Aktuelle Kurzmeldungen 05-2025
am 15. Mai 2025
BesAR: Merkblätter veröffentlicht
Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat die Merkblätter zum Antragsverfahren 2025 zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) veröffentlicht. Neben den Merkblättern für z.B. Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen und für Landstromanlagen wurde das „Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2025“ online gestellt.
Darin sind gegenüber 2024 in fünf Bereichen u.a. wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen enthalten:
- Ergänzende Hinweise zum Nachweiszeitraum bei der Bruttowertschöpfung, insb. zusätzliche Nachweise für erweiterte Verfahren
- Ergänzende Hinweise zum Umfang des Energiemanagementsystems
- Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung wurde in das Merkblatt integriert
- Ergänzende Hinweise zur Antragstellung im Fall der Übertragung eines Unternehmens auf eine „leere Hülle“, betr. Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres nach § 33 EnFG
- Ergänzende Hinweise zur Antragstellung im Fall des Übergangs einer Abnahmestelle auf das antragstellende Unternehmen, betr. Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres nach § 33 EnFG
Das Merkblatt zur Strommengenabgrenzung ist ab diesem Jahr in das Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen integriert und wird nicht mehr separat angeboten.
Die Registrierung für die BesAR ist ab sofort möglich. Laut BAFA soll ab Anfang Mai das ELAN-K2-Portal Antragstellung geöffnet sein.
>> Merkblatt stromkostenintensive Unternehmen 2025
>> Merkblatt elektrochemische Herstellung von Wasserstoff 2025
>> Merkblatt für Landstromanlagen 2025
>> Merkblatt für Schienenbahnen 2025
>> Merkblatt für Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen 2025
BAFA: FAQ Grüne Konditionalität
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die FAQ zur Grünen Konditionalität mit Stand 07.05.2025 veröffentlicht. Die FAQ sind als Ergänzung zum Merkblatt Grüne Konditionalität aus dem April zu nutzen. Die FAQ zeigen in knapper Form beispielsweise die Erfüllungsoptionen und klären Details auf Umsetzungsebene.
>> FAQ Grüne Konditionalität (Stand 07.05.2025)
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BEHG: Leitfaden Härtefallkompensation 2025
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ihren aktualisierten Leitfaden zur Härtefallkompensation im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) für das Abrechnungsjahr 2024 veröffentlicht.
Die Härtefallkompensation richtet sich an Unternehmen, die in großem Umfang emmissionshandelspflichtige Brennstoffe einsetzen und dadurch im Übergangszeitraum des nEHS bis 2026 einer „unzumutbaren wirtschaftlichen Härte“ ausgesetzt sind. Der Leitfaden konkretisiert die Voraussetzungen für eine Antragstellung – insbesondere für Unternehmen mit besonderen Verbrauchsstrukturen oder Kostenentwicklungen, die im Standard-Carbon-Leakage-Schutz nicht berücksichtigt werden.
Die DEHSt betont, dass die im Leitfaden beschriebenen Anforderungen als Auslegungshilfe dienen, jedoch keine Einzelfallentscheidung ersetzen. Anträge für das Abrechnungsjahr 2024 können noch bis zum 31. Juli 2025 gestellt werden.
>> BEHG-Härtefallkompensation: PDF-Antragsformular für das Jahr 2024
>> BEHG-Härtefallkompensation: Zusatzformular – Angaben zu verbundenen Unternehmen
>> BEHG-Härtefallkompensation: Excel-Antragsformular für das Jahr 2024
TAM-Meldung: Portal freigeschaltet
Die Übertragungsnetzbetreiber haben das Portal zur Abgabe der Transparenzmeldung (TAM-Meldung) für das Meldejahr 2024 freigeschaltet. Dies betrifft die Meldung nach § 71 Abs. 6 EEG bzw. § 56 Abs. 1 EnFG für Förderzahlungen bzw. Umlagenentlastungen. Frist ist der 31.07.2025.
Die Meldepflicht gilt für:
Anlagenbetreiber, für deren Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Juli 2014 EEG-Zahlungen geleistet wurden. Zusätzlich muss die Summe der erhaltenen EEG-Zahlungen für die Anlage im Kalenderjahr 2024 mindestens 100.000 Euro betragen haben.
Letztverbraucher mit Umlagenentlastungen nach dem EnFG, wenn die ersparten Umlagenzahlungen im Jahr 2024 mindestens 100.000 Euro betragen haben.
Der Meldepflicht unterfallen nicht:
Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung (§§ 28 ff. EnFG)
Unternehmen mit Entlastungen nach dem StromPBG bzw. EWPBG. Hier ist eine Meldung für das Meldejahr 2024 nicht mehr erforderlich.
BNetzA: „Vermiedene Netzentgelte“ sollen auslaufen
Wie die Bundesnetzagentur bekannt gab, sollen die sog. „Vermiedenen Netzentgelte“ nach § 18 StromNEV schrittweise auslaufen. In dem Festlegungsentwurf (GBK-25-02-1#1) ist eine Reduktion der umlagefähigen Kosten für die Jahre 2026, 2027, 2028 auf 75 %, 50 % bzw. 25 % vorgesehen.
Vermiedene Netzentgelte werden dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Die Regelung war ursprünglich dazu gedacht, lokal erzeugten Strom auch lokal zu verbrauchen und so das Netz insgesamt zu entlasten. Die Kosten hierfür werden über die Netzentgelte allgemein gewälzt. Die BNetzA verspricht sich vom Auslaufen der Regelung eine Entlastung aller Verbraucher von 1,5 Mrd. Euro über die drei Jahre.
Die Konsultation des Festlegungsentwurfs ist noch bis 23.05.2025 geöffnet.
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Gas: Speichervorgaben gesenkt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Vorgaben für die Füllstände der Gasspeicher in Deutschland abgesenkt und differenziert.
Laut Mitteilung des BMWK werden die Füllstandsvorgaben zum 1. November eines Jahres für alle Kavernenspeicher von 90 % auf 80 % abgesenkt. Diese Vorgaben gelten auch für die vier süddeutschen Porenspeicher. Für die übrigen Porenspeicher reduziert sich die Vorgabe auf 45 %.
Die Vorgaben werden über die Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) geregelt. Durch die Ermächtigung § 35 b Abs. 3 EnWG ist das BMWK in der Lage, per Verordnungsweg die Speichervorgaben direkt anzupassen. Die Verordnung wurde am 30. April 2025 im Bundeskabinett behandelt, am 5. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit seit 6. Mai in Kraft.
>> Gasspeicherfüllstandsverordnung — GasSpFüllstV
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