Aktuelle Kurzmeldungen 01-2021

EEG in Zahlen

Die Bundesnetzagentur stellt eine Übersichtsseite zu den Kernaspekten der erneuerbaren Energien zur Verfügung.

Grundlage bilden die Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber sowie die Daten des Marktstammdatenregisters. Der Bericht zum Erfassungsjahr 2019 zeigt beispielsweise die installierte Leistung, den Zubau und die Zahlungen.

>> Übersichtsseite der Bundesnetzagentur

>> EEG in Zahlen 2019 (PDF)

Bundeskartellamt Marktbericht 2020

Das Bundeskartellamt hat den zweiten Marktbericht – Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie 2020 – vorgelegt. Gegenstand ist die Analyse der Marktverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom.

Die Frage der Marktbeherrschung durch RWE ist nach wie vor aktuell. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, teilte hierzu via Presseerklärung mit: „ … Derzeit ist RWE zwar nicht marktbeherrschend, steht nach wie vor aber nahe an der Beherrschungsschwelle. Das Unternehmen war auch in diesem Jahr in einer nicht unerheblichen Anzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar. Der 2020 begonnene Kohleausstieg und der fortschreitende Atomausstieg werden in naher Zukunft zu einem weiteren Rückgang von Erzeugungs-Kapazitäten führen. RWE könnte, im Zuge und als Folge dieser Marktverknappung, möglicherweise die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreiten“.

>> Marktbericht des Bundeskartellamtes

BNetzA: Daten Strommarkt 2020

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte Daten zum Strommarkt 2020. Demnach betrug der Anteil erneuerbar erzeugten Stroms an der Netzlast 49,3 Prozent, vorjährig lag dieser bei 46,1 Prozent. Der Strommix der Erneuerbaren an der Gesamtnetzlast verteilte sich mit 27,4 Prozent auf Windkraft, Photovoltaik mit 9,7 Prozent und 12,2 Prozent auf Biomasse, Wasserkraft und Sonstige.

Gesamt machte die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien 233,1 TWh aus, somit ergab sich gegenüber 2019 eine Steigerung von 4,1 Prozent. Die konventionelle Erzeugung sank gegenüber dem Vorjahr um 12,2 Prozent und machte 259,2 TWh aus.

Die Netzlast verringerte sich im Jahresvergleich von 490,5 TWh auf 474,9 TWh. Die Nettostromerzeugung ging in diesem Zeitraum um 5,2 Prozent zurück.

2020 war Deutschland erneut Netto-Stromexporteur mit 18,9 TWh. Der Exportmenge von 52,5 TWh stand eine Importmenge von 33,6 TWh gegenüber.

Die Datengrundlage bildet die Plattform smard der BNetzA.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Registrierungsfrist MaStR 31.1.2021

Am 31. Januar 2021 endet die Übergangsfrist für Bestandsanlagen zur Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Nach Angabe der BNetzA müssen bis Ende Januar noch 350.000 Bestandsanlagen registriert werden.

Zahlungen nach EEG oder KWKG sind an eine Registrierung der Anlage im MaStR geknüpft. Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass bei Bestandsanlagen, die nicht rechtzeitig registriert werden können, der Netzbetreiber die Förderung zunächst nicht weiter auszahlen soll. Die zurückgehaltenen Zahlungen würden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könne der vorübergehende Auszahlungsstopp ca. 130.000 Anlagen betreffen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Jahresabschluss EEG-Konto

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Aufstellung für das EEG-Umlagekonto für 2020 veröffentlicht. Demnach rutscht der Kontostand Ende Dezember auf rund -4,37 Mrd. Euro. Das Umlagekonto war mit einem Guthaben von rund 2 Mrd. Euro in das Jahr 2020 gestartet. Gesamteinnahmen von 24.505.529.327,61 Euro standen Gesamtausgaben von 30.892.881.355,45 Euro gegenüber.

Im Dezember fiel erstmals seit Februar kein weiteres Defizit für den einzelnen Abrechnungsmonat an. Die Einnahmen überwogen die Ausgaben im Dezember sogar um rund 55 Mio. Euro. Im November betrug der Einnahmen-Ausgaben-Saldo noch rund -122 Mio. Euro. Günstig wirkten sich die geringe Sonneneinstrahlung und ein höheres Börsenpreisniveau aus.

