Aktuelle Kurzmeldungen 03-2023

Strompreisbremse: ÜNB zu abschöpfungsrelevanten Anlagen

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben auf ihrer gemeinsamen Internetseite netztransparenz.de zur Handhabung der Erlösabschöpfung bei abschöpfungsrelevanten Anlagen im Sinne des § 13 StromPBG geäußert.

Demnach werden die abschöpfungsrelevanten Anlagenbetreiber im April 2023 durch die ÜNB per Brief aufgefordert, sich in den jeweiligen Portalen der ÜNB zu registrieren. Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die erwirtschafteten Überschusserlöse (Abschöpfungsbetrag) für den jeweiligen Abschöpfungszeitraum an den ÜNB zu melden und entsprechende Nachweise zu übermitteln. Die Abgabe der Datenmeldung (Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) soll über eine einheitliche Exceldatei erfolgen.

Nach Angaben bei netztransparenz.de soll die Funktion der Datenmeldung voraussichtlich ab Juni 2023 im Portal des jeweiligen ÜNB zur Verfügung stehen.

>> Themenseite für Anlagenbetreiber bei netztransparenz.de


Novelle Preisbremsengesetze initiiert

Das Bundeskabinett hat am 06.03.2034 Entwürfe für Formulierungshilfen für die Regierungsfraktion des Bundestages beschlossen. Es steht zum einen die erste Änderung des StromPBG (Strompreisbremsegesetz) und EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz) an. Zum anderen soll u.a. das EnSiG erneut novelliert werden (Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Der vorliegende Entwurf einer Formulierungshilfe zur Änderung von StromPBG und EWPBG schafft die Grundlage, die Aufgaben und Befugnisse, der in den beiden Gesetzen benannte Prüfbehörde mittels Beleihung an eine juristische Person des Privatrechts zu übertragen und so die Durchführung der Preisbremsen zu gewährleisten.

Für die EnSiG-Novelle soll die Enteignung der unter Treuhand gestellten Energieunternehmen geregelt werden, d.h. die Übertragung von Vermögensgegenständen und die Entschädigungsleistung.

Es handelt sich bei den beiden beschlossenen Entwürfen um einen ersten Schritt. Diese sind nicht bindend. Die Fraktionen können auf Grundlage der Formulierungshilfen Gesetzesanträge einbringen, die dann den Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Es ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Änderungen einfließen werden.

>> PM des BMWK

>> Entwurf Formulierungshilfe Änderung Preisbremsengesetze

>> Entwurf Formulierungshilfe EnSiG-Novelle

 
Änderungen bei den Preisbremsen kommen – wir halten Sie informiert!

Nicht nur die Gesetze werden novelliert – auch die Verwaltungspraxis wird Änderungen erfahren. Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bietet mit dem Briefing zur Strom- und Gaspreisbremse 2023 einen umfassenden Einstieg in die Umsetzung der Preisbremsen für Ihr Unternehmen. Im Zuge der Novelle sind bereits neue Termine für die Briefings in Planung. Holen Sie sich rechtzeitig Ihr Update!

Die Option zur automatischen Termininfo per E-Mail finden Sie hier.
 


Strompreiskompensation Antragsfrist 2023

Die DEHSt hat das Ende der Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2023 bekannt gegeben. Bis zum 30.06.2023 können Unternehmen Beihilfen für indirekte CO2-Kosten stellen. Sobald die Antragstellung über das FMS mithilfe der QES möglich ist, wird die DEHSt gesondert informieren.

Der SPK-Antragsleitfaden liegt mit Stand 17.02.2023 bereits vor.

>> Website der DEHSt

>> SPK Leitfaden

 
Sind Sie bei den Entlastungen und Verpflichtungen für Unternehmen auf dem Laufenden?

In der Reihe Energierecht kompakt versorgt Sie die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft in kurzen Briefings mit allen notwendigen Informationen zu ausgewählten Themen um Gegenleistungen und Entlastungen. Nutzen Sie die Online-Briefings, um sich schnell und zielgerichtet auf Stand zu bringen.

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