Aktuelle Kurzmeldungen 05-2018

Doppelförderungsverbot aufgehoben

Wie das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hinweist, gilt seit 3. März 2018 eine neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus). Damit ist das Doppelförderungsverbot aufgehoben. Somit sind mehrere gleichartige Förderprogramme zulässig.

>> Hinweis des BAFA

 

DSPV Hinweisblatt

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat das Hinweisblatt „Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise – Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung“ mit Stand 2018 veröffentlicht.

Die Erhebung zu den Durchschnittsstrompreisen wird durch die DSPV (Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung) geregelt und ist im Zusammenhang mit den UEBLL (Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen) entstanden. Diese Verordnung regelt welche durchschnittlichen Strompreise für die Berechnung der Stromkostenintensität eines Unternehmens zugrunde gelegt werden müssen und wie diese Strompreise berechnet werden. Mit dieser Verordnung wird somit die Vorgabe aus der beihilferechtlichen Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung, die auf Grundlage der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien ergangen ist, umgesetzt.

>> Hinweisblatt maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise 2018 (PDF)

>> Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung – DSPV

>> UEBLL (PDF)

 

Förderung Energieberatung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Broschüre „Energieberatung im Mittelstand“ angepasst. BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, die für eine Energieberatung in einem mittelständischen Unternehmen anfallen. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Gefördert wird die Energieberatung auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsbesichtigung sowie anschließende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans.

Hinweis: Zu beachten ist, dass die Förderung in Konflikt mit anderen Förderungen und Verpflichtungen stehen kann. Das einzelne Unternehmen muss daher im Vorfeld die Anspruchsberechtigung abklären.

>> Energieberatung im Mittelstand (PDF)

 

Ladesäulenkarte aktualisiert

Die Bundesnetzagentur hat die interaktive Ladesäulenkarte aktualisiert. Die Daten basieren auf den Meldungen der Ladenpunkte, zu denen die Betreiber aufgrund der Ladesäulenverordnung verpflichtet sind.

Auf der interaktiven Karte können alle der Ladesäulenverordnung unterfallenden Ladeeinrichtungen, d.h. keine lediglich privat zugänglichen, angezeigt werden. Zudem lassen sich Ladesäuleneinrichtungen getrennt nach Normal- (blau) und Schnellladepunkten (rot) ausgeben und die Anzahl der Ladeeinrichtungen nach Landkreisen/Bundesländern filtern.

>> Ladesäulenkarte online

 

ELAN K2-Portal geöffnet

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat das ELAN K2-Portal am 19. März geöffnet. Nun ist die Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsreglung (BesAR) möglich. Dadurch können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die EEG-Umlage auf Strom reduzieren.

Das BAFA hatte den Eröffnungstermin bereits auf dem Informationstag zur Besonderen Ausgleichsregelung angekündigt und weitere Hinweise zur Verwaltungspraxis (Link) gegeben.

>> ELAN K2 Portal

 

Tesla wieder förderfähig

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge ergänzt. Mit Stand 26. März sind nun 144 Modelle inklusive deren Varianten verzeichnet. Zudem beziffert das BAFA den Antragsstand gesamt auf 57.549 zum 31. März.

Das zuvor entfallene Modell des Herstellers Tesla, Model S, wurde wieder auf die Liste aufgenommen. Seit dem 3. März kann wieder der sogenannte Umweltbonus gewährt werden, wenn der Antragsteller eine verbindliche Bestellung bzw. einen Kauf- oder Leasingvertrag am 06.03.2018 oder später abgeschlossen hat. Der Antrag muss folgendes enthalten:

  • den Basispreis unter 60.000 Euro
  • das Bestelldatum
  • die Bezeichnung „Model S“
  • die Bestätigung über aktivierte oder deaktivierte Features des Komfort-Pakets sowie
  • den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 2.000 Euro.

