Aktuelle Kurzmeldungen 03-2024
am 14. Mrz 2024
EnEfG: Erleichterung Erstmeldung PfA
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat das Merkblatt für die Plattform für Abwärme (PfA) aktualisiert. In der Version 1.1 mit dem Stand 04.03.2024 sind umfangreiche Ergänzungen vorgenommen. Für die Erstmeldung greift eine Erleichterung für Unternehmen.
Im Rahmen des Updates wurden beispielsweise die Begriffe „Abwärme“, „Abwärmequelle“, „Abwärmepotential“ und die „Maßnahmen zur Abwärmenutzung“ konkretisiert. Daneben findet sich u.a. ein neues Kapitel „Hinweise zu unwesentlichen Abwärmepotentialen“.
Das BAFA gewährt eine wichtige Erleichterung für Unternehmen bei der erstmaligen Meldung der Abwärmepotentiale bis zum 30.06.2024. Laut Merkblatt „ … ist die erstmalige Meldung zunächst nur für wesentliche und geführte Abwärmepotentiale verpflichtend. Diffuse Abwärmepotentiale sowie geführte Abwärmepotentiale, die als unwesentlich gelten, weil deren Abwärme für Dritte offensichtlich nicht wirtschaftlich nutzbar ist, können bei der erstmaligen Meldung in 2024 im Portal noch unberücksichtigt bleiben“ (S. 6 Merkblatt).
Als unwesentlich betrachtet die BfEE in einem ersten Schritt „Abwärmepotentiale mit einem jährlichen durchschnittlichen Temperaturniveau von 20°C und weniger“. Eine Abwärmequelle gilt im Verständnis der BfEE als geführt, wenn die Abwärme technisch kanalisiert wird. D. h. sie wird vom Ort der Entstehung zum Ort der Abgabe an die Umwelt in einem Medium abgegrenzt transportiert bzw. geleitet (vgl. S. 5 Merkblatt).
>> Merkblatt für die Plattform für Abwärme (Stand 04.03.2024)
BfEE: Präsentation Plattform Abwärme
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat eine Übersichtspräsentation zur zukünftigen Plattform Abwärme veröffentlicht. Darin werden die bereits bekannten Grundlagen und der weitere Zeitplan bei der Inbetriebnahme der Plattform vorgestellt. Das PDF fußt auf einem BfEE-Webinar.
Beispielsweise wird in der Präsentation die Unterscheidung zwischen geführter und diffuser Abwärmequelle umrissen. Aber auch die ersten Aspekte, wie bestimmte auskunftspflichtige Daten zu handhaben sein werden, sind enthalten.
Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch über 2,5 GWh /a im Durchschnitt der letzten drei Jahre sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet eine Datenmeldung bei der Plattform Abwärme zu tätigen. Da die Plattform nicht einsatzbereit ist, hat das BAFA die Frist zur erstmaligen Datenmeldung auf den 30. Juni 2024 verlängert. Zukünftig gilt dann der 31. März eines jeden Jahres als Meldefrist.
>> Webinar zur Plattform für Abwärme (PDF)
Veranstaltungshinweis: Energieeinkauf „grün“ gestalten
Unternehmen werden Ihren Strombezug zunehmend „grün“ ergänzen müssen, vielfach schon aus rechtlichen Erfordernissen. Die Einbeziehung von Renewables können aber auch Chance sein, mit Marktrisiken umzugehen.
In einem Online-Briefing am 25. April 2025 geben wir eine Orientierung, welche Möglichkeiten bestehen, Ihren Stromeinkauf klimaneutral fortzuentwickeln.
Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Energieeinkauf „grün“ gestalten – Einbezug von Renewables.
Energiepreisbremsen: FAQ Aktualisierung Februar
Die FAQ „Selbsterklärung von Unternehmen“ im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse wurden aktualisiert. Das BMWK stellt die Version 13.0 mit Stand 15.02.2024 zum Download bereit:
>> FAQ Selbsterklärung (Stand 15.02.2024)
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung
Die Strom- und Gaspreisbremse sind zum 31.12.2023 ausgelaufen. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.
Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie am 21. März 2024 in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen vor.
Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse.
Förderung Kälte-Klima fortgesetzt
Das Bundeswirtschaftsministerium teilt mit, dass die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen fortgesetzt wird. Ab dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich. Zudem wurde die Kälte-Klima-Richtlinie novelliert und letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Unter anderem sind die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher förderfähig. Neu ab März kommt die sog. „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs hinzu (s. 2.6 der Richtlinie).
>> Kälte-Klima-Richtlinie (PDF)
Veranstaltungshinweis: Briefingreihe Beschaffung
Sind die Märkte wieder stabil oder doch nicht? Wie sieht das neue „Normal“ nach der Energiekrise aus?
Unsere Briefingreihe vom 10. bis 24. April „Energiebeschaffung für Unternehmen“ beleuchtet die Rahmenbedingungen am Energiemarkt. Wir stellen zielführende Strategien zur Strom- und Erdgasbeschaffung sowie zur Festlegung von Einkaufszeitpunkten vor. Machen Sie sich fit für die anstehenden Beschaffungsrunden!
Weitere Informationen finden Sie unter: Briefingreihe
Energiebeschaffung für Unternehmen.