

Netzentwicklungsplan 2019-2030

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Netzentwicklungsplan (NEP) für die Jahre 2019 bis 2030 bestätigt. Der NEP legt die Ausbaumaßnahmen fest, die zu einer sicheren Stromversorgung bis 2030 bzw. 2035 notwendig sind. Dieser berücksichtigt den auf 65 Prozent gesteigerten Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 als Ziel der Bundesregierung.

Insgesamt wurden 114 Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber bestätigt. Unter anderem sind 3.600 zusätzliche Trassenkilometer gegenüber dem gegenwärtigen NEP eingeplant, zumeist als Verstärkung bestehender Leitungen.

Der neue NEP sieht erstmals innovative Betriebsmittel vor, beispielsweise Pilotanlagen für sogenannte Netzbooster, die kurzfristig Netzengpässe entschärfen sollen. Das wird durch sehr schnelles Abschalten steuerbarer Erzeugungsanlagen beziehungsweise Zuschalten steuerbarer Verbraucher vor einem Netzengpass bewerkstelligt werden.

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 findet Berücksichtigung. Zusätzlich sind 74 über das Bundesbedarfsplangesetz hinausgehende Maßnahmen genehmigt, unter anderem ein neuer Korridor für Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung von Schleswig-Holstein nach NRW. Der NEP schließt überdies die Planung der Offshore-Anbindungssysteme mit ein und ersetzt den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan.

>> Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030: Bestätigung (PDF)

Windkraftausschreibung a.L. 12/2019

Die Bundesnetzagentur hat das Ergebnis der Ausschreibung für Windenergie an Land mit Gebotstermin 1. Dezember 2019 veröffentlicht. Auf das Ausschreibungsvolumen von 500.000 kW wurden 76 Gebote in einem Umfang von 685.840 kW eingereicht.

Auf dieser Basis erfolgte eine Bezuschlagung von 56 Geboten mit einem Volumen von 509.040 kW. Durch die leichte Überzeichnung wurde eine etwas niedrigerer durchschnittlicher mengengewichteter Zuschlagswert von 6,11 ct/kWh erreicht. Zuvor waren es noch 6,20 ct/kWh.

Den regionalen Schwerpunkt dieser Ausschreibungsrunde bildete Brandenburg mit 17 bezuschlagten Projekten im Umfang von 174.260 kW. In dieser Ausschreibungsrunde waren acht Bürgerenergiegesellschaften unter den Bezuschlagten.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Energieverbrauch Industrie gesunken

Aus einer Analyse des Bundesamtes für Statistik (destatis) geht hervor, dass die deutsche Industrie im Jahr 2018 rund 2,3 Prozent weniger Energie verbraucht hat als 2017. Der Gesamtenergieverbrauch lag für 2018 bei 3.981 Petajoule. Der Großteil mit 86 Prozent wurde energetisch, bspw. zur Erzeugung von Strom- und Wärme, eingesetzt. Der übrige Teil entfiel auf die stoffliche Produktion, d.h. z.B. Kraftstoffe, Düngemittel oder Kunststoffe herzustellen.

Die chemische Industrie nimmt unter den Verbrauchern den Spitzenplatz ein. Allein 28,6 Prozent am Gesamtaufkommen entfielen auf diese. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass mehr als ein Drittel der dort verwendeten Energieträger als Ausgangsstoff für Produkte eingesetzt werden.

Bezogen auf die energetische Verwendung liegt der Anteil bei der Metallerzeugung- und Verarbeitung mit rund einem Viertel höher. Am Gesamtverbrauch macht dieser Wirtschaftszweig 22,4 Prozent aus.

Bemerkenswert ist der Anteil der Papier- und Pappe-produzierenden Industrie. Auf sie allein entfallen 6,6 Prozent des Gesamtenergieeinsatzes.

>> Pressemitteilung destatis

MAP Förderung verändert

Ab Januar 2020 gelten veränderte Bedingungen für das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Mit der Anpassung wird die Festbetragsförderung auf eine anteilige Förderung umgestellt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Kosten. EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden dann entsprechend mit 35% gefördert. Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen erhalten eine Förderung von 30%. Gasbrennwertheizungen, die erst im Laufe von zwei Jahren um eine Technologiekomponente zur Nutzung erneuerbarer Energien erweitert werden, können eine Förderung von 20% erhalten.

