Aktuelle Kurzmeldungen 02-2019

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Dieses Programm besteht als Ergänzung der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP). Mit APEE wird der Heizungsaustausch mit gleichzeitiger Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt, d.h. der Austausch von ineffizienter Altanlagen durch moderne Heizungen in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems.

Es stehen zwei Förderverfahren zur Verfügung. Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium zinsverbilligte Kredite.

Durch das BAFA werden Solarkollektoranlagen, kleine Biomasse-Anlagen, effiziente Wärmepumpen sowie die Optimierung der gesamten Heizungsanlage bezuschusst. Die KfW gewährt bei großen Solarkollektoranlagen, große Biomasseanlagen, Nahwärmenetze sowie großen effizienten Wärmepumpen zusätzliche Tilgungszuschüsse.

Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten [LINK: /unternehmen-in-schwierigkeiten-droht-rueckforderung-bei-steuerbeguenstigung/]  im Sinn des EU-Beihilferechts sind nicht förderberechtigt.

Voraussetzungen für die Förderung sind u.a., dass die Anlage seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurde und eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm gewährt wurde. Der Heizungsaustausch muss mit einer Optimierung der gesamten Heizungsanlage einhergehen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Zusätzliche Investitionszuschüsse des BAFA: Für den Ersatz bzw. die solarthermische Modernisierung werden 20% des im Rahmen der Marktanreizprogramms bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus) sowie ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 EUR für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem gewährt.

Zusatzbonus zu Tilgungszuschüsses im KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium: Für die Errichtung eines neuen Wärmeerzeugers oder den Einbau einer Hausübergabestation 20% der im Rahmen des Marktanreizprogramms gewährten Förderung.

>> APEE

>> MAP

Begünstigte Unternehmen 2018

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat die Liste der begünstigten Unternehmen im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung [LINK /steuern-gesetzliche-abgaben-und-umlagen/ ]veröffentlicht.

Im Jahr 2018 profitieren laut BAFA 2.156 Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile (2.017 produzierendes Gewerbe / 139 Schienenbahnen) mit insgesamt 2.840 Abnahmestellen aufgrund von der Besonderen Ausgleichsregelung (§ 64 ff. EEG). Die Gesamtmenge des privilegierten Stroms beträgt für den erfassten Zeitraum 110.500 GWh.

>> Statistik des BAFA (xlsx)

10 Mrd. EUR für Verteilernetze

Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) meldet, wurden 900 Millionen Euro Kapitalkostenaufschläge für den Ausbau des Verteilernetzes bis Ende Dezember 2018 genehmigt. Entsprechend beziffern sich die durchgeführten oder geplanten Investitionen ca. 10,4 Milliarden Euro, die sich auf den Zeitraum von 2017 bis 2019 erstrecken.

Den Kapitalkostenaufschlag können Verteilernetzbetreiber für unmittelbare Investitionen in die Netzinfrastruktur in die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze beantragen. Laut BNetzA umfasst die Erlösobergrenzen alle Netzkosten zzgl. einer Verzinsung des Eigenkapitals, die den Verbrauchern von den Unternehmen über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden dürfen. Beim Kapitalkostenaufschlag handelt es sich im Wesentlichen um Vorfinanzierungen, da die Unternehmen schon geplante Investitionen einpreisen können. Die Investitionen können in den Bestand oder die Erweiterung des Netzes fließen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

BSI veröffentlicht Marktanalyse Smartmeter

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat die Marktanalyse auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes § 30 veröffentlicht. Darin wird der Umsetzungsstand der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway, Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt erfasst.

Demnach steht die für den sicheren Betrieb intelligenter Messsysteme notwendige Infrastruktur (Smart-Meter-Gateway-Administratoren und Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur) vollständig zur Verfügung. Beim BSI sind 31 Unternehmen als Smart-Meter-Gateway-Administrator registriert und bieten entsprechende Dienstleistungen an. Die Verschlüsselungszertifikate zum sicheren Datenaustausch werden derzeit von 10 Zertifizierungsdienstleistern angeboten. Die Energiewirtschaft hat ihre Prozesse zum Empfang und zur Verarbeitung von Daten aus digitalen Messsystemen angepasst. Bislang wurde ein Smart-Meter-Gateway zertifiziert, wobei sich acht weitere Anbieter im Zertifizierungsverfahren befinden.

Das BSI stellt fest, dass eine Einbaupflicht von Smart-Meter-Gateways nicht vorliegt, da für den verpflichtenden Rollout drei Hersteller zertifiziert sein müssen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zusammen mit dem BSI eine Roadmap „Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ vorgelegt. In der Roadmap skizziert das BMWi den Arbeitsplan für den Umbau der Energienetze zu sog. „Smart Grids“. Das Papier beschreibt die Weiterentwicklung der BSI Standards sowie die gesetzlichen und technischen Mindestanforderungen. Zudem werden die technischen Weiterentwicklungsnotwendigkeiten und –Prozesse erläutert.

