Aktuelle Kurzmeldungen 02-2021

ÜNB: Messen und Schätzen

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben ihr gemeinsames Grundverständnis zum Messen und Schätzen sowie die Anforderungen bzgl. § 104 Abs. 10 EEG 2021 in einer Erklärung niedergelegt. Darin ist die Auffassung für die Identifikation des Letztverbrauchers, für die Zurechnung der Stromverbräuche, für sachgerechte Schätzungen und für die Sicherstellung der Zeitgleichheit zusammengefasst.

Die Veröffentlichung bildet das Grundverständnis der ÜNB ab und entfaltet keine normkonkretisierende Wirkung. Die ÜNB weisen ausdrücklich darauf hin, … dass es künftig, insbesondere aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen und/oder vertretenen Auffassungen, zu einer anderen Wertung kommen kann. Die ÜNB übernehmen ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführungen“. Ziel der Ausführungen sei es, eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern.

>> Mitteilung der ÜNB auf Netztransparenz.de

 
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Monitoringbericht 2020

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben den gemeinsamen Monitoringbericht 2020 über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht.

Der Monitoringbericht verzeichnet einen Rückgang der konventionellen Stromerzeugung für 2019. Gegenüber dem Vorjahr 2018 verminderte sich der Kohlestrom um 59 TWh (27 Prozent). Wie in den Jahren zuvor reduzierte sich die konventionelle Gesamterzeugung um 13 Prozent. Durch das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wird sich die Kapazität an Kohlekraftwerken bis 2023 um voraussichtlich 9 GW oder mehr reduzieren.

Die Marktstruktur bei der Stromerzeugung hat sich verschoben. Die Marktanteile der größten fünf Stromerzeuger sind rückläufig. Innerhalb dieser Gruppe kam es zusätzlich zu Veränderungen in der Gewichtung. RWE ist weiterhin Marktführer mit weitem Abstand vor den anderen Unternehmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes äußerte sich in einer Pressemitteilung zur Frage der Marktbeherrschung durch RWE: „Bereits in dem Fusionskontrollverfahren RWE/E.ON haben wir festgestellt, dass RWE in einer nicht unerheblichen Anzahl von Stunden im Jahr unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage war. Der Ende 2020 veröffentlichte Marktmachtbericht des Bundeskartellamtes hat diese Analyse erneut bestätigt. Die weitere Entwicklung auf dem Stromerzeugungsmarkt ist entscheidend von der Energiewende geprägt. Durch den fortschreitenden Rückgang an Erzeugungskapazitäten und die damit einhergehende Marktverknappung könnte RWE perspektivisch die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreiten.“

Entwicklung bei erneuerbaren Energieträgern hat 2019 wieder etwas mehr Fahrt aufgenommen. Im Vergleich zu 2018 erhöhte sich 2019 der Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern wieder stärker und stieg am Bruttostromverbrauch auf 42 Prozent. Der Zubau der installierten Erzeugungsleistung war vergleichbar zum Vorjahr 2018.

Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien musste aufgrund von Netzengpässen 2019 deutlich öfter abgeregelt werden als 2018. Weiterhin konnten rund 97 Prozent des erneuerbaren Stroms zum Letztverbraucher transportiert werden.

Die Einspeisereduzierungen und -erhöhungen von konventionellen Kraftwerken sind 2019 leicht gesunken. Die Gesamtkosten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit sanken von 1,48 Mrd. Euro 2018 auf 1,28 Mrd. Euro im Jahr 2019.

Auf den Endkundenmärkten für Strom und Gas ist kein Anbieter marktbeherrschend. Nach dem Monitoringbericht sind die kumulierten Marktanteile der vier absatzstärksten Strom- und Gaslieferanten bei der Belieferung von leistungsgemessenen und Standardlastkunden erneut deutlich unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen.

Aus der Auswertung der Marktdaten ergab sich laut Bericht für einen typischen Haushaltskunden ein durchschnittlicher Strompreis zum Stichtag 1. April 2020 von 32,05 ct/kWh und damit 1,2 ct/kWh mehr als im Vorjahr. Bei den Gewerbe- und Industriekunden sind die Strompreise für das Jahr 2020 ebenfalls gestiegen.

Im Jahr 2020 sank der Gaspreis für Gewerbe- und Industriekunden statistisch. Für Haushaltskunden blieb er konstant. Aufgrund der ab 2021 geltenden CO2-Bepreisung (BEHG) ist mit einem Anstieg zu rechnen.

>> Monitoringbericht 2020 (PDF)

>> BEHG-Preisrechner

Bundesbeteiligung an TenneT

Im Rahmen einer kleinen Anfrage im Bundestag hat sich die FDP-Fraktion nach dem Stand der Verhandlungen zur Beteiligung des Bundes am Übertragungsnetzbetreiber TenneT erkundigt.

In der Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die Beteiligung derzeit im Hinblick auf die Bundeshaushaltsordnung für eine Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen sowie Bundesinteressen geprüft werde.

Zur Finanzierung befragt, gab die Bundesregierung an, dass über die Details der Finanzierung einer möglichen Beteiligung an TenneT wurde noch keine Entscheidung getroffen wurde. Die Einbeziehung der KfW sei eine mögliche Option.

Zum genauen Verlauf der Verhandlungen und einzelnen Schritten befragt, konnte die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit der Verhandlungen keine Aussage treffen.

>> BT-Drs. 19/24806

>> Themenbereich Netzentgelte für Unternehmen

Bundesbedarfsplangesetznovelle/ NEP 2035

Der Bundestag hat am 28. Januar die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen. Kernpunkte sind Konkretisierung zentraler Netzausbauvorhaben, Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Überführung europäischer Vorgaben bei Stromspeichern in nationales Recht.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2035 (Vers. 2021) veröffentlicht. Damit startet die öffentliche vierwöchige Konsultation. Die Ergebnisse daraus fließen in den zweiten NEP ein und werden der Bundesnetzagentur zur Prüfung übergeben.

Der NEP 2035 (2021) nimmt in drei Szenarien erstmalig das Jahr 2035 in Blick und ergänzt dies mit einem Ausblick auf das Jahr 2040. Dabei wird angenommen, dass bezogen auf den Bruttostromverbrauch der Anteil der erneuerbaren Energien zwischen 70 und 74 % im Jahr 2035 beträgt. Im Jahr 2040 sollen sogar 76 % regenerativ erzeugt werden.

Dadurch ergibt sich ein geschätztes Investitionsvolumen für die vorgeschlagenen Maßnahmen an Land zwischen 72 und 76,5 Mrd. Euro. Die Investitionen für das sogenannte „Startnetz“ sind bereits enthalten.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Mitteilung bei Tennet

Umweltbonus Fahrzeugliste 02/2021

Das Bundesamt für Wirtschaft hat die Liste der förderfähigen Fahrzeuge auf Stand 05.02.2021 aktualisiert.

Es gelten die bekannten Förderbedingen mit verbesserten Sätzen für Zulassungen des Zeitraums 3. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021. Die sogenannte Innovationsprämie verdoppelt den Bundesanteil.

Die Beantragung des Umweltbonus muss für gelistete und somit förderfähige Neufahrzeuge maximal ein Jahr nach Erstzulassung erfolgen. Der Antragsteller muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf sich zulassen. Für Leasingnehmer erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.

>> Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge, Stand: 05.02.2021 (PDF)