Außerdem wird der Ersatz von Ölheizungen durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage mit einer zusätzlichen Prämie von 10 Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz der zu errichtenden Anlage gewährt.

Die förderfähigen Kosten bestehen unter anderem in den Anschaffungskosten der Heizung und deren Installation, Einstellung und Inbetriebnahme. Darüber hinaus fließen in die Berechnung beispielsweise die Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. vorhandenem Tank, Optimierung des Heizungsverteilsystems, notwendige Wanddurchbrüche, ggf. Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle, Schornsteinsanierung sowie Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern.

>> Förderübersicht: Heizen mit erneuerbaren Energien 2020 (PDF)

>> Deutschland macht´s effizient

Aktuelle Strommarktdaten 2019

Eine Auswertung der Strommarktdaten durch die Bundesnetzagentur zum Jahresanfang hat ergeben, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Netz 47 Prozent beträgt. Den größten Anteil daran trug die Windkraft, wobei On- und Offshore-Anlagen gemeinsam einen Anteil von 26,0 Prozent erreichten. Die Photovoltaik deckte 8,8 Prozent der Netzlast. Biomasse, Wasserkraft und sonstige Erneuerbare steuerten 12,2 Prozent der Gesamtnetzlast bei.

Die Gesamtstromerzeugung der Erneuerbaren betrug 223,9 Terawatt (TWh). Gegenüber 2018 macht das eine Steigerung von 8,4 Prozent aus. Wind an Land erreichte ein Volumen von 99,6 TWh und somit einen Anstieg von 11,3 Prozent. Die Windkraft auf See erhöhte sich um 26,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 24,2 TWh. Die Solarstromerzeugung verharrte auf fast gleichem Niveau mit 41,9 TWh.

Zu beachten ist, dass die die Gesamtnetzlast 2019 um 6,4 Prozent auf 476,0 TWh sank. Die Nettostromerzeugung ging um 5,4 Prozent gegenüber 2018 auf 510,4 TWh zurück. Deutschland war auch 20198 wieder ein Stromexporteur mit insgesamt 35,2 TWh. Dieser Saldo ergibt sich aus dem Export von 59,4 TWh und dem Import von 24,2 TWh.

Die BNetzA weist auf folgendes hin: Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms an der Netzlast („im Netz“) unterscheidet sich von der Berechnungsgrundlage für die Zieldefinitionen der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien (EEG 2017), die sich am Bruttostromverbrauch bemisst. Die Netzlast erfasst keine Kraftwerkseigenverbräuche und Industrienetze, sodass bei der hier angewendeten Berechnungsgrundlage, im Vergleich zum Anteil am Bruttostromverbrauch, ein tendenziell höherer erneuerbare Energien-Anteil resultiert.

>> Übersichtsseite der Bundesnetzagentur

Umweltbonus Dezember 2019

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Zwischenstand bei der Förderung der Elektromobilität, dem sogenannten Umweltbonus, veröffentlicht. Mit Stand 31. Dezember 2019 wurden insgesamt 164.579 Anträge gestellt. Davon entfielen auf reine Batterieelektrofahrzeuge 109.386 sowie auf auf Plug-In Hybride 55.084. Sogar 109 Brennstoffzellenfahrzeuge wurden gefördert.

Unter den Bundesländern dominiert NRW 44.022 Anträgen. Dahinter reihen sich Bayern mit 31.067 und Baden-Württemberg mit 26.809 Antragstellungen ein.

Die Verteilung unter den Herstellern ist birgt wie im Vormonat keine Überraschungen. Auf Fahrzeuge von BMW entfallen 25.708 Anträge. Beispielsweise gehört der BWM i3 mit 7.225 Beantragungen zur Spitzengruppe unter allen Modellen. Renault liegt auf Rang zwei mit 20.934 Gesamtbeantragungen. Hier macht das Modell Zoe mit verschiedenen Varianten praktisch das Antragsaufkommen aus. Bei dem Drittplatzieren VW mit 19.115 Gesamtanträgen ist der e-Golf (Modell 2017) allein mit 8.199 Anträgen vertreten.

