Aktuelle Kurzmeldungen 06-2025

Erdgas: Speicherumlage sinkt leicht

Die marktgebietsverantwortliche THE hat die Gasspeicherumlage (Umlage nach § 35e EnWG) für das zweite Halbjahr 2025 festgesetzt. Von derzeit 0,2990 ct/kWh sinkt die Umlage ab 1. Juli 2025 auf 0,2890 ct/kWh.

Umlagen, Abgaben, Entgelte, Steuer, Erdgas, Gas, Gaswirtschaftsjahr 2024 2025, Ab 01.10.2024, Speicherumlage, Stand 19.05.2025

Aus Energiesteuer, Umlagen und CO2-Bepreisung ergibt sich so vom Halbjahreswechsel bis zum Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres Anfang Oktober eine Gesamtbelastung auf den Gaspreis von 1,8367 ct/kWh. Das sind 0,0100 ct/kWh weniger als gegenwärtig.

>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.07.2025 als PDF (Stand 19.05.2025)

>> Pressemitteilung der THE


Stromsteuer: Entfall Begünstigung Biomasse

Ab 21. Mai 2025 entfällt die Steuerbegünstigung für Strom aus festen Biomasse-Brennstoffen bei einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 7,5 MW oder mehr. Solche zum Selbstverbrauch entnommene oder gegebenenfalls an Letztverbraucher geleistete und von diesen entnommenen Strommengen sind grundsätzlich ab dem 21. Mai 2025 zu versteuern, soweit keine anderen Steuerbefreiungen vorliegen. Das geht aus einer Fachmeldung des Generalzolldirektion hervor.

Aufgrund geänderten europäischen Beihilferechts kann die Begünstigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG ab 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung nicht mehr gewährt werden. Das gilt für Strom, der erzeugt und entweder durch den Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung oder im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder vom Betreiber an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen.

Die Generalzolldirektion weist darauf hin, dass sofern „ … eine Erlaubnis als Versorger, eingeschränkter Versorger oder Eigenerzeuger vor[liegt], […] die Versteuerung im Rahmen der Jahressteueranmeldung erstmals für das Veranlagungsjahr 2024 bis zum 31. Mai 2025 beim zuständigen Hauptzollamt erfolgen [kann]. Es bestehe jedoch die Verpflichtung, dem Hauptzollamt die voraussichtliche Jahressteuerschuld anzuzeigen. Je nach Höhe der Jahressteuerschuld werde das Hauptzollamt monatliche Vorauszahlungen festsetzen.

Für den Fall, dass keine Erlaubnis vorliegt, sei laut Generalzolldirektion unverzüglich eine Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben und die entstandene Steuer sofort zu entrichten (§ 8 Abs. 9 StromStG). Für eine Jahressteueranmeldung sollte so schnell wie möglich eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden.

Darüber hinaus empfiehlt der Zoll Betreibern von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 2 MW(el) den Wechsel in die Steuerbegünstigung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, auch in Verbindung mit § 12d StromStV, zu prüfen. Details hierzu finden sich in der Fachmeldung.

>> Fachmeldung des Zoll

 
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AGEB: Energieverbrauch Q1-2025 gestiegen

Wie die AG Energiebilanzen (AGEB) mitteilt, ist der inländische Primärenergieverbrauch in Deutschland im ersten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,5 % gestiegen. Der Verbrauch belief sich auf 3.151 Petajoule (PJ) bzw. 107,5 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE).

Wesentlicher Treiber der Entwicklung war der durch ungünstige Witterung bedingte Rückgang der Stromerzeugung aus Wind und Wasser. Ein verstärkter Einsatz fossiler Energieträger führte zu einem erhöhten Primärenergieeinsatz. Die kühle Witterung im Februar steigerte die Nachfrage nach Wärmeenergie. Witterungsbereinigt hätte der Zuwachs bei 3,5 % gelegen.

Verbrauchssenkend wirkten sich dagegen die anhaltend schwache Konjunktur sowie der gegenüber dem Q1-2024 fehlende Schalttag aus. Die Preisimpulse waren uneinheitlich: gesunkene Importpreise für Rohöl und Steinkohle führten zu höheren Verbräuchen, während gestiegene Erdgaspreise zu erhöhten Strom- und Wärmekosten beitrugen.

Der Verbrauch von Mineralöl nahm im ersten Quartal um 4,0 % zu. Innerhalb dieser Kategorie stiegen die Mengen bei Ottokraftstoff um 5 % und bei Dieselkraftstoff um 2,6 %. Der Absatz von Flugkraftstoff sank hingegen leicht um 0,8 %. Die Lieferung von Rohbenzin an die chemische Industrie erhöhte sich um 3,7 %. Besonders deutlich fiel der Anstieg beim leichten Heizöl aus, dessen Absatz aufgrund günstiger Preise um mehr als 20 % zunahm.

Der Erdgasverbrauch wuchs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11,6 %. Ursache war insbesondere der erhöhte Bedarf infolge der kühlen Temperaturen im Februar. Der Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung nahm deutlich zu. Hinzu kam eine höhere Nachfrage in gasintensiven Industriezweigen.

Der Verbrauch von Steinkohle stieg um rund 5 %. Während die Steinkohleverstromung infolge der rückläufigen Wind- und Wassereinspeisung um 33 % zunahm, ging die Belieferung der Eisen- und Stahlindustrie aufgrund gesunkener Roheisenproduktion um 14 % zurück.

Für Braunkohle meldet die AGEB einen Anstieg um 6,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Der Zuwachs resultiert aus der gestiegenen Nachfrage zur Stromerzeugung.
Der Beitrag der erneuerbaren Energien sank insgesamt um 3,2 %. Insbesondere die Stromerzeugung aus Windkraft (-30 %) und Wasserkraft (-23 %) war deutlich rückläufig. Die Photovoltaik verzeichnete mit vielen Sonnenstunden ein Plus von 24 %.

Der Stromimport stieg um mehr als 15 % auf 19 Mrd. kWh, während die Stromexporte um 5,6 % auf 16,2 Mrd. kWh zurückgingen. Daraus ergibt sich ein Importüberschuss von 2,8 Mrd. kWh.

>> Mitteilung der AGEB

 
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