Aktuelle Kurzmeldungen 05-2015

EDL-G 2015 in Kraft getreten

Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G 2015) ist am 22. April 2015 nach langem Warten in Kraft getreten. Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen, allen voran die Energieauditpflicht für Nicht-KMU, dienen der Teilumsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie. Die Veröffentlichung des BAFA-Merkblatts zum Energieaudit, das Anfang April zum Konsultationsverfahren in der Entwurfsfassung online verfügbar war, steht weiterhin aus.

Energiedienstleistungsgesetz in novellierter Fassung (EDL-G 2015)

 

Energieauditpflicht trifft auch viele öffentliche Betriebe

Unternehmen sind, unabhängig von ihrer Größe, auch dann zur Durchführung eines Energieaudits gemäß EDL-G 2015 verpflichtet, wenn 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden (sog. „Betriebe gewerblicher Art“).

Nach den Maßgaben des § 4 Kapitalsteuergesetz (KStG) definiert der Gesetzgeber verschiedene Anforderungen bzw. Ausschlusskriterien. Im Fokus steht dabei die Abgrenzung zwischen den von der Energieauditpflicht nicht betroffenen Hoheitsbetrieben und Betrieben gewerblicher Art. Aus der aktuellen Rechtsprechung zum § 4 KStG ergibt sich u.a. eine Zuordnung von Volkshochschulen, Altenheimen und Versorgungsbetrieben zu den Betrieben gewerblicher Art und daraus eine Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits. Nicht betroffen sind im Gegensatz dazu Unternehmen der Abfall- und Abwasserbeseitigung, Universitäten und Schulen als sog. Hoheitsbetriebe.

In Kürze erscheint auf www.ispex.de ein ausführlicher News-Beitrag zum Thema.

 

Fristsache zum 30.06.2015: Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2015 für stromkostenintensive Unternehmen

Für stromkostenintensive Unternehmen gilt folgende Frist für die Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2015: Die Frist zur elektronischen Einreichung des vollständigen Antrages endet am Dienstag, 30. Juni 2015 um 24.00 Uhr (gesetzliche Ausschlussfrist!). Die Antragstellung ist ab dem Antragsjahr 2015 ausschließlich elektronisch über das ELAN-K2 Portal des BAFA möglich. Dieses gilt auch für die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers gemäß IDW PH 9.970.5:2015.

Fristrelevante Dokumente, die bis zum 30. Juni 2015 vorliegen müssen:

  1. Vollständiger Antrag über das ELAN-K2 Portal des BAFA mit unterschriebener Abschlusserklärung
  2. Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers gemäß § 64 Absatz Nr. 1 c) EEG 2014 mit allen Pflichtbestandteilen
  3. Bescheinigung der Zertifizierungsstelle gemäß § 64 Absatz 3 Nr. 2 EEG 2014 mit Akkreditierungsurkunde

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen (Stand: 17.04.2015)

Für weitere Hinweise zur Besonderen Ausgleichsregelung gem. §§ 63ff. EEG 2014 verweisen wir auf die Detailseiten des BAFA zum Thema.