Die Schieflage auf dem EEG-Umlagekonto 2020 wird vor allem durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie verursacht. Durch den gesunkenen Stromverbrauch sinken die Einzahlungen über die Strommenge. Gleichzeitig sinken die Börsenpreise aufgrund des Nachfragerückgangs, sodass die Kosten für die garantierten Vergütungspreise steigen.

>> Gesamtaufstellung 2020 der ÜNB

Stromnetzentgelte 2021 weitgehend konstant

Die Bundesnetzagentur hat die endgültigen Entgelte der Verteilernetzbetreiber für das Jahr 2021 untersucht. Wie sich bereits nach der Veröffentlichung der vorläufigen Preisblätter im Herbst 2020 angedeutet hat, sind die Kosten weitgehend konstant geblieben.

Nach einer Stichprobe der Bundesnetzagentur haben sich im bundesweiten gewichteten Durchschnitt die Stromnetzentgelte der Verteilernetzbetreiber kaum verändert. Demnach liegt das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzbetreibern im Jahr 2021 bei 7,65 ct/kWh gegenüber 7,60 ct/kWh im Vorjahr (+0,7 Prozent). Ein Gewerbekunde zahlt weiterhin 5,80 ct/kWh. Ein mittelständischer Industriekunde muss 2021 ein Netzentgelt in Höhe von 2,64 ct/kWh entrichten nach 2,62 ct/kWh im Vorjahr (+0,8 Prozent).

In der Detailbetrachtung ergeben sich nach Regelzone jedoch Unterschiede zum Bundesdurchschnitt. Verteilernetzbetreiber in der Regelzone von TenneT profitieren von sinkenden Kosten des vorgelagerten Netzes. Steigende Kosten aus den Übertragungsnetzen müssen hingegen Verteilernetzbetreiber im Netz der TransnetBW und 50Hertz weitergeben. Bei Amprion divergiert die Entwicklung stark. Die Spanne der Kostenentwicklung reicht von annähernd konstanten Entgelten bis zu stark steigenden Kosten.

Einige Verteilernetze erfordern im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erhebliche Investitionen, die wiederum zu lokalen Kostensteigerungen führen.

Durch den leichten Rückgang der Übertragungsmenge in den Netzen entstehen höhere Netzentgelte, da die Kosten auf die einzelnen Kilowattstunden umgelegt werden.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

dena: Vorschlag Begrenzung BEHG-Kosten

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat ein Positionspapier zur Verteilung der Kosten aus der nationalen CO2-Bepreisung veröffentlicht. Darin schlägt sie als Alternative zur vollständigen Weiterverrechnung an den Mieter oder einer 50:50-Aufteilung die Aufteilung anhand der Energieeffizienz des Gebäudes vor.

Für Mietwohnungen liegt in der Regel ein Energieeffizienzausweis vor. Daran anknüpfend soll mittels Effizienzklasse (A+ bis H) der Kostenanteil zwischen Mieter und Vermieter bestimmt werden. In den Effizienzklassen A+ bis B gehen die Lasten vollständig auf den Mieter, da der Vermieter bereits in Energieeffizienz investiert hat. Die Klassen C und D belassen 30 Prozent Kostenanteil beim Vermieter. E und F sehen eine Beteiligung von 60 Prozent und schlechtere Klassen einen sogar 100 Prozent Kostenübernahme des Vermieters vor.

Die dena ist ein Thinktank, der vor über zwanzig Jahren auf Initiative der Bundesregierung gegründet wurde. Der Bund hält Anteile an der dena.

>> Veröffentlichung der dena

Umweltbonus Förderungen kombinierbar

Das Bundesamt für Wirtschaft weist darauf hin, dass die Förderung für Elektromobilität, der sogenannte Umweltbonus, mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar ist.

Voraussetzung hierfür ist, dass eine Verwaltungsvereinbarung des Fördergebers mit dem Bundesamt für Wirtschaft vorliegt. Beispielsweise kann seit dem 14. Januar 2021 der Umweltbonus mit den Förderprogrammen der KfW „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ oder des Landes Berlin „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) aufgestockt werden.

>> Mitteilung des BAFA

>> KfW: Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Förderrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie

Die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ des Bundesumweltministeriums ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Bis 2024 stehen rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Das Programm zielt auf energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle.

Für das BMU-Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) zuständig.

>> Förderprogramm Dekarbonisierung der Industrie