Aktuelle Kurzmeldungen 04-2025

BECV: Leitfaden und Hinweispapier

Die DEHSt stellt im Zuge des Antragsverfahrens zur Entlastung nach BECV (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) 2025 einen aktualisierten Leitfaden und das Hinweispapier zur Verfügung.

Der „Leitfaden BEHG Carbon Leakage Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV – Hinweise für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags“ steht nun in der Version 5 mit Stand 28.03.2025 bereit. Die Anpassungen sind vielfältig und umfassen u.a. Querverweise und einzelne Aktualisierungen inhaltlicher Art.

Mit der Version 5 (28.03.2025) des Hinweispapiers „Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV)“ greifen umfangreiche Überarbeitungen. Neben den Präzisierungen, z.B. bei Verzicht der Prüfung der Wirtschaftlichkeit bereits umgesetzter Energieeffizienzmaßnahmen für das Abrechnungsjahr 2024, wird die Handhabung des FMS beim Nachweis Ökologischer Gegenleistungen erläutert.

>> Leitfaden BEHG Carbon Leakage – Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV

>> Hinweispapier BEHG Carbon Leakage – Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV)

>> ISPEX: BECV/öGL: Neuerungen Hinweispapier und Leitfaden

 
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SPK: Antragsverfahren 2025 gestartet

Die DEHSt hat das Antragsverfahren für die Strompreiskompensation (SPK) 2025 gestartet. Die gesetzliche Antragsfrist ist der 30.06.2025. Für die Antragstellung wurden die Leitfäden für beantragende Unternehmen sowie für Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer aktualisiert.

Hervorzuheben für Unternehmen ist die umfangreiche Ausgestaltung des Kapitels 4 Ökologische Gegenleistungen. In diesem Zuge weist die DEHSt auf ihrer Website darauf hin, dass auch wenn in diesem Jahr kein Beihilfeantrag erfolgt, dennoch die Nachweise ökologischer Gegenleistungen erbracht werden müssen. Das betrifft die vorherigen Abrechnungsjahre, für die eine Beihilfe gewährt wurde.

Zudem sind die entsprechenden FMS-Anwendungen „Antrag SPK“ und „Nachweis öGL“ einsatzfähig. Die DEHSt macht darauf aufmerksam, rechtzeitig ein Aktenzeichen zu beantragen. Dieses ist bei der Virtuellen Poststelle (VPS) formlos zu beantragen. Weitere Voraussetzung für die Antragstellung ist die elektronische Signatur. Dieses Antragsverfahren kann allerdings bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.

>> Leitfaden zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation)

>> Leitfaden zur Prüfung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) für Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen

 
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KWK: Üblicher Preis Q1/2025

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) teilt mit, dass der übliche Preis für KWK-Strom im ersten Quartal 2025 bei 111,89 €/MWh liegt. Somit ist der übliche Preis fast doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum und erreicht fast das Niveau des ersten Quartals 2023 von 115,80 €/MWh. Die Steigerung in den ersten drei Monaten dieses Jahres markiert die vierte Erhöhung in Folge.

Der „übliche Preis“ beschreibt den durchschnittlichen Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig, der für KWK-Anlagen nach dem KWKG als Basis für die Einspeisevergütung herangezogen wird.

>> Mitteilung des B.KWK

 
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