Aktuelle Kurzmeldungen 04-2019

BNetzA: Kraftwerkskapazitäten 2019

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Kraftwerksliste mit den Erzeugungsanlagen in Deutschland aktualisiert. Mit Stand 7.3.2019 beträgt demnach die gesamte Netto-Nennleistung 214,2 GW. Auf dem Strommarkt sind 202,6 GW verfügbar, wobei 111,8 GW auf Erneuerbare Energieträger entfallen. Für 107,8 GW besteht ein Zahlungsanspruch nach EEG.

Im Bereich der geplanten Stilllegungen bis 2022 rechnet die BNetzA mit Kapazitäten von 73 MW bei Erdgas, 1.187 MW bei Steinkohle und 44 MW bei Braunkohle. Auf Sonstige entfallen 102 MW.

>> Übersichtsseite der BNetzA

Bundesrat Ausschussempfehlung EDL-G

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat für die Bundesratssitzung am 12. April 2019 eine Empfehlung zur Beratung der EDL-G-Novelle verfasst. Unter anderem wird empfohlen, Unternehmen, die nach dem 5. Dezember den Status als KMU verloren haben, unter die Bagatellgrenzregelung zum Gesamtenergieverbrauch fallen zu lassen. Des Weiteren solle die Freistellungsgrenze von 400.000 kWh pro Jahr nach vier Jahren überprüft und ggf. angepasst werden. Maßnahmen, deren Wirtschaftlichkeit in einem Zeitraum von drei Jahren gegeben ist, sollen bis zum nächsten Audit verpflichtend umgesetzt werden. Die DIN-Norm soll kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

>> Bundesrat Drucksache 121/1/19

>> Energieauditauditpflicht für Unternehmen – Änderung des EDL-G sieht Bagatellgrenze vor

Weiterentwicklung Energieeffizienzfond

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Endbericht zur Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds veröffentlicht. Im Auftrag des BMWi haben das Fraunhofer ISI, Prognos, ifeu und die Stiftung Umweltenergierecht den Energieeffizienzfond in seiner Gesamtheit und seinen Einzelmaßnahmen evaluiert. Im Zuge dessen wurden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds abgeleitet. Betrachtungszeitraum der Evaluierung ist 2011 bis 2017. Im gewerblichen Bereich wurden so z.B. bei den (geförderten) Einzelmaßnahmen die Energiemanagementsysteme hinsichtlich Zielreichung, Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Programmvollzug untersucht.

Aus Sicht des BMWi bestätigt sich, dass sich Energieeffizienz lohne. Die geförderten Maßnahmen werden im Evaluierungszeitraum zu Energiekosteneinsparungen in Höhe von rund 235 Mio. Euro führen. Einsparung von Treibhausgasemissionen in einem Umfang von 16 Millionen Tonnen seien angestoßen worden.

>> Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds (PDF)

>> Pressemitteilung des BMWi

EEG 2012: Keine Beihilfe

Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Beihilfecharakter der im Rahmen des EEG 2012 gewährten Privilegien kassiert. Deutschland hatte gegen die Entscheidung der EU-KOM geklagt. Im Sinne des Urteils seien die Entlastung von der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen nicht als staatliche Beihilfe zu sehen. Die Kommission habe nicht dargelegt, dass es sich bei der (durch die Übertragungsnetzbetreiber verwalteten) Umlage um staatliche Gelder handele. Der Staat habe weder die Verfügungsgewalt über die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder, noch übe er eine staatliche Kontrolle über die mit der Verwaltung dieser Gelder betrauten Übertragungsnetzbetreiber aus.

>> Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 44/19

BAFA Jahresbericht 2018

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 veröffentlicht. Neben den Aufgabengebieten Außenwirtschaft, Wirtschafts- und Mittelstandsförderung und Funktion als Abschlussprüferaufsichtsstelle gibt das BAFA einen Überblick über den Bereich Energie. Beispielsweise werden im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung die beantragten Strommengen nach Wirtschaftszweig aufgeschlüsselt. So entfielen u.a. auf die Wirtschaftszweige Schienenbahnen 12.868 GWH bei 150 beantragenden Unternehmen, Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien 12.858 GWH bei 36 beantragenden Unternehmen und Erzeugung von Roheisen und Stahl und Ferrolegierungen 12.614 GWH bei 37 beantragenden Unternehmen. Insgesamt beläuft sich die Zahl der Unternehmen auf 555 mit einer beantragten Strommenge von 83.883 GWH. Die regionale Verteilung der beantragten Abnahmestellen spiegelt die industriellen Strukturen in Deutschland wider. Allein in NRW umfassen diese 713 mit einer Strommenge von 37.246,20 GWH. In Bayern wurden 16.310,23 GWH Strommenge für 455 Abnahmestellen beantragt.

