Aktuelle Kurzmeldungen 06-2019

Zweiter Entwurf NEP Strom

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den Entwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom an die Bundesnetzagentur übermittelt. Der zweite Entwurf gibt den Stand aus der öffentlichen Konsultation nach dem vorherigen Entwurf wieder. Laut Tennet gingen 906 Stellungnahmen zum Onshore- und Offshore-Teil ein.

Gegenüber dem erste Entwurf NEP 2030 (2019) erhöhen sich die Investitionskosten von 52 Mrd. für die Zubaunetz-Maßnahmen für die Onshore-Maßnahmen des Szenarios B 2030 im zweiten Entwurf auf 61 Mrd. Euro.

>> Netzentwicklungsplan.de

BesAR 2019 Merkblatt veröffentlicht

Das Bundesamt für Wirtschaft hat das Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2019 im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) gem. §§ 63 ff. veröffentlicht. Die Ausschlussfrist im Antragsjahr 2019 wurde auf den 1. Juli 2019 festgelegt.

>> Merkblatt stromkostenintensive Unternehmen 2019 (PDF)

>> BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG

Förderrichtlinie Energieeffizienz und Prozesswärme

Seit dem 1. April 2019 gilt eine angepasste Richtlinie zum Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit. Dies betrifft vorrangig das über die KfW abgewickelte Kreditprogramm. Unter anderem entfällt die Deckelung der förderfähigen Nebenkosten in Modul 2 bis 4. Die Nebenkosten für Maßnahmen, die in den Modulen 2 bis 4 beantragt werden, können in voller Höhe zu den förderfähigen Kosten gerechnet werden. Die bisherige Deckelung in Höhe von 30% der förderfähigen Investitionskosten ist damit hinfällig.

Die KfW hat die entsprechenden Dokumente überarbeitet und stellt diese zum Download bereit.

Daneben besteht das Zugschussprogramm über das BAFA unverändert fort.

>> Deutschland macht´s effizient

>> Neue Förderung: Wettbewerb Energieeffizienz

>> Neues Förderpaket 2019

EnSTransV Meldepflichten

Begünstigte Unternehmen unterliegen Anzeige- oder Erklärungspflichten gem. §§ 4 und 5 EnSTransV (Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung) bezüglich Steuerbegünstigungen- und entlastungen. In Vorgriff auf die Änderungen resultierend aus dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften hat die Hauptzollverwaltung die Verwaltungspraxis bereits auf die voraussichtlich ab 1. Juli geltenden Regelungen angepasst.

Im Erfassungsportal EnSTransV heißt es hierzu: „… Im Vorgriff hierzu ist nach Erlass des Bundesministeriums der Finanzen ab sofort wie folgt zu verfahren: 1. Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV sind nicht mehr erforderlich. 2. Begünstigte, deren Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 Euro im Kalenderjahr, bezogen auf die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt, sind nicht mehr zur Abgabe einer Anzeige oder Erklärung verpflichtet“.

Netzreserve 2019/2020

Die Bundesnetzagentur hat den Netzreservebedarf für das Winterhalbjahr 2019/2020 bekannt geben. Demnach beträgt der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken im kommenden Winter 5.126 Megawatt und unterschreitet damit um 1.474 Megawatt das Niveau von 6.600 Megawatt aus den vorangegangenen beiden Winterhalbjahren.

Die Gründe liegen laut BNetzA u.a. in der effizienteren Ausnutzung des vorhandenen Netzes in Form des witterungsabhängigen Freileitungsmonitorings, bei dem die Leitungsauslastung der Außentemperatur angepasst wird.

Hinsichtlich der Prognose für 2022/2023 geht die BNetzA von einem Netzreservebedarf von 10.647 Megawatt aus. Als Grund nennt die BNetzA, dass der Umfang an Transportkapazitäten für grenzüberschreitenden Stromhandel aufgrund der europäischen Stromhandelsverordnung schrittweise erhöht werden muss. Durch die Außerbetriebstellung der letzten Kernkraftwerke 2022 verschärft sich die Situation bezüglich der Erzeugungskapazitäten zwischen Nord und Süd zusätzlich. Die höheren Transportaufkommen zwischen dem erzeugungsstarken, aber verbrauchsarmen Norden und dem Süden, der seinen hohen Verbrauch nicht mehr decken kann, wird den Redispatchbedarf erhöhen.