Der BDEW (BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) kritisiert in einer Pressemitteilung die vorgelegte Roadmap scharf: „Leider sind die vorgelegten Zeitpläne jedoch mehr an politischen Wunschvorstellungen ausgerichtet, als an realistischen Entwicklungs- und Zertifizierungszeiten für Smart Meter Gateways. Vor dem Hintergrund der Erfahrung mit massiven Verzögerungen bei der Zertifizierung und Entwicklung von Smart Meter Gateways der ersten Generation – die immer noch nicht vollständig abgeschlossen sind – wird damit die Chance vertan, mit realistischen Zeitplänen Vertrauen im Markt für die weitere Geräteentwicklung zu schaffen.

Ein entscheidender Baustein der Digitalisierung liegt zudem immer noch nicht vor: Drei durch das BSI zertifizierte Gateways, um endlich mit dem Rollout starten zu können. Daran ändert auch die gestern veröffentlichte Marktanalyse des BSI nichts. Der Zertifizierungs-Prozess hat sich bedauerlicherweise zu einem nicht enden wollenden Hindernislauf mit immer neuen Hürden entwickelt …“.

>> Pressemitteilung BSI

NRW zusätzlicher Bonus E-Autos

NRW erweitert den Bonus für Elektromobilität für Unternehmen. Zusätzlich zum Bundes-Umweltbonus (4.000 Euro) erhalten Unternehmen weitere 4.000 Euro durch das Land als Zuschuss, für Nutzfahrzeuge (2,3-7,5 Tonnen) sogar 8.000 Euro.

Für die Finanzierung des verbliebenen Kaufpreises stellt NRW, eine gute Bonität des Unternehmens vorausgesetzt, zinslose Kredite zur Verfügung.

Die Einrichtung einer e-Tankstelle wird ebenfalls unterstützt. Für nicht öffentliche Ladestationen in Form einer Wallbox werden bis zu 50 Prozent und maximal 1.000 Euro übernommen. Bei einer Ladesäule sind dies bis zu 3.000 Euro. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 5.000 Euro unterstützt.

Des Weiteren können Elektrolastenfahrräder bis 30 Prozent und 2.100 Euro Förderung erhalten.

Die Beratungsleistung bei der Umstellung der Fahrzeugflotte ist mit bis zu 50 Prozent bis maximal 15.000 Euro förderfähig.

>> ElektroMobilitätNRW

Referentenentwurf EDL-G

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenwurf zum EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) veröffentlicht. Unter anderem sind weitreichende Änderungen zur Energieauditpflicht für Unternehmen und geänderte Anforderungen für Auditoren enthalten.

>> Referentenentwurf EDL-G vom 31.1.2019

Merkblatt und Leitfaden Energieaudit 2019

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat den „Leitfaden für die Erstellung von Energieauditberichten“ herausgeben. Der Leitfaden richtet sich vorrangig an Energieauditoren und soll diesen als Anwendungshilfe zur Erstellung von Energieauditberichten nach DIN EN 16247-1 dienen. Zudem wurde das Merkblatt für Energieaudits aktualisiert. Dieses richtet sich vorrangig an Unternehmen.

Downloads auf der Internetseite des BAFA:

>> Merkblatt für Energieaudits (PDF)

>> Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten (PDF)

Zuschläge Wind- und Solarausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungsergebnisse für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen mit jeweils Gebotstermin 1.2.2019 bekannt gegeben.

Für Windenergieanlagen wurden bei 67 Gebote mit einem Volumen von 476 Megawatt bezuschlagt. Hierbei lag der gemittelte Zuschlagswert bei 6,11 ct/kWh. Die Ausschreibung mit einem Volumen von 700 MW war mit einem Einreichungsvolumen von 499 Megawatt deutlich unterzeichnet.

Bei der Ausschreibung für Solaranlagen lag die Überzeichnung des Ausschreibungsvolumens beim 2,5-fachen. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 175 MW wurden 24 Zuschläge über 178 MW (sic!) erteilt. Als durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert wurden 4,80 ct/kWh erzielt.

Gemäß Bundesnetzagentur sind die nächsten Ausschreibungstermine für Solar bzw. Windenergie an Land der 1. März 2019 für Solarenergie und der 1. Mai 2019 für Windenergie an Land.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Verbändeanhörung EDL-G-Novelle

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Resultate der Verbändeanhörung im Zuge der Novelle des EDl-G veröffentlicht. Die Verbände konnten bis zum 7.2.2019 ihre Sichtweise auf den Referentenentwurf darlegen.