Das BAFA berichtet zudem von den durchgeführten Förderprogrammen, z.B. zur Energieberatung Mittelstand und dem Pilotprojekt Einsparzähler. Im Kapitel zur Kraft-Wärme-Kopplung findet sich die Statistik über Zulassungsbescheide für neue, modernisierte und bestehende KWK-Anlage in 2018. Demnach 4.551 Anlagen mit 720 MW(el) zugelassen worden. Der überwiegende Teil mit 4.222 Anlagen liegt in der Leistungsklasse bis 50 kW(el) und erbringt 45 MW(el). Lediglich 32 Anlagen leisten mehr als 2 MW(el) und machen 582 MW elektrische Leistung aus.

>> BAFA Jahresbericht 2018 (PDF)

Umweltbonus März 2019

Das BAFA hat den Zwischenstand zur Förderung für Elektromobilität bekannt gegeben. Mit Stand 31.04.2019 wurde der sogenannte Umweltbonus für insgesamt 108.718 Fahrzeuge gestellt, wovon sich 71.007 Anträge auf reine Batterieelektrofahrzeuge und 37.657 auf Plug-In Hybride bezogen.

Hochburg der Antragsteller ist NRW mit 27.827 Anträgen, danach Bayern mit 20.957 und schließlich Baden-Württemberg mit 18.370. Die Top-Hersteller nach beantragten Modellen sind BWM mit 17.915, Volkswagen mit 14.180 und Renault mit 14.004.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. März 2019

NABEG Novelle beschlossen

Der Bundestag hat am 4. April das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus in der geänderten Fassung gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie beschlossen.

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wurde zusätzlich eine Entschließung mit Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet. Darin wird unter anderem festgestellt, dass „… dass die aktuelle Regelung zur EEG-Umlage auf selbst genutzten Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) für Anlagen im Leistungsbereich zwischen einem und zehn Megawatt, die zwischen August 2014 und Ende 2017 in Betrieb genommen worden sind, eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedeutet. Unter Umständen sei bei einigen dieser Anlagen ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich. Die Bundesregierung soll daher bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen, damit diese Anlagen nicht schlechter gestellt werden als andere Eigenversorgungsanlagen. Ebenso soll die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Handlungsspielräume für das EEG nutzen, die sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2019 ergeben“.

>> Deutscher Bundestag Dokumente Textarchiv 2019 KW14

Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste 04/19

Die Bundesnetzagentur hat die Liste der Kraftwerksstilllegungsanzeigen (KWSAL) aktualisiert. In dieser werden die bei der Bundesnetzagentur eingegangen Stilllegungsanzeigen der Erzeugungs- und Speicheranlagenbetreiber erfasst.

Mit Stand 1. April 2019 sind Kapazitäten in Höhe von 16.463,9 MW zur endgültigen Stilllegung angezeigt. Davon entfällt auf Süddeutschland ein Volumen von 6.424,3 MW. Die endgültige Stilllegung ist in einem Umfang von 10.761,3 MW erfolgt. Die Differenz ist zum Teil auf systemrelevante Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 3.881,5 MW zurückzuführen.

>> Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste (KWSAL) Stand 01.04.2019 (PDF)

17.400 öffentliche Ladepunkte

Wie der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) mitteilt, sind gegenwärtig 17.400 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland verfügbar. Davon sind in etwas 12 Prozent Schnelllader. Mehr als 75 Prozent werden von Energieunternehmen betrieben.

Erhebungsgrundlage ist das BDEW Ladensäulenregister.

>> Presseinformation des BDEW

TAR Niederspannung

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) hat die Technischen Anschlussregeln (TAR) Niederspannung (VDE-AR-N 4100) aktualisiert. Damit reagierte er unter anderem auf die Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind demnach gegenüber dem Netzbetreiber meldepflichtig. Bei Anlagen mit mehr als 12 kW Leistung liegt sogar eine Genehmigungspflicht vor.

>> Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)