Die Bundesnetzagentur genehmigt den Bedarf an Netzreservekraftwerken auf Antrag der Übertragungsnetzbetreiber halbjährlich.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

EDL-G-Novelle: Bagatellgrenze gesenkt

Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“) schreitet voran. Nach der Stellungnahme des (nicht zustimmungspflichtigen) Gesetzes durch den Bundesrat und Normenkontrollrat wird der Entwurf der Bundesregierung weiter im Parlament behandelt.

Auf Grundlage des Entwurfs der Bundesregierung ist vorgesehen, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 400.000 Kilowattstunden (Gesamtenergieverbrauch) für die Energieauditpflicht einzuführen, womit etwa 2.800 Unternehmen freigestellt würden. Die Bagatellgrenzregelung soll rückwirkend gelten. Für den Fall, dass ein Unternehmen z.B. durch Wachstum, Gründung oder Fusion erst nach dem Stichtag 5. Dezember 2015 den Status eines Nicht-KMU erhalten hat, wird eine Regelung getroffen. Jedes neu entstehende Nicht-KMU muss innerhalb einer Frist von 20 Monaten ein Erstenergieaudit durchzuführen. Ab diesem Zeitpunkt der Beendigung des ersten Energieaudits gilt die Wiederholungsfrist von vier Jahren.

Unternehmen, die ein Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 betreiben, sind von der Energieauditpflicht befreit. Unternehmen, die freiwillig mit der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagement-systems vor dem fälligen Wiederholungsaudit begonnen haben, sollen weiterhin in der Einführungsphase von der Energieauditpflicht freigestellt bleiben.

>> BT-Drs. 19/9769

>> Energieauditauditpflicht für Unternehmen – Änderung des EDL-G sieht Bagatellgrenze vor

Referentenentwurf Förderung e-Mobilität

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt.

Darin ist unter anderem vorgesehen, eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge und eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets einzuführen. Zudem ist die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs angedacht.

Die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung soll verlängert werden.

>> Referentenentwurf Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen 2018

Die Bundesnetzagentur hat den Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für das letzte Quartal 2018 in Verbindung mit dem Gesamtjahresbericht vorgelegt.

Im vierten Quartal des Jahres 2018 beliefen sich demnach die Redispatch-Maßnahmen bei den Einspeisereduzierungen auf 3.552 GWh, die Einspeiseerhöhungen (Marktkraftwerke) auf 3.472 GWh und der Einsatz von Reservekraftwerken 31 GWh. Die Kosten für die Einspeiseerhöhungen aus Marktkraftwerken belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 173,9 Mio. Euro zzgl. 21 Mio. Euro für Countertrading Maßnahmen. Im Vorjahresquartal 2017 lagen die Kosten noch bei rund 91 Mio. Euro. Der Einsatz von Netzreservekraftwerken summierte sich im vierten Quartal 2018 an 23 Tagen auf 31 GWh. Im Bereich Einspeisemanagement verzeichnet der Bericht eine Ausfallarbeit von EEG- und KWK-Anlagen mit rund 1.764 GWh. Daraus ergibt sich ein geschätzter Entschädigungsanspruch der Anlagenbetreiber von rund 227 Mio. Euro. Zum Vorjahresquartal sank dieser somit um rund 47 Mio. Euro. Für das vierte Quartal haben drei Verteilernetzbetreiber Anpassungsmaßnahmen angewiesen, wobei es in drei Bundesländern zu Anpassungen von Stromeinspeisungen im Umfang von rund 2,1 GWh kam.

Mit dem Abschluss des letzten Quartals ergibt sich demnach für das Gesamtjahr 2018 beim Redispatch folgendes Bild. Die Einspeisereduzierungen beliefen sich im Gesamtjahr 2018 auf 7.919 GWh. Die Einspeiseerhöhungen vom Marktkraftwerken belaufen sich auf 6.956 GWh mit Kosten von rund 351,5 Mio. Euro zzgl. rund 36 Mio. Euro für Countertrading Maßnahmen. Die Kosten fallen rund 8 Prozent niedriger aus als im Gesamtjahr 2017.

