Aktuelle Kurzmeldungen 05-2023

Gasspeicherumlage mehr als verdoppelt

Die marktgebietsverantwortliche Tradinghub (THE) hat die Höhe der Speicherumlage nach § 35e EnWG bekannt gegeben. Ab 1. Juli werden 0,1450 ct/kWh bei Gas aufgerechnet. Damit liegt der Satz mehr als doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr (0,0590 ct/kWh).

Die nächste Anpassung erfolgt für das erste Halbjahr 2024 und wird sechs Wochen vorher veröffentlicht. Laut THE hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angekündigt, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen. Demnach hat THE im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.

Über die sogenannte Gasspeicherumlage werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher über SSBO (Strategic Storage Based Options) umgelegt. In Branchenkreisen war bereits vermutet worden, dass durch die Marktbewegung eine Erhöhung der Umlage notwendig würde. Der Speicherverband INES hatte im Januar bereits Berechnungen vorgelegt: Erhöhung der Gasspeicherumlage?

Die aktualisierte Übersicht inklusive PDF zum freien Download finden Sie unter

>> Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2022

>> Pressemitteilung der THE

 
Sind die Märkte wieder stabil oder doch nicht? Wie umgehen mit der Unsicherheit?

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BesAR: Antragsverfahren 2023 eröffnet

Das Bundesamt für Wirtschaft hat die Antragstellung für die „neue“ Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EnFG eröffnet. Bis zum 30.06.2023 können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Begrenzung bei der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage beantragen.

Das BAFA hat das entsprechende Merkblatt mit Stand 28.04.2023 veröffentlicht. Das ELAN-K2 Portal ist freigeschaltet. Die übrigen Arbeitshilfen und die Website werden gegenwärtig noch überarbeitet.

Die Regelungen zur BesAR haben sich nicht nur im Hinblick auf die EEG-Umlage geändert. Auch das Verfahren und der Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen weicht von der vorherigen EEG-Regelung ab. Das Novum besteht in der Einführung von Gegenleistungen für die Begrenzungen. Hierunter fallen beispielsweise Reinvestitionen in Maßnahmen, die im Rahmen des EnMS identifiziert wurden.

>> Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2023 (PDF)


ÜNB: Messen und Schätzen 2023

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben in einem Papier ihre gemeinsamen Grundsätze bei Messen und Schätzen dargelegt. Hierbei werden die bekannten Aufgabenstellungen im Bereich der Umlagen wie z.B. die Identifikation des Verbrauchers, die Zurechnung der Stromverbräuche sowie die Anforderungen an eine sachgerechte Schätzung und die Sicherstellung der Zeitgleichheit behandelt. Der Übergang der Regelungen aus dem EEG zum EnFG wird über Verweise genau nachvollzogen. Relevant sind die Ausführungen hinsichtlich der Meldepflicht sowie der Privilegierungen nach EnFG.

Das Papier gibt die Auffassung der ÜNB wieder und stellt keine rechtsverbindliche Anweisung dar.

>> Gemeinsame Grundsätze Messen+Schätzen

 
Klima, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft – Das verpflichtende Chancenmanagement kommt!

Ab 2024 beginnen die Anforderungen für den Nachhaltigkeitsbericht zu steigen: Die verpflichtende Darstellung zum aktiven Management von unternehmerischen Chancen bei Klima, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft wird eingeführt.

Unser Online-Briefing am 29.06.2023 dient als Handreichung für den Aufbau Ihres Chancenmanagements in Anlehnung an die ISO 56000.

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