Aktuelle Kurzmeldungen 06-2015

Schwerpunkt: Besondere Ausgleichsregelung gem. §§ 63 ff. EEG 2014 (BesAR)

Am 30. Juni 2015 endet die Frist zur Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung gem. §§ 63 ff. EEG 2014, die stromkostenintensiven Unternehmen besonderer Branchen eine Begrenzung der EEG-Umlage gewährt. Ende Mai hat das BAFA einige Aktualisierungen zur Antragstellung kommuniziert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

>> Zur BAFA-Detailseite „Besondere Ausgleichsregelung“

 

BesAR: BAFA aktualisiert Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen

Am 28. Mai 2015 veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine aktualisierte Fassung des erst im April geänderten Merkblattes für stromkostenintensive Unternehmen. Taggleich wurde ein separates Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks im Antragsjahr 2015 kommuniziert.

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2015 (Stand: 28.05.2015) [PDF]

Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks (Stand: 28.05.2015) [PDF]

 

BesAR: Elektronische Antragstellung über ELAN-K2 verpflichtend

Ab dem Antragsjahr 2015 erfolgt die Antragstellung für die Besondere Ausgleichsregelung gem. § 66 Abs. 2 Satz 1 EEG 2014 zwingend elektronisch über das vom BAFA eingerichtete Online-Portal ELAN-K2. Das BAFA stellt Hinweisblätter zu den wichtigsten Bedienschritten und Anwendungsfragen mit Stand vom 28.05.2015 zum Download bereit.

>> Zur BAFA-Detailseite „ELAN-K2“

 

BesAR: EU-Kommission genehmigt Änderungen des EEG 2014

Die EU-Kommission hat am 27. Mai 2015 das „Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014“ genehmigt. Damit ist die Erweiterung von Liste 2 in Anlage 4 des EEG 2014 um zwei Branchen sicher. Stromkostenintensive oberflächenveredelnde und wärmebehandelnde Unternehmen (25.61) sowie Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen (25.59) haben jetzt die Möglichkeit, die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63ff. EEG 2014 für die Begrenzungsjahre 2015 und 2016 zu beantragen. Es gelten Sonderfristen bei der Antragstellung (Übergangsregelung)!

>> Zur Mitteilung der EU-Kommission