Die Netzreserve wurde 2018 an 166 Tagen mit einer Gesamtarbeit von 904 GWh abgerufen. Ersten Schätzungen der ÜNB zufolge betragen die Kosten hierfür 85,2 Mio. Euro. Verglichen mit dem Vorjahr sank die geleistete Arbeit, wurde jedoch an mehr Tagen abgerufen (2017: 145 Tage). Das Einspeisemanagement 2018 hat sich nicht stark gegenüber 2017 verändert. Die Summe der Ausfallarbeit von EEG- und KWK-Anlagen ist mit rund 5.403 GWh etwa 115 GWh niedriger als zuvor. Entschädigungsansprüche der Anlagenbetreiber summieren sich auf 635,4 Mio. Euro und übertreffen das Vorjahresniveau von 609,9 Mio. Euro. Fünf Verteilernetzbetreiber haben im Jahr 2018 Anpassungsmaßnahmen ausgewiesen. In vier Bundesländern wurden Stromeinspeisungen im Umfang von 8,3 GWh durchgeführt. Vorjährig wurden noch 34,5 GWh angepasst.

>> Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen – 4. Quartal und Gesamtjahr 2018 (PDF)

Erdgas im Wärmemarkt

Erdgasheizungen sind die am häufigsten eingesetzten Wärmequellen in Neubauten. Das teilte der Lobbyverband Zukunft Erdgas mit. Auf Basis der Zahlen des Statistischen Bundesamtes ergibt sich für Neubauten mit 37 % für Gas der höchste Anteil an Energieträgern. Dahinter liegen mit 31 % luftbasierte  Wärmepumpen. Die niedrigsten Anteile erreichen Solarthermie, Biomasse, andere Energieträger, Strom und Öl mit zusammen nur 4 %.

>> Grafik bei Zukunft Erdgas

BAFA Hinweisblatt Strommengenabgrenzung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Rahmen des Antragsverfahrens zur Besonderen Ausgleichsregelung das Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2019 veröffentlicht. Darin werden unter anderem die einschlägigen Regelungen aus dem § 62a EEG (Bagatellregelung) und dem § 62 b EEG (Messen und Schätzen) behandelt. Ebenso wird die Handhabung zur Messung nicht beantragter Abnahmestellen erläutert. Für diese gilt auch die grundsätzliche Pflicht zur rechtskonformen Messung aller dem BAFA anzugebenden Strommengen.

Zusätzlich wurde das Merkblatt „Hinweise zum Antragsverfahren der Besonderen Ausgleichsregelung und der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage“ online gestellt. Hierin wird unter anderem die Angabe von KWKG Prognosemengen im Antragsverfahren vertieft.

>> Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2019 (PDF)

>> Merkblatt KWKG Umlage Offshore Netzumlage (PDF)

>> Energiesammelgesetz – Geringfügige Stromverbräuche Dritter nach § 62a EEG

>> BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG

BNetzA Jahresbericht 2018

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Jahresbericht 2018 vorgelegt. Darin werden neben den anderen Regulierungsfeldern, die die Bundesbehörde beaufsichtigt – Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – die Tätigkeiten im Energiesektor dargestellt. Zu den Feldern Marktentwicklung, Netzausbau und Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und -service, Entscheidungen, Aktivitäten und Verfahren sowie internationale Zusammenarbeit gibt die BNetzA eine Zusammenfassung.

Unter anderem berichtet die BNetzA, dass Letztverbraucher im Durchschnitt zwischen 143 Elektrizitätslieferanten je Netzgebiet wählen konnten. Im Jahr 2017 haben demnach rund 4,6 Mio. Verbraucher von der Auswahl Gebrauch gemacht und ihren Stromlieferanten gewechselt. Im Gasbereich wechselten gut 1,5 Mio. Haushaltskunden ihren Lieferanten.

Bei den Umlagen gab es im Jahr 2018, gültig für 2019, eine Neuerung, die Einführung der Offshore-Netzumlage. Auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes wurde die bisherige Offshore-Haftungsumlage erweitert. Neben den Kosten für Entschädigungszahlungen an Offshore-Windparks wegen Verzögerung, Störung oder Wartung der Netzanbindungen auch werden auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb dieser Netzanbindungen einfließen.

Die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber beziffern für 2019 die Kosten auf 1,56 Mrd. € für Errichtung und Betrieb und 0,144 Mrd. € für Entschädigungen. Die BNetzA rechnet vor, dass ein Musterhaushalt (vier Personen, Jahresverbrauch 3.000 kWh [sic!] ) so 2019 knapp 12,50 € Offshore-Netzumlage zahle.

