Aktuelle Kurzmeldungen 01-2024
am 17. Jan 2024
CO2-Bepreisung: Neue Sätze beschlossen
Der Bundestag hat am 15.12.2023 neben dem Nachtragshaushalt für 2023 auch das Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Damit passierte u.a. die Umstellung auf einen steileren Pfad bei der CO2-Bepreisung für 2024 und 2025 den Bundestag.
Gemäß den Änderungen aus dem Gesetzesbeschluss (BT-Drs. 20/9792) ergeben sich bei der CO2-Bepreisung Zertifikatpreise von 45 Euro pro Tonne für 2024 und 55 Euro pro Tonne für 2025 (BEHG § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 bzw. Nr. 5 n.F.). Für nächstes Jahr müssen Unternehmen daher u.a. mit einem Aufschlag von 0,8163 ct/kWh bei Gas rechnen.
Die Übersicht der Umlagen und Abgaben bei Gas im laufenden Gaswirtschaftsjahr finden Sie als PDF zum freien Download auf unserer Themenseite Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2023.
>> Textarchiv des Deutschen Bundestages
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung
Die Strom- und Gaspreisbremse laufen zum 31.12.2023 aus. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.
Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie am 18. Januar und 21. März 2024 in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen im neuen Jahr vor.
Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse.
BesAR: Verzögerung Bescheidversand
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website darauf hin, dass im laufenden Antragsjahr 2023 der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) die Bescheide nach dem EnFG zur Begrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage erst 2024 versandt werden können. Das betrifft jedoch nicht die Anträge nach § 38 EnFG von Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr. Überdies liegt die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission zu den Umlagebegrenzungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (§ 68 EnFG) noch nicht vor.
Als Grund für die Verzögerung nennt das BAFA die Arbeiten zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP). Die Bearbeitung der Anträge ist daher noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich noch bis Anfang des Jahres 2024 andauern.
EKDP: Ausschlussfrist/Merkblatt
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website darauf hin, dass für Unternehmen, die einen Zuschuss nach Förderstufe 2 und 3 erhalten haben, eine Nachprüfung ansteht. Diese erfolgt in Phase 3 der Antragsbearbeitung und bezieht sich auf die in Phase 2 getroffene Entscheidung. Überprüft wird, ob die Auszahlung im Rahmen der Schlussabrechnung zu Recht erfolgte.
Das BAFA stellt klar, dass „ … diese Unternehmen verpflichtet [sind], bis zum 29. Februar 2024 (materielle Ausschlussfrist) geprüfte Monatsabschlüsse nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen einschließlich einer Herleitung des monatlichen (negativen) EBITDA oder die von einem Prüfer geprüfte Aufstellung der monatlichen (negativen) EBITDA einzureichen“.
Die Aufstellung der förderfähigen Kosten ist nach Nummer 4.2.1.a) der Richtlinie von einem Prüfer zu bestätigen.
Für die Aufstellung der förderfähigen Kosten sowie der monatlichen EBITDA stellt das BAFA Mustervorlagen bereit. Laut BAFA wird auf Grundlage dieser Unterlagen kein weiterer Zuschuss ausgezahlt, sondern lediglich die Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse veranlasst.
Die letzte Aktualisierung des Merkblatts EKDP erfolgte am 21.11.2023 und gibt Hinweise auf das Verfahren.
>> Übersichtsseite zum EKDP beim BAFA
>> Mustervorlage förderfähige Kosten
>> Mustervorlage EBITDA Umsatzkostenverfahren
>> Mustervorlage EBITDA Gesamtkostenverfahren
Veranstaltungshinweis: Update zum Energiekalender 2024
Über die wichtigsten Änderungen informieren die Experten der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft in unserem Update zum Energiekalender 2024.
Termin: 09.02.2024, 10:00 – 11:30 Uhr
Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Die Teilnahme ist kostenpflichtig.
AGEB: Historisches Tief Energieverbrauch
Die AG Energiebilanzen (AGEB) prognostiziert für 2023 ein historisches Tief beim Energieverbrauch in Deutschland. Nach vorläufigen Berechnungen sinkt der Primärenergieverbrauch um 7,9 Prozent auf 10.791 Petajoule (PJ) oder 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). Das würde den tiefsten Stand seit 1990 markieren.
Den größten Einfluss habe laut AGEB die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland, vor allem die Produktionsrückgänge der energieintensiven Industriezweige. Die leicht wärmere Witterung trug zum Rückgang bei. Witterungsbereinigt hätte sich nur ein Verbrauchsrückgang von 7,4 Prozent ergeben. Verbrauchssteigernd wirkte die demographische Entwicklung mit dem Zuzug von 1,35 Mio. Personen.
Unter anderem verringerte sich der Erdgasverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 Prozent auf 2.641 PJ (90,1 Mio. t SKE). Über alle Verbrauchergruppen hinweg sank die Nachfrage. Bei der Stromerzeugung wurde 1 Prozent mehr Erdgas eingesetzt, wohingegen die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas um 2 Prozent zurückging. Die AGEB sieht vorrangig die Einsparungen bei den Verbrauchern als Ursache für den Verbrauchsrückgang.
Deutschland wurde erstmals seit 2002 Stromnettoimporteur. 2023 wurden 9,2 Mrd. kWh Strom mehr importiert als exportiert. Gegenüber dem Vorjahr sanken die Ausfuhren um 24 Prozent, die Einfuhren stiegen 38 Prozent.
Im Mix der Energieträger ergibt sich gegenüber dem Vorjahr, bis auf die Erneuerbaren mit einem Plus von 2,3 Prozent, ein durchweg rückläufiges Bild. Der Mineralölverbrauch sank um 5,3 Prozent, ebenso wie Erdgas mit 4,3 Prozent. Steinkohle bzw. Braunkohle gingen jeweils 16,6 Prozent bzw. 21,9 Prozent zurück. Durch die Abschaltung der verbliebenen AKW sinkt der Anteil der Kernenergie um 79,2 Prozent.
Veranstaltungsempfehlung: ISPEX Energiefrühstück
Am jeweils 3. Freitag im Monat informieren unsere Energiemarktexperten kompakt über die aktuelle Preisentwicklung und diskutieren gemeinsam mit den Teilnehmern Fakten, Trends und Beobachtungen. Profitieren Sie von der Marktkenntnis unserer Analysten, teilen Sie Ihre eigene Markteinschätzung mit anderen und nutzen Sie den regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter Experten zu Ihrem Vorteil.
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