Aktuelle Kurzmeldungen 03-2026

EEG-Novelle 2027: Änderungen bei PV, Direktvermarktung und Biomasse

Derzeit kursiert ein inoffizieller Referentenentwurf zu einer Novelle des EEG. Aus dem vorliegenden Papier ergeben sich mehrere grundlegende Änderungen u.a. für Photovoltaik-Anlagen, Speicher, Direktvermarktung sowie für Biomasse- und Biogasanlagen.

Photovoltaik und Speicher
Der Entwurf sieht vor, dass Innovationsausschreibungen entfallen. Hintergrund ist laut Begründung, dass Anlagenkombinationen – insbesondere aus Erzeugungsanlagen und Speichern – inzwischen wirtschaftlich etabliert sind und sich zunehmend als Standard durchsetzen. Ein eigenes Ausschreibungssegment sei daher nicht mehr erforderlich. Stattdessen sollen künftig sogenannte Resilienzausschreibungen eingeführt werden, unter anderem für Solaranlagen des ersten Segments.

Zudem wird klargestellt, dass bei Steckersolargeräten auch ein hinter dem gleichen Wechselrichter betriebener Stromspeicher vom Anlagenbegriff umfasst sein kann.

Direktvermarktung wird zum Standard
Eine zentrale Änderung betrifft die Vermarktungsformen: Die bisherige Einspeisevergütung wird abgeschafft. Für neue Anlagen soll damit grundsätzlich eine verpflichtende Direktvermarktung gelten.

Für kleinere Anlagen ist lediglich eine zeitlich begrenzte Übergangslösung vorgesehen: Neuanlagen können in den ersten Jahren nach Inkrafttreten noch vorübergehend eine befristete Marktwertdurchleitung nutzen, bevor sie in die Direktvermarktung wechseln müssen.

Parallel dazu sollen Betreiber weiterhin zwischen Direktvermarktung mit Marktprämie und sonstiger Direktvermarktung wechseln können, etwa um Herkunftsnachweise für Grünstrom zu vermarkten oder PPAs abzuschließen.

Neue Anforderungen bei negativen Preisen
Der Entwurf enthält zudem Vorgaben für Direktvermarktungsverträge. Künftig müssen Verträge Schwellenwerte enthalten, ab denen Anlagen – etwa bei negativen Strompreisen – ferngesteuert abgeregelt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass Anlagen auf Preissignale reagieren und in Phasen von Stromüberschüssen systemdienlich betrieben werden.

Diese Vorgaben sollen verhindern, dass Anlagen trotz negativer Preise weiter einspeisen und dadurch zusätzliche Belastungen für Netz und Markt entstehen.

Biogas und Biomasse
Für Biomasse- und Biogasanlagen sieht der Entwurf mehrere Anpassungen vor. Die anzulegenden Werte für Biogasanlagen werden an bereits geltende Degressionsstufen angepasst.

Zudem soll das Ausbauziel für Biomasse leicht angehoben werden – von bisher 8,4 GW auf 9 GW installierte Leistung bis 2030. Damit soll der bestehende Anlagenbestand weitgehend gesichert werden. Gleichzeitig erwartet der Gesetzgeber eine stärkere Flexibilisierung der Anlagen, um die schwankende Einspeisung von Wind- und Solaranlagen auszugleichen.

Hinweis: Es handelt sich bei dem Entwurf um kein offizielles Papier des BMWE oder der Bundesregierung. Eine belastbare Abschätzung lässt sich erst treffen, wenn zumindest ein offizieller Referentenentwurf vorliegt.

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BECV: DEHSt aktualisiert Leitfäden

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat den Leitfaden zum Antragsverfahren für die Carbon-Leakage-Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG und BECV aktualisiert. Die neue Fassung enthält unter anderem Anpassungen zur Fortführung der im Abrechnungsjahr 2024 eingeführten Verfahrenserleichterungen sowie zusätzliche Erleichterungen bei der Prüfung durch prüfungsbefugte Stellen ab dem Abrechnungsjahr 2025.

Zudem wurden Hinweise zur Berücksichtigung von Wärme aus Abfallverbrennungsanlagen sowie zur Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch Wirtschaftsprüfer konkretisiert. Parallel dazu hat die DEHSt ihr Hinweispapier zu den ökologischen Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV) überarbeitet. Darin finden sich unter anderem Klarstellungen zur Entstehung und Anrechnung von Investitionsüberschüssen sowie Hinweise zu einem neuen Excel-Tool zur Bestimmung und Verwendung solcher Überschüsse.

Für das Abrechnungsjahr 2025 stellt die DEHSt außerdem ab April 2026 die FMS-Anwendungen „CL-Kompensation“ und „Nachweise öGL“ bereit. Ein vollständiger Antrag muss über die Virtuelle Poststelle in zwei qualifiziert signierten Nachrichten eingereicht werden. Die gesetzliche Antragsfrist für die Carbon-Leakage-Kompensation 2025 endet am 30. Juni 2026.

>> Themenseite bei der DEHSt


StromStG/EnergieStG: Zoll veröffentlicht Anwendungshinweise

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Mit der Novelle sind zahlreiche Änderungen und Neuregelungen im Bereich der Strom- und Energiesteuer verbunden.

Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung hat die Zollverwaltung ein Informationsschreiben zur Anwendung des Gesetzes veröffentlicht. Darin werden Hintergründe der Neuregelungen erläutert sowie Hinweise zur Anwendung der geänderten Vorschriften gegeben.

Ergänzend verweist die Zollverwaltung auf bereits veröffentlichte Fachmeldungen vom 24. November 2025 und 10. Dezember 2025, die einzelne Aspekte der Gesetzesänderung näher darstellen. Das Informationsschreiben steht auf der Website der Zollverwaltung zum Download bereit.

>> Fachmeldung des Zoll


BNetzA: Abschmelzung Vermiedene Netzentgelte bis 2029

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Mit der Novelle sind zahlreiche Änderungen und Neuregelungen im Bereich der Strom- und Energiesteuer verbunden.

Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung hat die Zollverwaltung ein Informationsschreiben zur Anwendung des Gesetzes veröffentlicht. Darin werden Hintergründe der Neuregelungen erläutert sowie Hinweise zur Anwendung der geänderten Vorschriften gegeben.

Ergänzend verweist die Zollverwaltung auf bereits veröffentlichte Fachmeldungen vom 24. November 2025 und 10. Dezember 2025, die einzelne Aspekte der Gesetzesänderung näher darstellen. Das Informationsschreiben steht auf der Website der Zollverwaltung zum Download bereit.

>> Fachmeldung des Zoll


AgNes: Konsultation Orientierungspunkte Einspeiser

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Orientierungspunkte zur möglichen Beteiligung von Stromerzeugern an den Netzkosten veröffentlicht. Das Papier „Einspeiseentgelte: Orientierungspunkte der BNetzA“ ist Teil des Festlegungsverfahrens zur künftigen Netzentgeltsystematik (AgNes) und dient als Grundlage für einen Expertenaustausch sowie eine öffentliche Konsultation.

Nach aktuellem Stand der Überlegungen tendiert die Behörde dazu, Einspeiser künftig stärker an der Finanzierung der Netzinfrastruktur zu beteiligen. Diskutiert werden insbesondere Kapazitätsentgelte für Erzeugungsanlagen sowie dynamische Netzentgeltkomponenten, die Anreize für netzdienliches Verhalten – etwa bei Netzengpässen – setzen sollen. Die Einführung solcher Instrumente wird frühestens ab 2029 für möglich gehalten.

Ergänzend prüft die Bundesnetzagentur auch die Einführung von Baukostenzuschüssen für neue Einspeiseanlagen, um eine effizientere Dimensionierung von Netzanschlüssen zu erreichen. Gleichzeitig wird die Frage eines möglichen Vertrauensschutzes für Bestandsanlagen diskutiert, insbesondere für Projekte, die im Rahmen von Ausschreibungen realisiert wurden.

Stellungnahmen zu den veröffentlichten Orientierungspunkten können bis zum 27. März 2026 (Eingang) per E-Mail übermittelt werden.

>> Einspeiseentgelte: Orientierungspunkte der BNetzA (PDF)

>> Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) [GBK-25-01-1#3]


AgNes: Konsultation Orientierungspunkte zur Kostenwälzung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Orientierungspunkte zur künftigen Kostenwälzung im Stromnetz veröffentlicht. Das Papier ist Teil des Festlegungsverfahrens zur neuen Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Ziel ist es, zentrale Reformoptionen für die Verteilung der Netzkosten zwischen Netzebenen und Netzbetreibern zur Diskussion zu stellen.

Nach Einschätzung der Behörde führt die heutige Systematik der vertikalen Kostenwälzung zunehmend zu regionalen Ungleichgewichten. In Netzgebieten mit hoher dezentraler Erzeugung sinkt der Strombezug aus vorgelagerten Netzebenen, obwohl deren Kosten dadurch kaum reduziert werden. Dies kann zu sogenannten Tarifanomalien führen und Fehlanreize bei der Wahl von Netzanschlusspunkten auslösen.

Die BNetzA prüft daher verschiedene Reformoptionen. Als derzeit bevorzugter Ansatz wird eine Entkopplung der Kostenwälzung von der Netzentgeltstruktur diskutiert. Vorgeschlagen wird insbesondere eine Wälzung der Kosten auf Basis des netzbezogenen Letztverbrauchs, also der gesamten Stromentnahme der Letztverbraucher eines Netzgebiets. Dieser Ansatz soll eine stabilere und regional ausgewogenere Verteilung der Netzkosten ermöglichen.

Darüber hinaus wird auch eine mögliche Vereinfachung der Netzentgeltsystematik erörtert. So könnte die Zahl der abrechnungsrelevanten Netz- und Umspannebenen künftig von sieben auf vier reduziert werden, indem Umspannebenen in die nachgelagerten Netzebenen integriert werden. Dies soll Fehlanreize bei der Wahl der Anschlussnetzebene verringern und die Systemkomplexität reduzieren.

Die Orientierungspunkte dienen der Vorbereitung eines Expertenaustauschs am 10. März 2026. Stellungnahmen können bis zum 17. April 2026 per E-Mail eingereicht werden.

>> Kostenwälzung: Orientierungspunkte der BNetzA (PDF)

>> Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) [GBK-25-01-1#3]