Hintergrund war, dass Tesla anscheinend das Einstiegsmodell des „Model S“ nur auf dem Papier für unter 60.000 Euro angeboten hatte, um die Voraussetzung für die Förderfähigkeit zu erfüllen. Die für Kunden tatsächlich verfügbaren Fahrzeuge überstiegen mit den Ausstattungspaketen die Preisschwelle. Daraufhin hatte das BAFA das Modell S von der Liste gestrichen und begonnen, Rückforderungsansprüche zu prüfen.

>> Lister der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand 26.3.18)

>> Antragsstand 31. März 2018 Elektromobilität (Umweltbonus)

 

Ausschreibung STEPup!

Das erste Drittel der aktuellen Ausschreibungsrunde des Förderprogramms STEPup! ist vorüber. Noch bis zum 31. Mai können Unternehmen im Rahmen der fünften Ausschreibungsrunde u.a. für Stromeffizienzprojekte Gebote abgeben. Förderfähig sind die Investitionstypen Erneuerungsinvestition, vorgezogene Ersatzinvestition, Zusatzinvestition. Die Zuwendung erfolgt im wettbewerblichen Verfahren und wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Weitere Förderungen sind ausgeschlossen (Doppelförderungsverbot).

>> Übersichtsseite beim Bundeswirtschaftsministerium

 

Szenariorahmen Netze

Wie das Fachmagazin Energie&Management berichtet, haben die europäischen Dachverbände der Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas eine Untersuchung zum Szenariorahmen der Entwicklung der Netze vorgelegt. Da die nächsten Jahre bereits weitgehend festgelegt sind, steht der Zeitraum bis 2040 im Fokus. Drei alternative Entwicklungspfade dazu werden aufgeführt.

>> Artikel bei Energie&Management

 

Solarausschreibung Juni

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die nächste Runde der Ausschreibungen für Solaranlagen eröffnet. Der Gebotstermin ist der 1. Juni. Der Höchstwert beträgt 8,84 Cent/kWh bei einem Gesamtvolumen von 182.479 Kilowatt.

Die jährlichen Kontingente für Projekte auf Ackerland- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten Baden-Württembergs und Bayerns sind noch nicht ausgeschöpft. In Baden-Württemberg sind Zuschläge mit einem Volumen von 96.550 Kilowatt möglich, in Bayern sind noch 20 Zuschläge erlaubt.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

 

KWK-Anlagen: Ausschreibungen gestartet

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zwei Ausschreibungsrunden zur KWK mit Gebotstermin 1. Juni 2018 gestartet. Parallel werden „innovative KWK-Systeme“ mit Höchstwert 12 ct/kWh bei einem Volumen von 25 Megawatt installierter Leistung und KWK-Anlagen mit einem Höchstgebot von 7 ct/kWh bei einem Volumen von 93,019 Megawatt ausgeschrieben.

Sogenannte „innovative KWK-Systeme“ sollen Erkenntnisse in öffentlichen Wärmeversorgung in dekarbonisierten Strom- und Wärmesystemen erbringen und kombinieren eine KWK-Anlagen, eine innovative erneuerbare Wärmequelle und einen elektrischen Wärmeerzeuger. Unter einer erneuerbaren Wärmequelle ist z.B. Solarthermie, Geothermie oder eine Wärmepumpe zu verstehen.

>> Pressmitteilung der BNetzA

 

Jahresbericht 2017

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft veröffentlichte den Jahresrückblick 2017. Die Publikation steht unter Motto „Sektoren vernetzen“ und lässt die Tätigkeit des Verbandes im Jahr 2017 Revue passieren. Unter anderem werden die aktuellen Rahmenbedingungen beleuchtet, wie z.B. die Digitalisierung im Zuge des Smartmeterings. Die Themen Mieterstrom, Kapazitätsreserve, Netzentgeltmodernisierung und vieles mehr werden ebenfalls gestreift. Ein Kapitel greift die zukünftige Marktentwicklung mit Schwerpunkt Sektorkopplung auf. Darin ist ein Parforceritt durch alle Bereiche des Jahres 2017 enthalten, angefangen von der Reform der Abgaben und Umlagen über die Netzentgeltsystematik bis zur Elektromobilität und Weiteres.

