Aktuelle Kurzmeldungen 04-2020
am 9. Apr 2020
Bundesrat zu Kohleausstiegsgesetz
Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 13.03.2020 Änderungen am Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) gefordert.
Im Fokus steht dabei die entschädigungslose Stilllegung der Steinkohleanlagen ab 2024. Der Bundesrat mahnt hierbei eine rechtssichere Lösung an und befürwortet überdies Verlängerung der Ausschreibungen der Stilllegungen bis 2030.
Unter anderem spricht sich der Bundesrat für die Verlängerung der KWK-Förderung und die Erhöhung des Kohleersatzbonus.
Die geplanten Entlastungen über die Netzentgelte, bzw. die Unterstützung der stromkostenintensiven Unternehmen sind für die Länderkammer noch nicht konkret genug ausgestaltet.
Ausschreibung Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen mit Gebotstermin 1. März 2020. Das Ausschreibungsvolumen dieser Runde betrug 300 MW. Bezuschlagt wurden 51 Geboten über 301.208 kW. Hiervon entfielen 34 Zuschläge auf Bayern. Bei dieser Ausschreibung kamen spezielle Regelungen für Gebote auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten zum Zuge.
Das niedrigste bezuschlagte Gebot erreichte einen Wert von 4,64 ct/kWh, das höchste 5,48 ct/kWh. So ergibt sich ein durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert von 5,18 ct/kWh.
>> Übersicht bei der Bundesnetzagentur
Ausschreibung Windkraft an Land
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land mit Gebotstermin 1. März 2020 bekannt gegeben. Es wurden 21 Gebote über 150.900 kW bei einem Ausschreibungsvolumen von 300 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,07 ct/kWh. Die Spanne bezuschlagter Gebote reicht von 5,74 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh.
>> Übersicht bei der Bundesnetzagentur
BesAR Ausschlussfrist
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat einen Hinweis zur materiellen Ausschlussfrist 2020 der Besonderen Ausgleichsregelung veröffentlicht. Wörtlich heißt es hierzu auf der Internetseite des BAFA: „Das BAFA ist sich bewusst, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Einhaltung der materiellen Ausschlussfrist (30.06.2020) unmöglich machen können. Wenn eine vollständige Antragstellung, insbesondere die Einreichung der fristrelevanten Unterlagen ‚Wirtschaftsprüfervermerk‘ und ‚Zertifizierungsbescheinigung‘, wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß bis zum 30.06.2020 erfolgen kann, wird das BAFA diese Umstände als ‚höhere Gewalt‘ werten und Nachsicht gewähren.
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Antragstellung unverzüglich nachzuholen und bei Antragstellung dem BAFA die Umstände mitzuteilen, warum die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine fristgerechte Antragstellung nicht ermöglichten“.
GEIG/ WEMoG
Im Bundesrat wurden im Rahmen der Sondersitzung vom 27.03.2020 die Ausschussempfehlungen zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG vorlegt. Darin wird die Bundesregierung gebeten, die vorgesehenen Auslösetatbestände für Nachrüstverpflichtungen für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erweitern. Eine größere Renovierung der Gebäudehülle als alleinigen Auslösetatbestand würde die Nachrüstung nicht verbundener Parkplätze nicht erzwingen. Zudem solle die Nachrüstverpflichtung bei Parkplätzen auf jeden zehnten Stellplatz erweitert werden. Schließlich sprechen sich die Ausschüsse für eine Länderöffnungsklausel aus. Der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig.
Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 den Gesetzentwurf zum Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vrogelegt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, jedem Mieter einen Anspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten einzuräumen.
>> Regierungsentwurf zum WEMoG
Marktraumumstellung Gas
Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass sich der Zeitraum für die Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas verlängert. Laut einer Pressemitteilung erreichen das Bundeswirtschaftsministerium vermehrt Mitteilungen, dass aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Epidemie erforderliche Arbeiten nur noch erschwert durchgeführt werden können.
Daher sei es aus Sicht des Bundes ist verständlich, wenn Netzbetreiber entscheiden, vorerst keine neuen Anpassungen mehr einzuleiten. In jedem Fall müsse sichergestellt werden, dass einmal begonnene Umstellungen geordnet zu Ende gebracht werden, um eine sichere Versorgung der Endkunden mit Gas zu jeder Zeit zu gewährleisten.
>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
8,7 Prozent weniger Strom
Wie der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) ermittelt hat, ist der Stromverbrauch in Deutschland Anfang April gegenüber der ersten Märzwoche um 8,7 Prozent zurückgegangen. Das stärkste Absinken war in der zweiten Märzhälfte zu verzeichnen.
In anderen europäischen Ländern war der Rückgang wesentlich deutlicher. In Italien beispielsweise lag der Verbrauch in den ersten drei Tagen der KW 14 rund 30 Prozent unter dem der vier Vorwochen.
Die genannten Zahlen sind nicht saison- und witterungsbereinigt.
>> BDEW Grafik zum Stromverbrauch – europaweit (PDF)
Umweltbonus 03/2020
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Zwischenstand bei der Beantragung auf Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) veröffentlicht. Mit Stand vom 1. April 2020 wurden demnach insgesamt 191.838 Anträge gestellt. Im Vormonat belief sich die Summe auf 179.473. Bei Plug-In Hybriden stieg die Zahl vom Februar mit 61.473 auf 65.937 Antragstellungen bis Ende März. Im Bereich reiner Batterieelektrofahrzeuge war eine Steigerung um 7.898 Anträge auf 125.785 zu verzeichnen.
Die Zahl der Unternehmen, die einen Förderantrag stellten, ist gewachsen. Bis Ende Ferbruar beteiligten sich Unternehmen mit 102.093 Anträgen. Für den Betrachtungszeitraum März summierten sich die Anträge gesamt auf 109.460. Durch Privatpersonen wurden bis Ende des Monats 78.845 Anträge seit Bestehen des Förderprogramms eingereicht.
BMW kann unter den Herstellern bisher mit 28.473 auf die meisten geförderten Fahrzeuge zurückblicken. Bei Renault beziffert sich die Zahl auf 24.198 Fahrzeuge und bei Volkswagen kommen 23.893 Autos zusammen. Die Zählung erfolgt hierbei getrennt nach Marken und nicht Konzernverbund. Beispielsweise verbucht Audi 9.008 geförderte Fahrzeuge.
>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 1. April 2020 (PDF)
Barometer Digitalisierung Energiewende
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Studie zur Digitalisierung der Energiewende durchgeführt, das sogenannte Barometer Digitalisierung der Energiewende. Die durchführende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young attestiert der Branche und den Behörden erhebliche Anstrengungen und Fortschritte im vergangenen Jahr.
Der Beginn des Smart-Meter-Rollout wird positiv gewertet. Zudem habe die Branche die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur „Marktkommunikation 2020“ umgesetzt. Hier bestehe nun mehr Planungssicherheit für die Unternehmen auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der sternförmigen Datenkommunikation. Dass das BSI zunächst EEG- und KWKG-Anlagen vom Pflichteinbau ausgeschlossen habe, wird kritisiert. Im laufende Jahr sei die Fortschreibung des Rechtsrahmens zur netzorientierten Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG besonders wichtig. Auch gilt die Entscheidung zur Nutzung der 450-MHz-Frequenzen für die Digitalisierung der Energiewirtschaft als kritischer Erfolgsfaktor. Ernst & Young errechnet einen Gesamt-Barometerwert von 36 Punkten von Hundert und damit 14 Punkte mehr als im Vorjahr.