Aktuelle Kurzmeldungen 06-2020

Prognosen Anstieg EEG-Umlage

Die Stimmen, die eine hohe Steigerung der EEG-Umlage 2021 annehmen, mehren sich. Ein Gutachten des Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI) im Auftrag von E.ON prognostiziert eine Steigerung der Umlage um 25 Prozent. Die Steigerung auf 8,44 ct/kWh würde demnach selbst unter den im Klimaschutzpaket vereinbarten Maßnahmen eintreten. Ohne Entlastung wäre sogar mit 9,9 ct/kWh zu rechnen. Im Jahre 2022 würde die EEG-Umlage immer noch bei 6,99 ct/kWh, mit Kompensation bei 8,36 ct/kWh liegen.

Die Studie entwirft einen kontrafaktischen Referenzfall ohne Corona-Pandemie und stellt dem eine Fortschreibung der gegenwärtigen Zustände gegenüber. Das EWI kommt zum Ergebnis, dass der Großhandelsstrompreis nachhaltig bis 2022 um über 8 €/MWh sinkt. Wie bereits erwähnt stiege trotz der Entlastung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die EEG-Umlage im Jahr 2021 auf über 8 ct/kWh. Das stellt ein Plus von 28 Prozent im Vergleich zu der Prognose vor der Pandemie dar. Unterstellt, dass die niedrigeren Großhandelsstrompreise vollständig an die Endverbraucher weitergegeben würden, stiege der Endverbraucherpreis 2021 an. Es würde 3,8 Prozent mehr gegenüber Referenzszenario ohne Covid-19-Pandemie 2021 und 6,2% gegenüber 2019 bedeuten. Die Deckelung der EEG-Umlage auf 4 ct/kWh würde den Endverbraucherpreis 2021 um 11 Prozent gegenüber 2019 reduziert, eine entsprechende Entlastung der Verbraucher wäre mit Zusatzkosten von 15 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt verbunden.

Der Thinktank AGORA Energiewende geht von einem Anstieg der EEG-Umlage auf 8,6 ct/kWh für 2021 aus. Die NGO rechnet die vorgeschlagenen Entlastungen aus dem BEHG mit 1,5 ct/kWh gegen. Dies ergäbe nur eine Dämpfung auf 7,1 ct/kWh.

AGORA hat zur Beurteilung die Parameter der Jahres 2019 mit denen des Jahres 2020 verglichen. Statt der angesetzten 49,34 Euro je Megawattstunde lägen die Börsenstrompreise 2020 bisher im Mittel bei 23,41 Euro. Dieses Defizit muss ausgeglichen werden. Zusätzlich sei 2021 weiter mit niedrigeren Strompreisen zu rechnen. Als Resultat dessen bilanziert AGORA 1,1 ct/kWh Umlageanstieg. Zusätzliche 0,7 ct/kWh gingen auf die verminderte Stromnachfrage zurück, die weniger Einzahlungen pro kWh bedeutet.

>> Kurzanalyse des EWI (PDF)

>> Kurzanalyse der AGORA Energiewende (PDF)

>> ISPEX: EEG-Umlage 2021: Erhöhung wahrscheinlich

EEV-Änderungsentwurf

Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Änderung Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) vorgelegt.

Zweck der Anpassung ist es unter anderem, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Haushaltsmittel in den EEG-Umlagemechanismus umleiten zu können. Die Mittel sollen aus den Einnahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels stammen und zur Dämpfung des Anstiegs der EEG-Umlage dienen.

>> BT-Drs. 19/19381

Kleine EEG-Änderung in Kraft

Eine kleine Änderung des EEG (BT-Drs. 19/18964) ist am 29. Mai in Kraft getreten. Die Möglichkeit im Zuge der Beantragung zur Besonderen Ausgleichsregelung das WP-Testat und das Zertifikat nach ISO 50001 nachzureichen, ist somit rechtskräftig.