Einen breiten Raum nehmen die politischen Entwicklungen 2017 ein, die natürlich unter dem Vorzeichen der Bundestagswahl und deren turbulenten Nachwirkungen stand. Auf europäischer Ebene findet das EU-Energiepaket seinen Widerhall. Abschließend stellt der bne in einem Kapitel seine Verbandstätigkeit des Jahres vor.

>> bne Jahresbericht 2017 – Sektoren vernetzen

 

Gemeinsame Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windkraft an Land und Solaranlagen veröffentlicht. Bezuschlagt wurden ausschließlich Solaranlagen. Bei einem Volumen von 210 Megawatt wurden 32 Zuschläge erteilt. Der durchschnittliche Zuschlagswert betrug 4,67 Cent pro Kilowattstunde und lag damit etwas höher als bei der letzten Solar-Ausschreibung. Dort wurden 4,33 Cent pro Kilowattstunde erzielt.

Ein Umfang von 31 Megawatt entfiel auf benachteiligte Gebiete Bayerns sowie ein Volumen von 17 Megawatt auf Baden-Württemberg. In diesem Ausschreibungsverfahren wurden die Verteilernetzausbaugebiete berücksichtigt. Diese Komponente reduziert die Chancen von Projekte in Gebieten, die breites über hohe EE-Anlagekapazitäten verfügen, deren Ausbau aber erhöhten Leitungsausbaubedarf hervorruft. Laut BNetzA hatte dies aber keine Auswirkungen, da alle bezuschlagten Gebote in solchen Gebieten liegen. Die Überzeichnung des Ausschreibungsvolumens betrug rund 100 Prozent.

Die gemeinsame Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen hatte Pilotcharakter. Ziel ist es, technologieoffen das kostengünstigste Angebot zu ermitteln. Daher finden pro Jahr zwei solcher Ausschreibungen mit einem Volumen von 200 Megawatt statt.

Entsprechend zufrieden zeigte sich die Politik mit dem Ergebnis. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft (BMWi), Thomas Bareiß, nannte die Ausschreibung „ein wichtiges Instrument, um Kosteneffizienz zu erreichen“. Das Ergebnis zeige, dass die Solarenergie in Deutschland derzeit sehr wettbewerbsfähig sei.

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) unterstrich ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik. Das Ergebnis sei ein positives Signal im Sinne der Energiewende. Der Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, verwies auf die Risiken technologieübergreifender Ausschreibungen. Würden unterschiedliche Technologien mit unterschiedlichen Kostenniveaus in großem Maßstab gemeinsam ausgeschrieben, sei es wahrscheinlich, dass aufgrund der ausgeschriebenen Gesamtleistung auch die teurere Technologie zum Zuge käme und damit Preis setzend würde.

>> Pressemitteilung der BNetzA

>> Pressemitteilung des BMWi

>> Presseinformation des BDEW

 

Netzentwicklungsplan Gas

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Konsultationen zum Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2018-2028 gestartet. Im Fokus steht die Umstellung von L-Gas auf H-Gas. Der Rückgang der L-Gasproduktion in den Niederlanden geht schneller vonstatten als bisher angenommen. Der Entwurf enthält Maßnahmen, mit denen die Förderkürzungen ausgeglichen werden sollen.

Aus den geringeren L-Gasimporten resultiert ein höherer H-Gas-Bedarf. Aus der Nord Stream 2 Pipeline stammende Gasmengen müssen bei der Verteilung innerhalb des deutschen Gasnetzes berücksichtigt werden und sollen beim Netzausbau mit einbezogen werden.

Zum ersten Mal findet ein Terminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) Eingang in den Plan. Standort ist Brunsbüttel.

