Aktuelle Kurzmeldungen 02-2025

EnEfG: Merkblatt Energieeffizienz aktualisiert

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat das „Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 – 10 und 19 des EnEfG“ aktualisiert. Laut Mitteilung des BAFA umfasst die 4. Änderung mit Stand 12.02.2025 u.a.:

Anpassung des Unternehmensbegriffs und ein neuer Entscheidungsbaum

  • Überarbeitung und Präzisierung des Unternehmensbegriffs
  • Entscheidungsbaum zur Einordnung der Pflichten gem. EnEfG

Anwendung der 90 %-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen (§ 8 EnEfG)

  • EnMS oder UMS Abdeckung > 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs
  • Einhaltung der 90 %-Regelung obliegt dem Unternehmen
  • Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle notwendig
  • 90 %-Regelung ausschließlich für das einzelne verpflichtete Unternehmen
  • Keine Anwendung unternehmensübergreifend innerhalb der Unternehmensgruppe
  • Bei Stichprobenkontrolle Nachweis Abdeckung durch Aufstellung (Standort, Endenergieverbrauch, Managementsystem)

Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne (§ 9 EnEfG)

  • Detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang der geforderten Umsetzungspläne
  • Mindestanforderungen gem. Vorgaben ISO 50001, EMAS und DIN EN 16247-1
  • Beispiele für Gestaltung von Umsetzungsplänen

Ausnahmeregelung für Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI)

  • Maßnahmenbefreiung Netto-Investitionsvolumen ≤ 2.000 Euro
  • Bereits beschlossene Maßnahmen, die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden
  • Durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben verpflichtende Maßnahmen

>> Kurzmeldung des BAFA

>> Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (Stand 12.02.2025)

 
Starten Sie mit dem Update für 2025 ins neue Jahr!

Wir geben Ihnen nach dem Antritt der neuen Regierung ein Update zum Energiekalender 2025.
Im April/Mai stellen unsere Experten den Stand im Energiebereich vor. Gehen Sie die Herausforderungen in unsicheren Zeiten systematisch und fundiert an!

Wir informieren Sie, sobald der Termin feststeht. Zur Terminerinnerung gelangen Sie hier.
 


SPK: Vorbereitung Antragstellung 2025

Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) weist auf ihrer Website auf die Vorbereitung für die Antragstellung zur SPK (Strompreiskompensation) 2025 hin. Die gesetzliche Frist zur Antragstellung für das Abrechnungsjahr 2024 ist der 30.06.2025.

Bei einem Erstantrag ist im Vorfeld ein Aktenzeichen und für jede Anlage ein Anlagenaktenzeichen zu beantragen. Für Folgeanträge mit bestehendem Aktenzeichen muss nur für eine neue Anlage ein Anlagenaktenzeichen beantragt werden.

Über die Leitfäden zur Antragstellung wird die DEHSt noch informieren. Der Leitfaden für die Antragsteller wird insbesondere auf die ökologischen Gegenleistungen für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2024 eingehen. Zur Nachweiserbringung der ökologischen Gegenleistungen schreibt die DEHSt: „Auch wenn Sie in diesem Jahr keinen Beihilfeantrag stellen sollten, beachten Sie bitte, dass Sie dennoch die Nachweise ökologischer Gegenleistungen für die vorherigen Abrechnungsjahre, für die Sie eine Beihilfe erhalten haben, erbringen müssen“.

Das Formular-Management-System (FMS) zur Antragstellung wird voraussichtlich ab dem 01.04.2025 zur Verfügung stehen. Der Antrag besteht wie gehabt aus zwei Teilen: Antrag auf Beihilfe und Nachweis der ökologischen Gegenleistungen (öGl).

>> Website der DEHSt


EnSTransV: Herabgesetzte Meldeschwellen 2025

Die Generalzolldirektion weist darauf hin, dass im Jahr 2025 veränderte Meldeschwellen für Begünstigungen nach Energie- bzw. Stromsteuerrecht gelten. Dies betrifft die Meldung nach Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) für Begünstigungen, die im Kalenderjahr 2024 in Anspruch genommen wurden. Aufgrund der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU wurde eine Rückwirkung für 2024 erreicht.

Wie bekannt gilt dann eine Steuerbegünstigung in Höhe von mehr als 100.000 Euro statt vormals 200.000 Euro, ab der eine Meldung gem. § 3 Abs. 3 EnSTransV an das zuständige Hauptzollamt verpflichtend ist. Für in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige Begünstigte und für in der Fischerei und Aquakultur tätige Begünstigte sinkt die Meldeschwelle auf einheitlich 10.000 Euro.

Die Meldefrist ist der 30.06.2025.

>> Fachmeldung des Zoll

 
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Energiegesetzgebung: Bundestag verabschiedet Novellen

Der Bundestag hat am 31. Januar verschiedene Gesetze aus dem Bereich Energie bzw. Klima beschlossen. Die Vorhaben gehen nicht allein auf die Entwürfe der Regierung oder deren Bundestagsfraktionen zurück. Es fand sich auch eine Mehrheit für einen Entwurf der Unions-Fraktion, die Anpassung des KWKG.

Beschlossen wurden in der durch den Ausschuss geänderten Fassung [Entwurf, Ausschussfassung]:

Da an der Beschlussfindung die Parteien SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP beteiligt waren, gilt eine Verzögerung der Beschlüsse im Bundesrat als sehr unwahrscheinlich.

>> Textarchiv des Bundestages


CSRD: Prüfvermerk Musterformulierung IDW

Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) hat die Q&A im Zuge der verspäteten Umsetzung der CSRD1 in nationales Recht aktualisiert. Zu den Q&A berichtete ISPEX: IDW: F&A CSRD-Umsetzung

U.a. hat der Hauptfachausschuss des IDW ein Muster für einen Prüfungsvermerk über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter und hinreichender Sicherheit in Bezug auf eine Konzernnachhaltigkeitserklärung verabschiedet. Hierzu erläutert das IDW im IDW Aktuell: „Gegenstand der Prüfung ist eine Konzernnachhaltigkeitserklärung, die zur Erfüllung der Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt wurde. Dies entspricht dem Formulierungsbeispiel in Abschnitt 5.2. in den Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD in Deutschland mit dem Unterschied, dass aufgrund entsprechender Beauftragung einzelne Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit unterzogen wurden“. Der Muster-Prüfungsvermerk findet sich als Abschnitt 5.5 in den Q&A.

1Corporate Sustainability Reporting Directive

>> IDW Aktuell

>> Q&A: Verspätete CSRD-Umsetzung (Support) (04.02.2025)

 
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