Unternehmen stellen mit 92.842 die überwiegende Zahl der Anträge. Privatpersonen stehen dem mit 68.733 Anträgen deutlich nach. Die übrigen Antragstellungen entfallen in geringer Zahl auf z.B. kommunale Betriebe oder Vereine.
Auffällig ist die Differenz zwischen den hohen Antragsstellungen durch Unternehmen, aber der geringen Anzahl der Beantragungen für Nutzfahrzeuge. Nennenswerte Antragstellungen gehen im Grunde nur für den Streetscooter, bekannt als Lieferfahrzeug der Post, ein.

Der Bundestag hatte bereits im November 2019 weitere steuerliche Förderungen für Elektromobilität beschlossen. Dazu zählen nicht nur eine verbesserte Anrechnung von privat genutzten Firmenfahrzeugen, sondern auch eine Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. Dezember 2019 (PDF)

>> Weitere Förderung der Elektromobilität beschlossen

Spitzenausgleich 2020 gewährt

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 18. Dezember 2019 hat das Bundeskabinett die Erreichung der Ziele bei der Reduktion der Energieintensität des Produzierenden Gewerbes bestätigt. Dem entsprechend wird für das Antragsjahr 2020 der sogenannte Spitzenausgleich (§ 55 EnergieStG, § 10 StromStG) gewährt.

Der zugrundeliegende Monitoringbericht des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. konstatiert eine Reduzierung der Energieintensität um 16,7 Prozent gegenüber der Basisperiode 2007 bis 2012. Der Zielwert lag mit 7,95 Prozent deutlich darunter.

Für die Beantragung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass es ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001, ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) betreibt. Letzteres gilt allerdings nur für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition.

>> Ergebnisse der 79. Sitzung des Bundeskabinetts

>> Veröffentlichung im Bundesanzeiger (PDF)

>> Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Verfahrensanweisung Portal EnSTransV

Das Hauptzollamt (HZA) hat die Verfahrensanweisung zur elektronischen Erfassung und anschließenden Übermittlung von Anzeigen und Erklärungen nach den §§ 4 und 5 EnSTransV (einschl. Agrardieselstellen) aktualisiert.

>> Verfahrensanweisung Erfassungsportal zur EnSTransV (Stand 31.12.2019)

Zuschläge Solarausschreibung 12/2019

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibung für Solaranlagen mit Gebotstermin 1. Dezember 2019 veröffentlicht. Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet. Bei einer Ausschreibungsmenge von 500 MW wurden 346 Gebote im Umfang von 1.344 MW abgegeben.

Bezuschlagt wurden 121 Gebote mit 501 MW. Dabei wurde ein durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert von 5,68 ct/kWh erreicht. Im Vergleich zur vorhergehenden Ausschreibungsrunde fiel der Wert höher aus. In dieser lag der Zuschlagswert noch bei 4,90 ct/kWh.

Die Bundesnetzagentur verweist auf die hohe Quote von fehlerhaften Geboten. 76 der 346 Einreichungen mussten ausgeschlossen werden: „Insbesondere Fehler in den ausgefüllten Formularen wie falsche Anschriften, fehlerhafte Ausdrucke und nicht ausgefüllte Felder sind vermeidbar“.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

22.031 Ladepunkte in Deutschland

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen geht hervor, dass 22.031 öffentliche Ladepunkte in Deutschland zur Verfügung stehen. Mit Stand Dezember 2019 können 19.716 Normalladepunkte und 2.315 Schnellladepunkte genutzt werden. Die Zahlen der Erhebung gehen auf die Bundesnetzagentur zurück.

Hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten 100.000 Ladepunkte, die „bis 2020 zusätzlich verfügbar“ sein sollen, kann die Regierung keine präzise Antwort geben. Die Zahl bezieht sich auf öffentlich zugängliche als auch private Ladepunkte. Da zu privaten Ladepunkten keine Erhebungen vorliegen, könne hierzu keine Aussage getroffen werden.

>> Anfrage BT-Drs. (19/15834)

>> Antwort BT-Drs. (19/16330)