Aktuelle Kurzmeldungen 04-2023
am 19. Apr 2023
Verabschiedung Änderung Preisbremsengesetze
Der Bundestag hat am 31.03.2023 die Änderung am Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) verschiedet. Der Hauptaspekt des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen (BT-Drs. 20/5994) besteht in der Option der Beleihung der in den Preisbremsengesetzen genannten Prüfbehörde. Diese wird um juristische Personen des Privatrechts ergänzt. Hierzu wurde eine Verordnungsermächtigung im StromPBG mit dem neuen § 48a für das Bundeswirtschaftsministerium geschaffen bzw. im EWPBG ein Verweis auf § 48a StromPBG (n.F.) angelegt.
Die zweite Anpassung betrifft die Mitteilungsfristen gegenüber der Prüfbehörde bei Arbeitsplatzerhaltungspflicht (§ 37 Abs. 2 StromPBG und § 29 Absatz 2 EWPBG) sowie Boni- und Dividendenverbot (37a Abs. 6 (neu) StromPBG und 29a Absatz 6 (neu) EWPBG). Die Fristen werden vereinheitlicht bzw. verlängert und auf den 31.07.2023 festgelegt.
Der Bundesrat hat den Beschluss noch am selben Tag behandelt und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet, sodass das Änderungsgesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden kann.
Änderungen bei den Preisbremsen kommen – wir halten Sie informiert!
Nicht nur die Gesetze werden novelliert – auch die Verwaltungspraxis wird Änderungen erfahren. Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bietet mit dem Briefing zur Strom- und Gaspreisbremse 2023 einen umfassenden Einstieg in die Umsetzung der Preisbremsen für Ihr Unternehmen und ein Update zu den Neuregelungen. Der nächste Termin findet am 05.05.2023, 13:30 – 15:00 Uhr statt. Holen Sie sich Ihr Update!
Details und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Förderkompass 2023 veröffentlicht
Das BAFA hat den Förderkompass 2023 veröffentlicht. Dieser dient als Orientierung der über das BAFA betreuten Programme und ist mit Schwerpunkt auf Privathaushalte und KMU ausgerichtet. Nichts desto trotz finden sich die Förderprogramme für größere Unternehmen in der Broschüre. Der Bereich Energie nimmt einen breiten Raum ein, S. 4 bis S. 22 des PDF.
BECV: Leitfaden und FMS Antrag 2023
Die DEHSt hat die Antragstellung für die Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV für das Abrechnungsjahr 2022 eingeleitet. Die gesetzliche Frist für die Antragstellung in diesem Jahr ist der 30.06.2023.
Für den Kompensationsantrag wurde der Leitfaden mit Stand 30.03.2023 veröffentlicht.
Zusätzlich steht das aktualisierte FMS (Formular-Management-System) zur Verfügung. Die DEHSt weist darauf hin, dass daneben weitere ergänzende Formulare zu nutzen sind. Hierbei handelt es sich um die Aufstellung der erwarteten maßgeblichen Emissionsmenge, Nachweisformulare für importierte Wärmemengen sowie das Berechnungsformular für die Brennstoffmengen, die in nicht hocheffizienten KWK-Anlagen auf die Wärmeerzeugung entfallen.
Die DEHSt weist darauf hin, dass gemäß § 27 BECV eine abschließende Entscheidung über die Gewährung einer Beihilfe nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erst nach Prüfung und beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgen kann. Da diese Genehmigung noch nicht vorliegt, sind die Anträge für das Abrechnungsjahr 2021 noch nicht beschieden. Der Vorbehalt gilt entsprechend für das Abrechnungsjahr 2022.
>> Leitfaden Antragstellung BECV (PDF)
>> Hinweis FMS Abrechnungsjahr 2022
Sind Sie bei der BECV auf dem Laufenden?
In der Reihe Energierecht kompakt versorgt Sie die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft in einem kurzen Briefing mit allen notwendigen Informationen um die Antragstellung angehen zu können. Der nächste Termin ist am 28.04.2023, 10:00 – 11:30 Uhr. Nutzen Sie das Online-Briefing, um sich schnell und zielgerichtet auf Stand zu bringen!
Details und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.