Aktuelle Kurzmeldungen 07-2015

BNetzA aktualisiert formale Vorgaben zur Anzeige individueller Netzentgelte

Die Frist zur Anzeige individueller Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV oder Satz 2 StromNEV für 2015 endet am 30. September. Die BNetzA hat dazu kürzlich die formalen Vorgaben angepasst.

>> Mitteilung der BNetzA: Ergänzende Informationen für die Anzeige

Das Anzeigeformular sowie die Excel-Vorlagen zur Erfassung der einzelnen Abnahmestellen finden Sie auf der BNetzA-Detailseite „Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV“

Allgemeine Informationen zum Thema Netzentgelte finden Sie hier.

 

BNetzA passt Muster für Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag an

Kurz nach Veröffentlichung der Festlegung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags für Strom mit zugehörigem Mustervertrag folgte die BNetzA „Hinweisen aus dem Markt“ und nahm redaktionelle Anpassungen am Mustervertrag vor.

>> Zur Mitteilung der BNetzA vom 24.06.2015

Den Netznutzungsvertrag in konsolidierter Fassung (Stand: 24.06.2015) finden Sie hier.