Das BAFA hat entsprechend den Hinweis auf seiner Internetseite angepasst und weist darauf hin, dass es „ … Aufgrund der Bearbeitungszeiten … [im] eigenen Interesse [des Antragstellers ist], den Antrag schnellstmöglich zu vervollständigen, um … [den] Begrenzungsbescheid für das Begrenzungsjahr 2021 rechtzeitig erhalten zu können“.

Der Bundestag hatte am 14. Mai das Gesetz in geänderter Fassung beschlossen und der Bundesrat am 15. Mai auf einen Einspruch verzichtet.

>> Themenseite BAFA

>> Bundesgesetzblatt (BGBl) vom 28.05.2020

>> ISPEX berichtete hierzu

Energieverbrauch schwach beeinflusst

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen, AGEB) ermittelte einen rund sieben Prozent niedrigeren Energieverbrauch im ersten Quartal 2020 als im Vorjahreszeitraum. Die vorläufigen Berechnungen gehen von einem Rückgang von 6,8 Prozent auf 3.457 Petajoule
(PJ) beziehungsweise 117,9 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE) aus. Als Gründe führt die AGEB konjunkturelle Entwicklungen, hierbei insbesondere den Minderverbrauch der energieintensiven Industrie, die warme Witterung sowie die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie an. Der Schalttag Ende Februar wirkt sich hingegen leicht verbrauchssteigernd aus.

Nach konventionellen Energieträgern aufgeschlüsselt ergibt sich bei Braunkohle der deutlichste Rückgang mit 30,4 Prozent, gefolgt von Steinkohle mit 22,1 Prozent Minus. Die Stein- und Braunkohlekraftwerksblöcke wurden durch höhere erneuerbare Stromeinspeisung weniger ausgelastet. Steinkohle fand zudem in der Stahlindustrie weniger Nachfrage. Im Bereich Braunkohle machte sich die Überführung von Kraftwerkskapazitäten in die Sicherheitsbereitschaft bemerkbar. Die Kernenergie steuerte 16,9 Prozent weniger bei. Dies hat die Ursache in der planmäßigen Abschaltung des AKW Philippsburg. Mineralöl gab um 3,2 Prozent nach. Hier wirkte sich der Nachfragerückgang bei Dieselkraftstoffen sowie (konjunkturbedingt) bei Rohbenzin aus. Die Verbraucher stockten ihre Heizölbestände auf, wodurch der Rückgang gedämpft wurde. Erdgas wurde zu 5,5 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2019 weniger verbraucht. Die AGEB führt das auf die milde Witterung und geringere Verstromung zurück.

Erneuerbare Energien konnten ihren Anteil im Quartalsvergleich hingegen um sechs Prozent steigern. Dies wurde durch ein Plus von 22 Prozent bei Windkraft und bei Solarenergie von zehn Prozent erreicht. Die Biomasse war mit einem Prozent rückläufig, ebenso wie die Wasserkraftwerke, die drei Prozent weniger Strom lieferten.

>> Presseinformation AGEB (PDF)

Änderung WindSeeG

Das Bundeskabinett hat einen Änderungsentwurf für das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) vorgelegt. Unter anderem ist darin eine Erhöhung des Ausbauziels für Offshore-Windkraft bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt und ein langfristiges Ausbauziel von 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 enthalten. Zudem werden Details des Ausschreibungsverfahrens und Netzanbindungskosten geregelt.

>> Entwurf WindSeeG der Bundesregierung

Deckelung EEG-Umlage 2021/2022

Der Koalitionsausschuss hat sich am späten Abend des 3. Juni 2020 darauf verständigt, die EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 zu deckeln. Die Maßnahme ist Teil des Konjunkturpakets „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“.

Wörtlich heißt es hierzu aus dem beschlossenen Eckpunktepapier: „Um für mehr Verlässlichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu diesen Einnahmen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird“. Als Finanzbedarf werden 11 Mrd. Euro genannt.

Die Prognosen bezüglich der Steigerungen der EEG-Umlage waren zuletzt drückend, sodass die Politik reagieren musste. Ebenso war offensichtlich, dass die Quersubventionierung der EEG-Umlage aus den Einnahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels die Steigerungen nicht würden kompensieren können.