Bei der Entwicklung der Netzentgelte konstatiert die BNetzA einen Rückgang. Nach Berechnungen der Behörde zeigen sich für einen großen Industriekunden bei den Übertragungsnetzbetreibern TenneT eine Reduzierung um 10,3 %, bei 50 Hertz um 18,4 %, bei Transnet BW um 2,8 % und bei Amprion um 20,4 %. Die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber (ohne Offshore-Umlage) würden demnach für einen typischen Haushaltskunden um 0,8 % und im Gewerbekundenfall um 2,0 % sinken. Im Industriekundenfall in der Mittelspannung stiege das Netzentgelt um 1,6 %. Die neue Offshore-Umlage enthält in 2019 erstmals die Kosten für die Offshore-Anschlussleitungen.

Die BNetzA stellt folgenden Vergleich der Belastungen für den Netznutzer in 2018 bzw. 2019 an: Die Kosten müssen aus der Summe aus Netzentgelten und Offshore-Umlage bewertet werden. Dann sinken die Kosten für Kunden der Übertragungsnetze beispielsweise bei einem Industriekunden in der Regelzone TenneT immer noch um 4,6 %, bei 50 Hertz um 10,2 % sowie bei Amprion um 10,5 %. In der Transnet-Regelzone wäre ein Anstieg um 7,1 % zu beobachten. In den Verteilernetzen steigt die Belastung für Haushalts- und Gewerbekunden um ca. 4 % und im Industriekundenfall um ca. 16 %. Dies ist vor allem auf die Ausgliederung der Offshorekosten zurückzuführen.  Übertragungsnetzbetreiber-Entgelte profitieren ausschließlich Kunden im Netz der TenneT. Dort liegt das Netzentgelt im oben beschriebenen Beispielsfall infolge der Angleichung um 0,051 ct/kWh niedriger. Bei 50 Hertz liegt es hingegen um 0,018 ct/kWh, bei Transnet BW um 0,021 ct/kWh und bei Amprion um 0,029 ct/kWh höher.

>> Jahresbericht 2018 der Bundesnetzagentur

NABEG-Novelle tritt in Kraft

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus“ (NABEB) trat am 17.05.2019 in Kraft. Neben den Änderungen betreffend den Ausbau der Energienetze ist auch eine wichtige Anpassung für Unternehmen enthalten. Der Gesetzgeber ändert die Frist in der Übergangsregelung des § 104 Absatz 10 EEG auf den 31. Dezember 2020. Die bisherige Übergangsregelung war erst Anfang dieses Jahres im Zuge des Energiesammelgesetzes in Kraft getreten.

Die Anpassung, die in keinem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Gesetzesvorhaben steht, war im ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht enthalten und fand den Weg über eine Ausschussempfehlung ins Gesetz.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus im Bundesanzeiger

>> ISPEX berichtete hierzu

Förderaufruf Elektromobilität

Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat den vierten Förderaufruf zum Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ gestartet.

Grundsätzlich gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation. Weiterhin sind bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden im Förderprogramm enthalten.

Im vierten Förderaufruf sind Projekte für Schnellladeinfrastruktur und Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur ausgeklammert.

Das Volumen dieser Runde beträgt bis zu 3,0 Mio. EUR für den Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

>> Die eigene Ladesäule im Unternehmen

>> Eichrechtskonformes Laden

>> bayern innovativ

EDL-G-Novelle verzögert sich

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ von der Tagesordnung zur abschließenden Beratung im Bundestag am 16. Mai zurückgezogen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie lag nicht vor.

>> Textarchiv des Bundestages

>> Stellungnahme des Bundesrates

Seit 2008 Strom 8,49 ct/kWh verteuert

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, hat sich der Strompreis für Haushaltskunden im Zeitraum von 2008 bis 2018 um 8,49 ct/kWh verteuert. Für den mengengewichteten Elektrizitätspreis im Abnahmeband von 2.500 bis 5.000 ergibt sich in dieser Dekade eine Steigerung 21,39 ct/kWh auf 29,88 ct/kWh. Die Belastung durch staatliche Preiskomponenten summiert sich auf ca. 54 %. Diese setzen sich aus der Konzessionsabgabe (5,4 Prozent), der EEG-Umlage (22,7 Prozent), der Stromsteuer (6,9 Prozent), der Umsatzsteuer (16 Prozent), der Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (1,2 Prozent), der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (1,2 Prozent) sowie der Offshore-Haftungsumlage (0,1 Prozent) und der Umlage für abschaltbare Lasten (kleiner als 0,1 Prozent) zusammen.

