Aktuelle Kurzmeldungen 07-2016

Stichprobenkontrolle zum Energieaudit: Nachweisführung trifft immer mehr Unternehmen

Immer mehr Unternehmen werden durch das BAFA im Rahmen der Stichprobenkontrolle nach § 8c EDL-G per Standardanschreiben zur Nachweisführung über das elektronische Formular aufgefordert. Innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Datierung des Schreibens (nicht Posteingang) sind durch Energieauditor und internen Verantwortlichen konkrete Angaben zur Durchführung des Energieaudits zu machen bzw. Argumente zur Nichtdurchführung eines Energieaudits vorzubringen. Sämtliche Formulare sind von der Geschäftsleitung zu unterschreiben – Energie im Unternehmen wird damit endgültig zur Managementaufgabe. Weitere Informationen zum Thema finden Sie u.a. im aktualisierten Beitrag „Fazit: Ein Energieaudit lohnt sich“.

Im Mai 2016 wurden sämtliche vom BAFA bereitgestellte Dokumente im Zusammenhang mit der Nachweisführung aktualisiert.

>> Formular: Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits (Version: V1.0.0615)

>> Formular: Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im elektronischen Formular (Version: V1.0.0513)

>> Benutzerhinweise zum elektronischen Formular „Nachweisführung für Unternehmen“ (Stand: 10.05.2016)

 

BNetzA genehmigt Szenariorahmen 2030

Wie werden sich Stromerzeugung und Stromverbrauch bis 2030 entwickeln? Am 30. Juni 2016 hat die Bundesnetzagentur den Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne Strom 2017 bis 2030 genehmigt. In dem über 220 Seiten starken Dokument werden u.a. die im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung aufgegriffen und diskutiert. Der Szenariorahmen gilt als Grundlage für die Entwürfe der Netzentwicklungspläne 2030 (NEP), die von den Übertragungsnetzbetreibern zu erarbeiten sind. Skizziert werden drei Szenarien der Entwicklung der Energielandschaft: konservativ (Dominanz konventioneller Kraftwerke), innovativ (schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien) sowie das Transformationsszenario als Mittelweg.

>> Genehmigung des Szenariorahmens für die Netzentwicklungspläne Strom 2017-2030 (Stand: 30.06.2016)

>> Detailseite der BNetzA: Szenariorahmen 2030

 

Besondere Ausgleichsregelung im EEG 2016: Heiß diskutiert

Die Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelungen im EEG 2016, insbesondere die Anforderungen an begünstigte Unternehmen, wird im Rahmen der Anhörung intensiv diskutiert. In der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf geht es v.a. um die Diskrepanz zwischen Energieeffizienz und Stromkostenintensität: Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen verbessern die Stromeffizienz, die wiederum die Stromkostenintensität verringert. Daraus resultiert der Vorschlag, die Schwellenwerte abzusenken.

>> Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 310/16 vom 17.06.2016)

Die Bundesregierung erklärt in der Gegenäußerung vom 28.06., dem Vorschlag des Bundesrates nicht folgen zu wollen und stellt in Aussicht, „im weiteren Verfahren eine mit EU-Recht vereinbare Regelung vor[zu]legen, nach der Unternehmen, die einer Branche der Liste 1 des Anhangs 4 des EEG 2014 angehören und eine Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent haben, 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen müssen.“

>> Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 18/8972 vom 28.06.2016)

Der Entwurf des EEG 2016 Drucksache 18/8860 war Gegenstand der 84. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie mit öffentlicher Anhörung am 4. Juli 2016. Die Reform des Gesetzes wurde bereits am 8. Juni 2016 durch das Bundeskabinett beschlossen.

 

Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen: Merkblatt aktualisiert

Am 30. Juni 2016 endete die Frist zur Einreichung der Anträge auf Gewährung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen gemäß §§ 63 ff. EEG 2014. Nachdem Mitte Mai verschiedene Dokumente bereitgestellt worden waren, darunter eine Checkliste für Unternehmen, die auch die umfangreichen Anforderungen an den Bericht des Wirtschaftsprüfers aufzählt, erfuhr das Merkblatt mit Hinweisen zu Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung noch im Juni weitere Überarbeitung. Im Rahmen der Diskussionen von Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2016 bleibt abzuwarten, inwieweit die aktualisierten Dokumente und Verfahren im nächsten Antragszeitraum überhaupt noch relevant sind.

>> Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise – Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung (Stand: 10.06.2016)

>> Checkliste Unternehmen – Hilfestellung zur Antragstellung für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsjahr 2016