Bis zum 25. Mai sind 2018 sind tatsächlich und potentielle Nutzer eingeladen, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

>> Entwurf NEP

>> Pressemitteilung der BNetzA

 

Kraftwerksstilllegungsanzeigen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Liste der Anzeigen der Kraftwerksstilllegungen (KWSAL) aktualisiert. Mit Stand April 2018 sind nunmehr gesamt 15.957,0 Megawatt (MW) Kapazität zur endgültigen Stilllegung enthalten, worauf auf Süddeutschland 6.434,3 MW entfallen. Erfolgt ist die Stilllegung bei Kapazitäten in Höhe von 8.710,9 MW. Die Differenz von 7.246,1 MW erklärt sich aus zwei Umständen. Zum einen sind dies zwar angezeigte, aber noch nicht tatsächlich stillgelegte Kapazitäten, zum anderen wurden 3.867,1 MW als systemrelevante Kraftwerke deklariert und deren Stilllegung untersagt.

Bei den Anzeigen nach Energieträger stechen nicht etwa die Kernkraftwerke hervor, sondern es dominiert die Steinkohle (rd. 11.900 MW) gefolgt von Erdgas (rd. 7.300 MW). Sogar Mineralöl-Kraftwerkskapazitäten (rd. 2.100 MW) liegen noch vor der Kernenergie (rd. 1.300 MW). Bei der Braunkohle sind lediglich 145 MW angezeigt.

>> KWSAL-Seite der BNetzA

>> KWSAL Stand 13.4.2018 (PDF)

 

Realisierungsrate Ausschreibung PV

Die Bundesnetzagentur zog bei der vierten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen Bilanz: Mit 99,9 Prozent wurden praktisch alle Zuschläge umgesetzt.

In der vierten Ausschreibungsrunde mit Gebotstermin 1. April 2016 wurden 128,2 Megawatt bezuschlagt. Diese verteilten sich auf 21 Zuschläge mit einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 7,41 ct/kWh. Seitdem ist der Zuschlagswert deutlich gesunken. Gegenwärtig liegt er bei nur noch 4,33 ct/kWh (Gebotstermin 1. Februar 2018).

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

 

Einheitliche Übertragungsnetzentgelte

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf der Verordnung zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Grundlage der „Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte“ ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG). Mit der Verordnung sollen die Netzentgelte schrittweise im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 1. Januar 2023 vereinheitlicht werden.

Die Verordnung liegt nun zur Beratung beim Bundesrat.

>> Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

>> Beratungsvorgang beim Bundesrat (145/18) [laufend aktualisiert]

 

Netzreserve Winterhalbjahr

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Bedarf der Netzreserve für das kommende Winterhalbjahr 2018/2019 bekannt gegeben. Demnach müssen Netzreservekraftwerke eine Kapazität von 6.600 Megawatt für diesen Zeitraum bereitstellen. Im zurückliegenden Winterhalbjahr lag der Bedarf noch mit 10.400 Megawatt noch 3.800 Megawatt höher. Von einer Trendwende bei der vorzuhaltenden Leistung aus Netzreservekraftwerken könne jedoch laut BNetzA nicht gesprochen werden. Die Reduktion sei auf das zu dem Zeitpunkt greifende Engpassmanagementverfahren zwischen Österreich und Deutschland zurückzuführen. Dabei werden die Exportspitzen deutschen Stroms auf den technisch möglichen Umfang reduziert. Das Freileitungsmonitoring durch die Netzbetreiber habe ebenfalls bedarfssenkend gewirkt. Zur dauerhaften Senkung des Netzreservebedarfs sei es notwendig, dass der geplante Netzausbau erfolgreich umgesetzt werde und Redispatch auch grenzüberschreitend mit der notwendigen Sicherheit genutzt werden könne.

>> Pressemitteilung BNetzA

 

Ausschreibung Offshore-Wind

Das Ergebnis der zweiten Ausschreibung für Offshore-Windparks wurden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gegeben. Der mittlere gewichtet Zuschlagswert betrug 4,66 Cent/kWh und übertraf damit den Wert aus der ersten Runde von 0,44 Cent/kWh deutlich. Laut BNetzA ist dies auf zwei Umstände zurückzuführen. In dieser Runde konnten nur nicht bezuschlagte Projekte der ersten Ausschreibung teilnehmen, wodurch sich die Zahl der Gebote reduzierte. Zusätzlich entfiel ein Kontingent von 500 Megawatt bei einem gesamt verfügbaren Ausschreibungsvolumen von 1.610 Megawatt auf die Ostsee.

