Aktuelle Kurzmeldungen 02-2026

BNetzA: Stromspeicher-Netzentgelte

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Januar 2026 Orientierungspunkte zur Ausgestaltung der Netzentgelte für Stromspeicher veröffentlicht. Hintergrund ist das laufende Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nach dem Auslaufen der StromNEV. Die bislang geltende Vollbefreiung von Netzentgelten für Speicher soll demnach nicht fortgeführt werden.

Künftig sollen Speicher grundsätzlich in das allgemeine Netzentgeltsystem eingebunden werden, allerdings mit spezifischen Modifikationen. Vorgesehen ist eine Trennung zwischen Netzentgelten mit Finanzierungsfunktion und dynamischen Netzentgelten mit Anreizfunktion. Um Arbitrage und Systemdienstleistungen nicht zu benachteiligen, schlägt die BNetzA vor, Arbeitspreise mit Finanzierungsfunktion bei Speichern nur auf saldierte Mengen – also im Wesentlichen auf Speicherverluste – anzuwenden.

Kernpunkte der vorgeschlagenen Ausgestaltung:

  • Grundmodell der künftigen Netzentgelte
    • Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion
      • Kapazitätspreis (gewählte Bestellleistung)
      • Arbeitspreise AP1 / AP2 (innerhalb / oberhalb der Kapazität)
    • Netzentgelte mit Anreizfunktion
      • Anreize für netzdienliches Verhalten (z. B. Engpassentlastung)
  • Saldierung bei Speichern
    • Keine Benachteiligung von Arbitrage und Systemdienstleistungen
    • Arbeitspreise mit Finanzierungsfunktion nur auf nicht wiedereingespeiste Mengen
  • Behandlung von Multi-Use-Speichern
    • Vereinfachte Betrachtung der Anschlussstelle
    • Netzentgelte ggf. nicht auf einzelne Anlagen bezogen
    • Erhebung entsprechend der Gesamtwirkung am Netzanschlusspunkt
  • Dynamische Netzentgelte mit Anreizfunktion
    • Einführung dynamischer Entgelte bereits ab 2029 für Speicher
    • Möglichkeit positiver Nettoentgelte (Erträge), wenn Speicher netzkostensenkend wirken

Besonderes Augenmerk legt die Behörde auf dynamische, zeitvariable Netzentgelte, die bei Speichern früher als bei anderen Netznutzern eingeführt werden könnten, um netzdienliches Verhalten gezielt zu belohnen. Auch Multi-Use-Speicher und Elektrolyseure werden adressiert, wobei letztere weiterhin als Verbraucher eingeordnet und nicht mit Stromspeichern gleichbehandelt werden sollen.

Die Orientierungspunkte dienen als Grundlage für die weitere fachliche Diskussion im AgNes-Verfahren. Der Expertenaustausch findet am 30. Januar statt. Bis zum 27. Januar können Stellungnahmen zum Papier eingereicht werden.

>> Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)[GBK-25-01-1#3]

Veranstaltungsempfehlung


Briefing: Batteriespeicher im Praxischeck

Wirtschaftlichkeit, Integration, Chancen und Risiken:
Wir zeigen, wie Batteriespeicher Geld verdienen, welche Geschäftsmodelle tragfähig sind
und welche Rolle Eigenerzeugung, Dimensionierung und Netzanschluss für den Erfolg spielen.
Termin: 19. März 2026 (online), 09:30–11:00 Uhr
Im Fokus stehen konkrete Rahmenbedingungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
und der Weg von der ersten Idee bis zur Umsetzung.

DEHSt: xls Wirtschaftlichkeitsberechnung aktualisiert

Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) stellt eine aktualisierte Fassung der xls zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit gem. § 11 Abs. 2 BECV zum Download zur Verfügung.

Es handelt sich um ökologische Gegenleistungen, die von den Unternehmen, die die BECV nutzen, zu erbringen sind. Die zugrundeliegende DIN 17463 (VALERI) ist ab diesem Jahr verpflichtend anzuwenden.

>> Wirtschaftlichkeitsberechnung Ökologische Gegenleistungen (xls)

Veranstaltungsempfehlung


Briefing: Ökologische Gegenleistungen

Mit Auslaufen der Übergangsregelung zur Besonderen Ausgleichsregelung gelten ab dem
Antragsjahr 2026 neue Anforderungen an die ökologischen Gegenleistungen.
Wir geben ein kompaktes Update zu Nachweisoptionen, BAFA-Vorgaben und
zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen.
Termin: 11. März 2026 (online), 10:00–11:00 Uhr