>> Eckpunkte des Konjunkturpakets (PDF)

>> Prognosen Anstieg EEG-Umlage

>> ISPEX: EEG-Umlage 2021: Erhöhung wahrscheinlich

Erhöhung Umweltbonus geplant

Im Rahmen des Koalitionsausschusses am 3. Juni zwischen Union und SPD wurde, neben der Deckelung der EEG-Umlage für 2021 und 2022 sowie einer temporären Senkung der Mehrwertsteuer, eine befristete Erhöhung des Umweltbonus verabredet.

Laut dem Eckpunktepapier sollen die Prämien des Bundes verdoppelt werden. Die Herstellerprämien, gemeint ist die anteilige Finanzierung durch die Hersteller, sollen davon unberührt bleiben. Die bis zum 31.12.2021 befristete Erhöhung firmiert unter dem Begriff „Innovationsprämie“. Beispielsweise würde bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigen.

Die gesteigerte Förderung soll auf alle auch bisherigen Fahrzeugtypen angewendet werden, d.h. reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos.

Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine steuerliche Maßnahme geeinigt. Bei der Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen von 0,25% soll die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht werden.

Der Finanzbedarf der Maßnahme soll laut Eckpunktepapier 2,2 Milliarden Euro betragen.

Das BAFA hat auf seiner Internetseite bereits angekündigt, die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.

>> Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses (PDF)

>> Meldung auf der Seite des BAFA

Umweltbonus 06/2020

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Zwischenstand zum sogenannten Umweltbonus, d.h. die Förderung für Elektromobilität, bekannt gegeben.

Demnach sind mit Stichtag 1. Juni 2020 bisher insgesamt 206.035 Förderanträge gestellt worden. Hiervon entfallen auf reine Batterieelektrofahrzeuge 133.423, auf Plug-In Hybride 72.489 sowie auf Brennstoffzellenfahrzeuge 123 Antragstellungen.

Bei den Antragsstellern zeigte sich eine Verschiebung zugunsten der Unternehmen, die die Förderung bei 118.307 Fahrzeugen wahrnahmen. Dahinter liegen Privatpersonen mit 83.870 Anträgen. Die übrigen Antragsteller kommen zu wenigen tausend aus den Reihen der Vereine, kommunalen Betriebe, Stiftungen u.dgl.

Die Top-3 unter den Herstellern machen BMW mit 30.086, Renault mit 25.747 sowie Volkswagen mit 25.716 aus. Unter dem Begriff Hersteller sind die Marken der Konzerne zu verstehen. Beispielsweise summieren sich die Antragsstellungen bei VW (Marke) und Audi auf 35.883.

Die Arbeit des Bundesamtes normalisiert sich zusehends. Seit dem 2. Juni steht Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr – 16.00 Uhr wieder die Hotline für Fragen zum Umweltbonus zur Verfügung.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 1. Juni 2020 (PDF)

Integrierter Nationaler Energie- und Klimaplan

Das Bundeskabinett hat am 10. Juni den Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (National Energy- and Climate Plan – NECP) beschlossen. Dieser stellt ein europäisches Planungs- und Monitoringinstrument dar. Die EU-Kommission erhält darin die Zielbeiträge der EU-Mitgliedstaaten zu den EU-Energiezielen 2030 für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energie gemeldet.

Die Ziele der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Energieziele bis 2030 umfassen die Steigerung der Energieeffizienz durch die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2008 sowie den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 30 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs 2030.

Zusätzlich wird im NECP das nationale Treibhausgasminderungsziel 2030 von mindestens minus 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sowie das Bekenntnis der Bundesregierung auf dem UN-Klimaschutzgipfel vom Herbst 2019 bestätigt, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.

Der Erstellung eines NECP durch die EU-Staaten soll zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der nationalen Energie- und Klimapolitiken betragen. Rechtlicher Hintergrund für die Planerstellung ist die im Dezember 2018 in Kraft getretene EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz.

>> Integrierter Nationaler Energie- und Klimaplan (PDF)