Die Anfrage legt den Fokus auf die Auswirkungen der Preisentwicklung und der daraus evtl. resultierenden sog. Energiearmut.

>> Kleine Anfrage 19/9474

>> Antwort der Bundesregierung 19/9905

PH Selbstständige Unternehmensteile und BesAR

Der Energiefachausschuss des IDW (Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer) hat den IDW Prüfungshinweis (PH) „Besonderheiten der Prüfung eines Abschlusses für einen selbstständigen Unternehmensteil i.S. des § 64 Abs. 5 EEG 2017 für Zwecke der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017“ (IDW PH 9.970.15) verabschiedet.

Der PH passt die Formulierung aus dem IDW PH 9.970.10 (Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017) an. Die Besonderheiten der Prüfung nach § 64 Abs. 5 Satz 4 EEG 2017 werden nun in dem gesonderten IDW Prüfungshinweis behandelt.

Mit dem PH hat das IDW den Unternehmen eine weitere Hilfestellung bei der Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung an die Hand gegeben. Mitte Mai hatte auch bereits das BAFA mit dem Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung und dem Merkblatt KWKG Umlage / Offshore Netzumlage mehr Klarheit für beantragende Unternehmen geschaffen.

>> Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2019 (PDF)

>> Merkblatt KWKG Umlage Offshore Netzumlage (PDF)

>> Energiesammelgesetz – Geringfügige Stromverbräuche Dritter nach § 62a EEG

>> BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG

Umweltbonus 05 / 2019

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Zwischenstand zum sogenannten Umweltbonus veröffentlicht. Demnach beläuft sich die Gesamtantragszahl auf Förderung von Elektrofahrzeugen mit Stand Ende Mai auf 120.071. Hiervon entfallen 79.200 auf reine Batterieelektrofahrzeuge und 40.802 auf Plug-In-Hybride. Dazu kommen noch 69 Brennstoffzellenfahrzeuge. Überwiegend erfolgten Anträge durch Unternehmen mit einer Gesamtzahl von 65.174. Privatpersonen haben 52.887 Anträge gestellt. Die regionalen Schwerpunkte verteilen sich auf NRW mit 30.175, Bayern mit 23.385 und BaWü mit 20.331 Anträgen.

Unter den Top 10 nach Herstellern liegt BMW mit 19.494 Anträgen an der Spitze. Renault hat aufgeholt und steht mit 15.920 Anträge auf Platz Zwei. Volkswagen folgt dem mit 14.580 Anträgen.

Die Liste mit den förderfähigen Fahrzeugen wurde mit Stand 31.05.2019 neu aufgelegt. Antragsteller können nun zwischen 156 BEV und 58 Plugin-Hybriden wählen. Sogar zwei Brennstoffzellenfahrzeuge, der Hyundai ix35 Fuel Cell, bzw. NEXO sind auf der Liste verzeichnet. Zu beachten ist, dass Varianten der Modelle als eigene Typen aufgeführt werden. Bei Plug-In-Fahrzeugen sind nur noch Modelle bis 50 g CO2/km Ausstoß nach WLTP förderfähig. Relevant ist ältere Modelle die Zulassung bis 31.08.2018.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. Mai 2019 (PDF)

>> Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (PDF)

Zweiter Fortschrittsbericht Energiewende

Das Bundeskabinett hat den zweiten Fortschrittsbericht zur Energiewende verabschiedet. Daraus geht hervor, dass die Treibhausgasemissionen im Jahr 2017 leicht und im Jahr 2018 deutlich zurückgegangen seien. Zudem liege der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch schon jetzt über dem Ziel für 2020. Der Bereich Energieeffizienz habe Fortschritte gemacht. So sei der Energieverbrauch ersten Schätzungen zufolge im Jahr 2018 auf dem niedrigsten Stand seit 1972.

>> Zweiter Fortschrittsbericht zur Energiewende „Energie der Zukunft“ (PDF)