Die Zuschläge zeigten entsprechend eine breite Spanne. Bei je drei für Nord- und Ostsee bezuschlagten Projekten wurden Werte von 0,00 Cent/kWh bis 9,83 Cent/kWh erreicht. Die Projekte erhalten nicht nur die EEG-Förderung, sondern auch über die Netzentgelte finanzierte Netzanschlüsse und die Möglichkeit einer Betriebsdauer über 25 Jahre.

>> Pressemitteilung der BNetzA

 

bne Kompass 01/18

Der bne (Bundesverband Neue Energiewirtschaft) hat seine Verbandspublikation Kompass 01/18 veröffentlicht. Diese steht unter dem Vorzeichen des 15-jährigen Jubiläums des Verbandes. Neben den Grußworten von Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Günther Oettinger (EU-Kommissar) und Jochen Homann (Präsident der Bundesnetzagentur) streift die Publikation die Verbandsgeschichte und die Entwicklung des Energiemarktes in den letzten eineinhalb Jahrzehnten. Zudem werden die Herausforderungen und Umbrüche in den nächsten Jahren angerissen. Unter anderem äußert sich Achim Wambach (Präsident der Monopolkommission) in einem Interview kritisch zum gegenwärtigen System der CO2-Bepreisung.

>> bne Kompass 01/18 online

 

Elektromobilität April 2018

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Zwischenbilanz zum Antragsstand für den sog. Umweltbonus gezogen. Demnach belief sich die Summe der Anträge auf Förderung der Elektromobilität zum 30. April auf 60.412.

Nach Bundesländern liegt NRW mit 12.724 Gesamtanträgen auf dem Spitzenplatz, gefolgt von Bayern mit 12.328 und Baden-Württemberg mit 11.327. Schlusslicht unter den Antragstellern ist Bremen mit 289.

Der überwiegende Teil wird mit 31.318 Anträgen von Unternehmen eingereicht. Dem folgen Privatpersonen mit 27.969 Einreichungen. Körperschaften, kommunale Betriebe und Zweckverbände kommen zusammen gerade auf 878 Gesamtanträge.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 30. April 2018 (PDF)

 

Hinweisblatt Stromzähler aktualisiert

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft) hat das Hinweisblatt Stromzähler für stromkostenintensive Unternehmen aktualisiert. Das Hinweisblatt gilt nur für das Antragsjahr 2018 im Zusammenhang mit der Besonderen Ausgleichsregelung (Ausschlussfrist 30.6) und greift einer ausstehenden gesetzlichen Regelung vor. Daher ist die Anwendung auf das laufende Antragsjahr beschränkt und bindet das BAFA nicht an zukünftige Antragsverfahren.

Hervorzuheben ist der Umgang mit Weiterleitungsfällen und Fällen, in denen Strom innerhalb der Abnahmestelle für unternehmenseigene Zwecke Dritten bereitgestellt wurde. Die bisherige Praxisausnahme hat das BAFA begrenzt und diese findet für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (zumeist Nachweisjahr 2017) keine Anwendung mehr.

>> Hinweisblatt Stromzähler 2018 (PDF, Stand 27.4.2018)

 

Kontrollen Energieaudit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat via Twitter mitgeteilt, dass verschiedene Unternehmen aufgefordert wurden, ein Energieaudit nachzuweisen.

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fordert von allen Unternehmen, ein Energieaudit durchzuführen. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Firmen, die nicht mehr als KMU gelten, müssen selbsttätig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Das galt erstmals bis zum 5.12.2015. Nach dem ersten Audit steht alle vier Jahre die Erneuerung desselben an. Das BAFA kontrolliert stichprobenartig die Unternehmen. Das Versäumnis des Audits kann teuer werden: bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen hartnäckigen Audit-Verweigerern. Die Unternehmen müssen selbstständig bewerten, ob sie den Kriterien eines KMU unterliegen und den Anforderungen des EDL-G entsprechen. Betriebe, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS implementiert haben, unterfallen der Pflicht zum Energieaudit nicht mehr.