Unter anderem bemängelt der bne (Bundesverband neue Energiewirtschaft), dass die angedachte Regelung des § 8c Absatz 1 EDL-G (n.F.) in Form einer verpflichtenden Meldung nach Durchführung eines Energieaudits zu hohem bürokratischem Aufwand führe. Die Stichprobenprüfung durch das BAFA sei beizubehalten. Zudem beträfe das vorgeschlagene Verfahren nur die Unternehmen, die zur Durchführung der Audits verpflichtet sind. Stehe zu befürchten, dass in großem Umfang Vollzugsdefizite bestehen, sei es sinnvoll, eine Nachmeldefrist für die diejenigen Unternehmen einzuführen, die bisher trotz Verpflichtung kein EDL-G-konformes Audit durchgeführt haben. Inner-halb dieser Frist sollten diese Unternehmen dann das Audit – ohne Sanktionen befürchten zu müssen – nachholen können. Damit würde ein Anreiz auch für diese Unternehmen geschaffen, das geforderte Audit alsbald nachzuholen.

Der BDEW hält eine Umstellung des Auditturnus von der starren Datumsgrenze 05.12.2015 auf die Basis des ersten Audits ist sinnvoll. Viele auditpflichtige Unternehmen konnten aufgrund der kurzfristigen Einführung der Auditpflicht 2015 dieser nur verspätet nachkommen. Das ohnehin kurze 4-Jahres-Intervall dadurch noch weiter zu verkürzen, sei weder wirtschaftlich noch energetisch sinnvoll.

ISPEX hat die wichtigsten Änderungen und Kernpunkte für Unternehmen bei der Novelle des EDL-G zusammengefasst.

>> Energieauditauditpflicht für Unternehmen – Änderung des EDL-G sieht Bagatellgrenze vor

>> Stellungnahme des bne (PDF)

>> Stellungnahme des BDEW (PDF)

Verordnung Offshore-Netzumlage

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht zugestimmt. Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 die Refinanzierung der Offshore-Anbindungskosten von den Netzentgelten in eine neu gestaltete Offshore-Netzumlage nach § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes überführt. Dies erfordert eine Verordnung zur Berechnung der Netzkosten. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Änderung der Stromnetzentgeltverordnung und weiterer Vorschriften zu Investitionsmaßnahmen in der Anreizregulierungsverordnung vorgelegt. Der Bundesrat muss aufgrund des Art. 80 Abs. 2 GG zustimmen.

Der Bundesrat stimmte u.a. vorbehaltlich der Änderung zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 zu. Dies betrifft § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV. Demnach entfällt die Nutzung singulärer Betriebsmittel in der Mittel- und Niederspannungsebene.

>> Grunddrucksache 13/19

>> Beschlussdrucksache 13/19(B)

Erdgasverbrauch Dezember 2018

Wie der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) via Twitter mitteilt, unterschritt der Erdgasverbrauch in Deutschland im Dezember 2018 den Wert des Vorjahres um 3 Prozent.

Laut der vorläufigen Zahlen des BDEW lag der Jahresverbrauch 2018 mit 945 Mrd. kWh über dem zehnjährigen Mittel. Als Ursache für die gesunkene Nachfrage im Dezember nennt der BDEW die gesunkene industrielle Nachfrage und die vergleichsweise nur mäßig kühlen Temperaturen.

>> Grafik des BDEW zum monatlichen Erdgasverbrauch

Anhörung Entwurf zu NABEG

Der Entwurf zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 20.02.2019 zur öffentlichen Anhörung.

Neben Anderen äußerte sich auch Matthias Otte von der Bundesnetzagentur zum Gesetzentwurf. Es sah im Entwurf insbesondere für neu hinzukommende und noch nicht begonnene Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Ausbaus der Übertragungsnetze. Wichtig sei die Möglichkeit zukünftig in bestimmten Fällen auf die Bundesfachplanung zu verzichten.

>> ISPEX: Entwurf NABEG-Novelle beschlossen

>> Berichterstattung aus dem Ausschuss

Förderung Kälte- und Klimaanlagen

Das Förderprogramm „Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“ steht seit 31.1.2019 zur Verfügung. Gefördert werden u.a. stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie ergänzende Komponenten, wie beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher. Bei gleichzeitiger Errichtung von stationären Kälte- bzw. Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).

Voraussetzungen sind, dass die stationäre Kälte- und Klimaanlage neu errichtet bzw. neu installiert wird oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt. Die Betriebsdauer der so geförderten Anlage muss dann fünf Jahre betragen.

Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Deren Firmensitz sowie der Anlagenstandort muss sich in Deutschland befinden. Es gelten die allgemeinen beihilferechtlichen Voraussetzungen, d.h. Unternehmen in Schwierigkeiten sind entsprechend europäischem Beihilferecht ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe bemisst sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage und ist auf 150.000 Euro, bzw. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Maßnahme begrenzt.

Die Förderung gilt voraussichtlich bis 31. Dezember 2021.

>> Richtlinie im Bundesanzeiger: BAnz AT 31.01.2019 B2