Aktuelle Kurzmeldungen 06-2016

BGH erklärt Mechanismus der § 19 StromNEV-Umlage für nichtig

Mit Beschluss vom 12. April 2016 hat der BGH entschieden, dass der in § 19 Abs. 2 Sätze 13 bis 16 StromNEV geregelte Wälzungs- und Ausgleichsmechanismus für Mindererlöse durch Netzentgeltreduzierungen nichtig sei. Die Formen der individuellen Netzentgelte selbst sind davon allerdings nicht betroffen. Noch ist unklar, welche Folgen dieses Urteil für das seit 2013 gelebte Umlagesystem hat. Worst Case wäre die vollständige Rückabwicklung, die für alle betroffenen Parteien enormen Verwaltungsaufwand und erklärungsbedürftige Positionen auf den Abrechnungen der Letztverbraucher bedeuten würde. Es bleibt abzuwarten, welche Szenarien Gesetzgeber und Bundesnetzagentur diskutieren und umsetzen werden.

>> BGH-Beschluss EnVR 25/13 vom 12.04.2016

 

Umlage für abschaltbare Lasten kehrt vermutlich zurück

Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV könnte nach deren Aussetzung wegen Fehlen der gesetzlichen Grundlage ab 1. Juli 2016 auf die Abrechnungen beim Letztverbraucher zurückkehren. In dem durch die Bundesregierung vorgelegten Entwurf wird eine geringe jährliche Mehrbelastung der Letztverbraucher im Vergleich zur Vorgängerregelung prognostiziert. Zuletzt wurde die Umlage im Jahr 2015 mit 0,006 ct/kWh abgerechnet, geplant ist eine Anpassung auf 0,007 ct/kWh.

>> Entwurf der Bundesregierung über die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Stand: 25.05.2016)

 

BNetzA lässt Beibehaltung des Konvertierungsentgelts bis 31.03.2017 zu

In der Mitteilung vom 9. Mai 2016 zur Festlegung zur Einführung eines Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten folgt die Bundesnetzagentur den Anträgen der Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL und NCG auf Beibehaltung des Konvertierungsentgelts für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas im Zeitraum vom 01.10.2016 bis 31.03.2017. Die BNetzA begründet die Entscheidung mit den geänderten Rahmenbedingungen im L-Gas-Markt und wird prüfen, ob die dauerhafte Beibehaltung des Konvertierungsentgelts unter Änderung der Konni Gas notwendig ist.

>> Mitteilung der BNetzA (BK7-11-002) vom 09.05.2016

 

EU-Gericht bestätigt staatliche Beihilfen im EEG 2012

Die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission, dass es sich bei einzelnen Maßnahmen im EEG 2012 um staatliche Beihilfen handele, wurde vom Gericht der Europäischen Union abgewiesen. Sowohl die Förderung von Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, als auch die Verringerung der EEG-Umlage für bestimmte stromintensive Unternehmen hatte die Kommission als Beihilfen gebilligt, die mit dem Unionsrecht (größtenteils) vereinbar seien. Die Nichtigkeitsklage wurde abgewiesen.

>> Pressemitteilung Nr. 49/16 vom 10.05.2016 (T-47/15)