>> Sind Sie noch KMU? Pflicht zum Energieaudit prüfen

>> Energieaudit nach EDL-G (DIN EN 16247-1)

 

Thermische Abfall- und Abluftbehandlung

Die Entlastung bei der Energiesteuer im Bereich der thermischen Abfall- und Abfallbehandlung (i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr.2 EnergieStG) ist an neue Voraussetzungen, sogenannte Dual-Use-Prozesse, gebunden.

Wie die Generalzolldirektion mitteilt, wurde die entsprechende Teil-Dienstvorschrift der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum 1. Januar 2018 angepasst. Demnach genügt es nicht mehr, Energieerzeugnisse zur Beseitigung des Schadstoffpotentials des Abfalls oder der Abluft einzusetzen, um für diese Energiemenge eine Entlastung bei der Energiesteuer in Anspruch nehmen zu können. Das Verfahren muss nun als Dual-Use-Prozess zu zuordnen sein. Neben der energetischen Verwendung (umgangssprachlich Heizen) muss ein zweiter Zweck hinzukommen. Dieser ist erfüllt, wenn „… das Energieerzeugnis selbst, seine chemischen Bestandteile oder dessen Verbrennungsprodukte (üblicherweise Kohlendioxid) verfahrenstechnisch bzw. chemisch für die thermische Abfall- oder Abluftbehandlung zwingend erforderlich sind“.

Im Rahmen einer neuen Beantragung gem. § 51 Abs. 1 Nr. 2 ist eine aktualisierte Betriebserklärung beizufügen. Diese muss u.a. darlegen, in welcher Form neben dem Verheizen das Energieerzeugnis technisch, bzw. chemisch für den Prozess erforderlich ist und auf welche Weise es zur Beseitigung des Schadstoffpotentials beiträgt.

>> Mitteilung der Generalzolldirektion

 

Prognosemeldung

Im Rahmen der monatlichen, bzw. jährlichen Prognosemeldung EEG-umlagepflichtiger Strommengen (§ 74a Abs. 2 S. 2. EEG) ist immer der jeweilige Bilanzkreis anzugeben, über den der Endkunde, bzw. das Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung versorgt wird. Eine Meldung von Strommengen ohne eine Zuordnung zu einem Bilanzkreis ist nur für solche zulässig, die tatsächlich nicht über einen solchen verfügen.

Monatsscharfe Meldung

Die Prognosemeldung EEG-umlagepflichtiger Strommengen muss grundsätzlich monatsscharf erfolgen und entsprechend aktuell gehalten werden. Darauf weist der Übertragungsnetzbetreiber Tennet hin. Zudem kann jeweils bis zum 20. Kalendertages des Monats die Prognosemeldung angepasst werden.

Einigung KWK-Neuanlagen

Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitteilt, wurde eine Verständigung bei der Umlagereduzierung der KWK-Neuanlagen erzielt. Seit Januar 2018 wurde die volle EEG-Umlage bei eigenerzeugtem und eigenverbrauchtem Strom aus Neuanlagen fällig, da die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung nicht verlängert hatte. Die Verständigung steht ebenfalls unter demselben Vorbehalt.

Laut einer Pressemitteilung des BMWi einigten sich Wirtschaftsminister Altmaier und EU-Wettbewerbskommissarin Vestager darauf, KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW [el] sowie über 10 MW [el] auch künftig nur mit 40 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Zudem sollen alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie auf 40 Prozent der EEG-Umlage begrenzt werden. Bei den übrigen KWK-Neuanlagen bliebe es demnach bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei darüber hinaus gehenden Benutzungsstunden stiege die EEG-Umlage dann an, bis ab 7.000 Vollbenutzungsstunden der Satz von 100 Prozent erreicht ist. Die Übergangsregelung für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, erstreckt sich auf einen abgestuften Zeitraum von 2019 bzw. 2020. Die Einigung soll rückwirkend zum 1.1.2018 gelten.

Hinweis: Bei der Regelung handelt sich nicht um geltendes Recht, sondern um eine politische Verständigung, vorbehaltlich der Änderungen aus dem nationalen Gesetzgebungsprozesses und der wettbewerbsrechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission.

>> Infografik zur geplanten Neuregelung (PDF)

 

BDEW-Energiemonitor 2018

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat in einer repräsentativen Umfrage verschiedene Branchenthemen in der Bevölkerung untersucht. Die Ergebnisse sind unter anderem, dass sich das Image der Unternehmen aus der Energie- und Wasserbrache insgesamt verbessert hat, besonders das der Gasversorger. Das Meinungsbild zur Energiebrache als solches blieb im Ganzen unverändert. Bei den energiepolitischen Themen stehen die „Erneuerbaren Energien“ im Vordergrund, gefolgt von dem neu hinzugekommenen Sachverhalt „Kohle und Kohleausstieg“. Die Energiewende wird von einer sehr großen Mehrheit der Befragten als wichtig oder sehr wichtig eingestuft, kommt aber nach überwiegender Meinung nicht voran. Die Versorgungssicherheit stuft eine sehr deutliche Mehrheit als sicher ein und präferiert Sonnenergie als zukünftigen Energieträger am meisten.

>> BDEW-Energiemonitor 2018 (PDF)

 

EEG-Umlagekonto

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben den Stand des EEG-Umlage-Kontos veröffentlicht: Das Guthaben beträgt zu Ende April rund 5,64 Mrd. Euro und steigt damit zum vierten Mal in diesem Jahr.

Das EEG-Umlagekonto füllt sich gewöhnlich in den Monaten mit niedriger Sonneneinstrahlung an und leert sich zum Ende des Jahres kontinuierlich.

>> Datenübersicht (PDF)

 

BAFA-Jahresbericht 2017

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat seinen Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Inhaltlich umreißt der Bericht die großen Aufgabengebiete des Bundesamtes, von der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung über den Bereich Energie bis zur Ausfuhrkontrolle.

Im Kapitel Energie räumt das BAFA neben den verschiedenen Förderprogrammen und Förderstellen der Besonderen Ausgleichsregelung breiten Raum ein. Demnach ist die Gesamtzahl der beantragenden Unternehmen 2017 leicht gestiegen und liegt bei 2.298. Bei der gesamtbeantragen Strommenge beläuft sich der vorläufige Stand auf 114 TWh. Die Entlastungswirkung für die Wirtschaft summierte sich in den vergangenen Jahren auf rund 5 Milliarden Euro.

In der Summe entfiel die größte beantragte Strommenge mit rund 13.000 GWh auf den Wirtschaftszweig „Schienenbahnen“ (WZ 4900), gefolgt von „Herstellung von Kunstoffen in Primärformen“ (WZ 2016) mit rund 11.300 GWh. Bei der regionalen Verteilung dominiert NRW mit 723 beantragten Abnahmestellen bei einer Strommenge von rund 35.000 GWh. Dahinter liegt Bayern mit 456 beantragten Abnahmestellen bei einer Strommenge von rund 15.500 GWh.

>> BAFA-Jahresbericht 2017 (PDF)

 

Ausschreibung Wind an Land

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land 2018 bekannt gegeben. Demnach liegt der durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,73 ct/kWh und damit höher als in der Februarausschreibung mit 4,73 ct/kWh. Zuletzt wurde dieses Niveau im Mai 2017 erreicht, als Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen teilnehmen konnten.

Die Spanne der Zuschläge der zweiten Ausschreibung 2018 reicht von 4,65ct/kWh bis zu 6,28 ct/kWh. Mit 604 Megawatt bei 111 Geboten war das ausgeschriebene Volumen von 670 Megawatt unterzeichnet. Auf Bürgerenergiegesellschaften entfielen 15 Zuschläge im Umfang von 113 Megawatt und zugleich das höchste noch bezuschlagte Gebot. Rund 20 Prozent Zuschläge wurden an Bieter aus NRW erteilt.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur