Aktuelle Kurzmeldungen 07-2018

20 Jahre BNetzA

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zu ihrem 20-jährigen Bestehen eine kurze Übersicht zu wichtigen Stationen ihrer Tätigkeit online gestellt. Diese reicht von der Auflösung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation 1997 bis zur den Entwicklungen im vergangenen Jahr.

>> 20 Jahre Bundesnetzagentur

Windenergie nach 2020

Der BWE (Bundesverband WindEnergie*) hat durch die Deutsche WindGuard* den Anlagenpark, der bis 2000 installiert wurde, untersuchen lassen. Die Analyse soll ein Bild im Hinblick auf das Ausscheiden der Anlagen aus der EEG-Systematik nach 2020 bezüglich der zu erwartenden Weiterbetriebskosten und Voraussetzungen für einen ökonomischen Weiterbetrieb erbringen.

Zu den Gesichtspunkten der Untersuchung gehören unter anderem die Kapazitäten und die regionale Verteilung. Ende des Jahres 2020 betrifft das Auslaufen eine Altanlagenleistung von etwa 3.800 bis 4.000 Megawattstunden. Bis 2025 werden dem durchschnittlich 2.300 bis 2.900 Megawatt pro Jahr folgen. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Norddeutschland. Niedersachsen verfügt alleine über rund 3.500 betroffene Altanlagen mit einer Gesamtleistung von 4,3 Gigawatt.

Aus diesen Befunden und unter Einbeziehung weiterer Faktoren, z.B. geänderter Abstandsregelungen, die das Repowering an bestimmen Standorten einschränken, entwickelt die Studie drei Wartungs- und Instandhaltungskonzepte. Das erste besteht in der Fortführung der bisherigen Betriebsstrategie mit Reparaturrücklagen bis zu einem Ende der Restlebensdauer oder dem Eintritt eines Großkomponentenschadens. Das zweite sieht einen Weiterbetrieb mit kleinen- und mittleren Erhaltungsreparaturen bis zu einem Großkomponentenschaden vor. Das dritte Konzept beschränkt sich auf einen Weiterbetrieb zu Minimalkosten bis zu einem relevanten Schadenseintritt. Die Studie prognostiziert hierzu jeweils bestimmte Kostenintervalle pro Kilowattstunde und schlüsselt relevante Kostenbestandteile auf.

*Eigenschreibung

EU-Beihilfeverfahren abgeschlossen

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) mitteilt, hat die Europäische Kommission (EU-KOM) im Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung (§ 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV) für die Jahre 2011 bis 2013 diese teilweise genehmigt. Das aktuelle System (Befreiung nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV) bleibt davon unberührt. Die vollständige Befreiung von Netzentgelten für stromkostenintensive Unternehmen für die Zeitspanne 2011 bis 2013 nach damals geltender StromNEV wurde nicht zugelassen. Die Befreiung wurde als illegale Beihilfe eingestuft und muss zurückgezahlt werden. Allerdings wird der Rückforderungszeitraum auf 2012 und 2013 begrenzt.

>> Pressemitteilung des BMWi

>> Pressemitteilung der EU-KOM

 

Stand Netzausbau

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Stand zum Netzausbau für das erste Quartal 2018 veröffentlicht. Gegenwärtig sind 500 km Streckenlänge aus dem Bundesbedarfsplangesetz genehmigt, von denen 150 km realisiert wurden. Davon entfielen 8 km (sic!) auf das erste Quartal. Der Bundesbedarfsplan sieht eine Gesamtlänge von ca. 5.900 km vor, davon ca. 3.500 km als Netzverstärkung. Der tatsächliche Verlauf der Nord-Süd-Korridore wird die Gesamtlänge bestimmen. Rund 2.850 km Strecke befinden sich im Bundesfachplanungsverfahren.

Daneben bestehen Vorhaben aus dem EnLAG (Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen) in der Größenordnung von 1.800 km Streckenlänge. Im ersten Quartal konnten 3 km (sic!) realisiert werden. 750 km von 1.100 km genehmigter Gesamtstrecke sind ausgebaut. Das laufende Raumordnungsverfahren umfasst 550 km Netzlänge.

>> Internetseite der BNetzA zum Netzausbau

>> Infografik zum Streckenausbau (BBPIG)

>> Infografik zum Streckenausbau (ENLAG)

 

Fördersätze Wind onshore (10-12/2018)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Fördersätze für Windkraftanlagen an Land mit Inbetriebnahme von Oktober bis Dezember 2018 außerhalbe der Ausschreibung festgelegt. Demnach erhalten Anlagen wiederum 2,4 Prozent weniger Vergütung. Es handelt sich um die fünfte Kürzung in Folge.

Der Zubau lag von Mai 2017 bis Ende April 2018 etwa 5.308 Megawatt oberhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfades. Unter diese Regelung fallen Kleinanlagen bis 750 kW und Pilotanlagen.

>> Pressemitteilung der BNetzA

 

Europäische Gasnachfrage gestiegen

Das Oxford Institut für Energiestudien hat das dritte Jahr in Folge einen Anstieg der Gasnachfrage in Europa ermittelt. Untersucht wurden die Jahre 2015 bis 2017. Nach einem Rückgang im Zeitraum 2010 bis 2014 wurde ein Anstieg ab 2015 diagnostiziert. Letztes Jahr erhöhte sich die Nachfrage um 5 Prozent, nachdem 2016 bereits eine Zunahme von 6,5 und 2015 von 3,9 Prozent mit sich gebracht hatte.

Das Nachfragewachstum konzentriert sich vor allem auf Deutschland, Italien, Großbritannien, die Niederlande, Frankreich und in geringerem Umfang auf Spanien. Deutschland wies insbesondere 2016 eine starke zusätzliche Gasnachfrage auf. So nahm diese 2016 im Vergleich zu 2015 um 9,6 Prozent zu.

Als Gründe für die anhaltende Steigerung in Europa, speziell letztes Jahr, nennt die Studie z.B. die niedrigen Temperaturen Anfang 2017 und den kalten September in Nordeuropa. Aber auch die wirtschaftliche Erholung in Europa wird angeführt. Bei den Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr bei der Industrieproduktion legte Deutschland 2015 nur 0,9, 2016 bereits 1,2 und 2017 schließlich 3,3 Prozent zu.

Die Erdgasnachfrage für Strom-, bzw. Wärmeproduktion ist im Betrachtungszeitraum generell gestiegen. Diese schwankt erwartungsgemäß über das Jahr und zeigt in den Sommermonaten ein Rückgang, liegt aber für das Jahr 2017 vom Grundniveau immer deutlich über dem Ausgangsjahr 2015. Als Gründe nennt die Studie die schwankenden Kraftwerkskapazitäten der AKW in Frankreich, der Wasserkraft und der Windkraft. Diese Schwächen habe die fossilen Energieträger gestützt.

Für Deutschland nimmt die Studie an, dass der Anteil der Kohle im Energiemix im Hinblick auf die Gasnachfrage entscheidend sein wird. Ein möglicher Rückgang der Kohle wird von der Politik abhängen. Erneuerbare Energien werden zunehmen und der Rolle von Erdgas im Energiemix beschränkt bleiben, solange die Kohlkraftwerke nicht schnell geschlossen werde sollen.

>> Natural gas demand in Europe in 2017 and short term expectations (PDF)

 

E-Tankstellen Stand Juni 18

Die Bundesnetzagentur hat die Ladesäulenkarte aktualisiert. Auf der interaktiven Karte sind öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge verzeichnet. Das Datenmaterial speist sich aus den Meldungen der Betreiber, die gemäß Ladesäulenverordnung die E-Tankstellen anzeigen müssen.

>> Interaktive Ladesäulenkarte

 

EEG-Änderung Bürgerenergiegesellschaften

Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten bleiben bis 1. Juni 2020 ausgesetzt. Die Vorlage des Bundestages passierte am 8. Juni den Bundesrat.

Bürgerenergiegesellschaften konnten bislang unter erleichterten Bedingungen an den Windkraftausschreibungen teilnehmen. Dazu gehörte z.B., dass für das Projekt noch keine bundesemissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegen musste, um bereits an der Ausschreibung teilnehmen zu können. Die Ausnahme wurde zunehmend zum Regelfall, besonders dadurch, dass Projektierer als Dienstleister neugegründeter Bürgerenergiegesellschaften auftraten.

Die nächste Ausschreibungsrunde mit Gebotstermin 1. August wird unter den veränderten Rahmenbedingungen stattfinden.

>> Mitteilung des Bundesrates

 

Zuschläge KWK-Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibung für KWK-Anlagen und der ersten Ausschreibung für innovative KWK-Systeme bekanntgegeben.

Bei den KWK-Anlagen wurde ein mengengewichteter durchschnittlicher Zuschlagswert von 4,31 ct/kWh bei 14 Gebotszuschlägen mit einem Volumen von 96 Megawatt erzielt.

Die innovativen KWK-Systeme (elektrischer Wärmeerzeuger + innovative erneuerbare Wärmequelle) erreichten einen mengengewichteten durchschnittlichen Zuschlagswert von 10,27 ct/kWh bei einem Volumen von 23 Megawatt mit sieben Geboten.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

 

Solarausschreibung 2018

Die Bundesnetzagentur hat das Ergebnis der zweiten Ausschreibung 2018 für Solaranlagen bekannt gegeben. Bezuschlagt wurde ein Volumen von 183 Megawatt, das sich auf 28 Gebote verteilte. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag trotz der Überzeichnung mit 4,59 ct/kWh leicht über dem Vorrundenwert von 4,33 ct/kWh. Knapp die Hälfte der Zuschläge, bzw. des bezuschlagten Volumens entfiel auf benachteiligte Gebiete Bayerns und Baden-Württembergs.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

 

Meldung der EEG-Zahlungen im Jahr 2016

Die Bundesnetzagentur führt zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen bis zum 15. Juni 2018 eine Datenerhebung zum Umfang der EEG-Zahlungen im Kalenderjahr 2016 durch.

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die im Kalenderjahr 2016 nach dem EEG erhaltenen Zahlungen für diejenigen Anlagen anzugeben, die nach dem 31.12.2011 in Betrieb gegangen sind und für die die EEG-Zahlungen für die jeweilige Anlage im Kalenderjahr 2016 mindestens 500.000 Euro betragen hat.

Der Begriff „EEG-Zahlungen“ bezeichnet zusammenfassend alle Zahlungen, die vom Anschlussnetzbetreiber an den Anlagenbetreiber ausgeschüttet werden (Marktprämie, Einspeisevergütung, Flexibilitätsprämie etc.). Entschädigungszahlungen für Einspeise-Management-Maßnahmen (EinsMan-Zahlungen) und Erlöse aus Direktvermarktung sind nicht zu berücksichtigen.

Die Zahlungen sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben. Auch für die Ermittlung, ob der oben genannte Schwellenwert in Höhe von 500.000 Euro überschritten wird, sind die Netto-Werte zu berücksichtigen.

Die Meldung muss bis zum 15. Juni 2018 bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

>> Informationsseite der Bundesnetzagentur

 

Gasversorgung sicher

Laut Bundesnetzagentur betrug 2017 die durchschnittliche Unterbrechung der Gasversorgung für Letztverbraucher 0,988 Minuten.

Einflussfaktoren für die Quote sind unter anderem ungeplante Unterbrechungen, Rückwirkungen aus anderen Netzen oder andere Störungen im Bereich des Netzbetreibers. Der SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index) 2017 ist der zweitniedrigste seit über zehn Jahren.

>> Kennzahlen Versorgungsunterbrechung (BNetzA)

 

Szenariorahmen 2019-2030

Die Bundesnetzagentur hat den Szenariorahmen Strom 2019-2030 für den nächsten Netzentwicklungsplan Strom genehmigt. Der Netzausbaubedarf orientiert sich an den Annahmen des Szenariorahmens.

Anpassungen gegenüber dem letzten Szenariorahmen ergeben sich aus den unterschiedlichen politischen Zielsetzungen. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch weiterhin 65 Prozent betragen, jedoch unterscheiden sich die Ausbaupfade. Neu hinzugekommen sind Sonderausschreibungen für Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie größere Offshore-Windenergiemengen. Zudem differieren beispielsweise die Annahmen zur Sektorkopplung und zur Elektromobilität. Der Einsatz von Speichern und technische Innovationen zur Steigerung der Flexibilität werden im neuen Szenariorahmen ebenfalls unterschiedlich prognostiziert.

Die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes ist als Ziel ausgewiesen.

Der konsultierte Entwurf für den Netzentwicklungsplan 2019-2030 wird bis zum 15. April 2019 bei der Bundesnetzagentur gereicht.

>> Szenariorahmen 2019-2030 bei der Bundesnetzagentur

 

Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen inklusive der Zahlen zu Redispatch und Einspeisemanagement für 2017 veröffentlicht.

Die Gesamtkosten der Netzstabilisierung beliefen sich 2017 auf 1,4 Milliarden Euro. Die Redispatch- und Einspeisemanagement-Maßnahmen zur Netzstabilisierung durch die Netzbetreiber haben im letzten Jahr zugenommen. Die Menge der Abregelungen durch Redispatchmaßnahmen umfasste rund 10.200 GWh. Die Einspeiseerhöhung durch Markt- und Reservekraftwerke wurde in Höhe von ca. 10.238 GWh angefordert. In der Summe ergab sich ein Redispatchvolumen von rund 20.439 GWh. Mit 5.518 GWh erreichte die Abregelung erneuerbarer Energieträger durch Einspeisemanagement-Maßnahmen einen Rekordwert.

Die hohen Kosten von 1,4 Milliarden Euro rühren vor allem aus dem ersten Quartal 2017 her. Die europaweite Kältewelle verursachte starke Netzlasten auch ohne hohe Windenergieeinspeisung zu dieser Zeit. Das Ende des Jahres 2017 brachte die bisher höchste Einspeisung an Windenergie mit sich. Dadurch musste die bisher höchste Menge an erneuerbaren Energien abgeregelt werden.

>> Übersichtsseite zu Netz- und Systemsicherheit der BNetzA

 

Bearbeitungsstand KWK-Förderung

Wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hervorgeht, wurde der Großteil der Förderanträge für Kraft-Wärme-Kopplung bearbeitet. Seit 2016 wurden 8.277 Anträge gestellt, von denen 212 bislang nicht entschieden wurden. Der größte Zeitverzug tritt bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 Megawatt(el) auf.

>> Anfrage Drucksache 19/2287 (PDF)

>> Antwort Drucksache 19/2679 (PDF)

 

Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibung für Windenergie an Land des Jahres 2018 gestartet. Der Gebotstermin der Ausschreibung ist der 1. August 2018 mit einem Gesamtausschreibungsvolumen von rund 670 Megawatt bei einem Höchstgebot von 6,3 Cent pro Kilowattstunde. Bei dieser Ausschreibungsrunde müssen auch Bürgerenergiegesellschaften eine vorliegende Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz nachweisen und diese Marktstammdatenregister eintragen. Andere Regelungen, wie z.B. die verminderte Sicherheitsleistung, gelten laut Bundesnetzagentur für die Bürgerenergiegesellschaften weiter.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

 

Sechster Monitoringbericht Energiewende

Das Bundeskabinett hat den sechsten Bericht zur Energiewende beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Bericht fasst den Stand des Jahres 2016 zusammen und zeichnet den Fortschritt bei der Umsetzung nach.

Der Bericht kommt zum Ergebnis, dass der Anteil der erneuerbaren Energien bei 31,6 Prozent lag und im Jahr 2017 ein weiterer Aufwärtstrend zu verzeichnen war. Die Versorgungsqualität der Stromversorgung in Deutschland zählt zur internationalen Spitzengruppe. Damit die Energiewende gelingen kann, setzt die Bundesregierung auf den Ausbau und Optimierung der Stromnetze sowie eine bessere Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten. Der Energieverbrauch des Jahres 2016 stieg wegen der guten Wirtschaftsentwicklung und des relativ kühlen Wetters an. Daraus leitet ein hoher Handlungsbedarf ab, um die Einsparziele für 2020 zu erreichen. Die Treibhausgasemissionen sind leicht gestiegen, und die Bundesregierung prüft ergänzende Maßnahmen für das Erreichen der Klimaschutzziele 2020.

>> Sechster Monitoringbericht „Energie der Zukunft“ (PDF)

 

Einheitliches Marktgebiet Gas

Das Bundeskabinett hat den sechsten Bericht zur Energiewende beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Bericht fasst den Stand des Jahres 2016 zusammen und zeichnet den Fortschritt bei der Umsetzung nach.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

 

Erfahrungen EEG

Die Bundesregierung zieht in einer Unterrichtung eine positive Bilanz der Reformen des EEG.
In Form einer Unterrichtung legt die Regierung dar, dass die Neuerungen im EEG und KWKG dazu beigetragen hätten, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizienter geworden sei. Die Ausschreibungen seien mit Ausnahme der Problematik der Bürgerenergiegesellschaften zufriedenstellend. In der Unterrichtung werden weiter Details zu Stand und Entwicklung bei den verschiedenen regenerativen Energieformen genannt.

Zudem werden die Wirkungen der wettbewerblichen Ausschreibungen auf die Förderhöhe nach Energieträger beleuchtet. Das letzte Kapitel nennt Zahlen zur Verteilung der Ausbaukosten und Entwicklung der EEG-Umlage bzw. zur Besonderen Ausgleichsregelung und Eigenverbrauch. Beispielsweise habe die Solarenergie den größten Anteil mit 2,71 ct/kWh an der EEG-Umlage im Jahr 2018. Im Vergleich dazu fallen Geothermie und Gase mit 0,11 ct/kWh nur gering aus. Der Anteil der an der EEG-Umlage für Solarenergie sinke jedoch seit 2012 kontinuierlich, wohingegen der Anteil für Windkraft auf See ansteige.

Für den Effekt der Besonderen Ausgleichsregelung gibt die Bundesregierung einen rein rechnerischen Differenzbetrag von 1,46 ct/kWh für das Jahr 2016 an. Unter statischen Betrachtung, dass ein gleichbleibender Stromverbrauch derselben begünstigten Unternehmen zugrunde läge, hätte die EEG-Umlage also im Jahr 2016 4,89 ct/kWh statt 6,35 ct/kWh betragen.

>> Unterrichtung Drucksache 19/3030 (PDF)

 

Umweltbonus Juni 2018

Das Bundesamt für Wirtschaft hat den Zwischenstand zur Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) bekannt gegeben. Mit 30. Juni 2018 wurden insgesamt 66.029 Anträge gestellt. Wie schon im Vormonat entfielen die meisten Anträge auf NRW mit 14.151 gefolgt von Bayern mit 13.326 und Baden-Württemberg mit 12.286. Bei den beantragenden Unternehmen erhöhte sich die Gesamtzahl der Anträge des Vormonats um rund 4,6 Prozent auf 34.447. BMW konnte seine Führung bei den Anträgen unter den Herstellern behaupten und liegt nun bei 12.555.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 30. Juni 2018 (PDF)

 

Rückgang Import fossiler Brennstoffe

Die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) hat im GWS Research Report 18/3 die Untersuchung „Zur Berechnung der durch den Ausbau erneuerbarer Energien und durch Energieeffizienz verminderten Importe fossiler Brenn- und Kraftstoffe – Methode und Ergebnisse für die Jahre 2000 bis 2015“ veröffentlicht.

Als Ergebnis stellen die Autoren unter anderen fest, dass die „… gewünschte Entkopplung von Energieeinsatz und Wachstum über den gesamten Betrachtungszeitraum gemittelt erkennbar [ist]“. Dies spiegele sich in den Importen fossiler Brennstoffe wider.

Zudem zeige sich nach der wirtschaftlichen Erholung seit der Finanzkrise ab 2011, dass in den letzten Jahren hohe Einsparungen im Bereich der Importe fossiler Rohstoffe erzielt werden konnten. Dadurch könne die Energieversorgung unabhängiger von Importen und dadurch auch von Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten geleistet werden und letztlich zur Energiesicherheit beigetragen werden.

Die Ergebnisse wurden im Rahmen des Forschungsprojekts 21/15 „Makroökonomische Wirkungen und Verteilungsfragen der Energiewende“ im Auftrag des BMWi erarbeitet.

>> GWS Research Report 18/3 (PDF)

 

12 Maßnahmen zum Netzausbau

Die Lobbyorganisation AGORA-Energiewende hat das Impulspapier „Stromnetze für 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 – Zwölf Maßnahmen für den synchronen Ausbau von Netzen und Erneuerbaren Energien“ veröffentlicht.

AGORA kommt zum Schluss, dass zum Erreichen der 65-Prozent-Ziels aus Erneuerbaren Energien bis 2030 folgendes notwendig sei. Demnach sei die Installation von jährlich mindestens fünf GWh Photovoltaik-Leistung und vier GWh Onshore-Windkraft. Bei der Offshore-Windkraft sei die Anhebung auf 20 GWh notwendig. Das 12-Punkte-Programm aus technischen Neuerungen, Regionalsteuerung des Zubaus von Erzeugungsanlagen und die intelligente Verteilung der Stromflüsse, würde das deutsche Stromnetz in die Lage versetzen, 65 Prozent Erneuerbare Energien aufzunehmen. Das deutsche Stromnetz befinde sich gegenwärtig im „Handbetrieb“ und werde zunehmend auf automatisierten Netzbetrieb umgestellt. Der schrittweise Übergang Richtung Netzsteuerung in Echtzeit erlaube eine bessere Auslastung vorhandener Netze. Schließlich sollen im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) geplanten Gleichstromautobahnen (HGÜ) so dimensioniert werden, dass weitere Großprojekte weder bis 2030 noch danach bis zur Vollendung der Energiewende erforderlich werden. Aufstocken der Übertragungsleistung der geplanten Trassen und die Verlegung von Leerrohren ermögliche dies.

>> Stromnetze für 65 Prozent ­Erneuerbare bis 2030 (PDF)

 

Anteil erneuerbarer Energien

Nach Berechnungen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) lag der Anteil der Erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2018 zu ersten Mal vor der Braun- und Steinkohle. Schätzungsweise 118 Milliarden Kilowattstunden trugen die Erneuerbare zur Bruttostromerzeugung bei. Das entspräche eine Steigerung von ca. 10 Prozent zum Vorjahreshalbjahr. Für diesen Zeitraum ging die Erzeugung aus Kohle auf etwa 114 Mrd. Kilowattstunden zurück, die aus Erdgas auf 40 Mrd.

Gemäß den vorläufigen Zahlen sank die Bruttostromerzeugung insgesamt. Der Rückgang der Erzeugung aus fossilen Energieträgern ist insbesondere der geringeren Steinkohleverstromung und des Erdgases geschuldet, der Prozentsatz der Atomenergie stieg sogar leicht an, wohingegen Anteil des Braunkohlestroms prozentual in etwas gleichblieb. Gesamt erreichte die Bruttostromerzeugung aus konventionellen Quellen nur noch 63,7 Prozent

>> BDEW Grafik Bruttostromerzeugung 1. Halbjahr 2018

 

Integrierte Energiewende

Die dena (Deutsche Energie Agentur) hat ihrer Leitstudie zur integrierten Energiewende vorgestellt. Darin werden die einzelnen Teilbereiche analysiert und Handlungsempfehlungen entwickelt. Als Ergebnis hält es die dena für möglich, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um bis zu 95 Prozent zu reduzieren. Unter anderem sei hierzu der Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien zu forcieren. Bis 2050 sei ein Nettozubau von 8,5 Gigawatt jährlich notwendig. Daneben seien Effizienzgewinne allein in der Industrie von bis zu 33 Prozent bis 2050 Grundvoraussetzung. Als entscheiden Faktor sieht die dena synthetische erneuerbare Energieträger, die nach Deutschland überwiegend importiert werden sollen. Sie sollen 2050 zwischen 150 und 900 Terawattstunden jährlich abdecken. Zugleich schließen diese die Lücken, die durch die Umsetzungshemmnisse entstehen können. Auch der Bürger und die Regierung sind Teil der Betrachtung. „[Die Bürger] sind herausgefordert, die erforderlichen Investitionen im privaten Bereich aufzubringen und die Veränderungen bei Energieanwendungen, beispielsweise in der Mobilität, anzunehmen und zu forcieren. Aufgabe der Politik ist es hierbei, die Chancen des Großprojekts Energiewende kontinuierlich nachzuverfolgen und aufzuzeigen.“

Die dena geht auf eine Initiative der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2000 zurück und befindet sich als private GmbH mehrheitlich im Bundesbesitz.

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>> dena-Leitstudie Integrierte Energiewende (PDF)

 

Tesla Rückabwicklung Umweltbonus

Wie das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) mitteilt, ist der sogenannte Umweltbonus für das Model S zurückzuerstatten, falls dieses vor dem 6. März 2018 erworben wurde.

Das Tesla Modell S erfüllte eine Fördervoraussetzung für den Umweltbonus nicht und wurde am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Fahrzeuge gestrichen. Die Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro waren nur auf dem Papier vorhanden, tatsächlich für Kunden aber nicht verfügbar. Erst seit März 2018 erfüllt Tesla wieder die Voraussetzungen und ist entsprechend gelistet.

Nach Angaben des BAFA versuchte die Behörde eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden zu erzielen, die Schaden von diesen abgewendet hätte. Von der Möglichkeit einen Lösungsvorschlag bis Anfang Juli 2018 zu entwickeln, habe Tesla keinen Gebrauch gemacht. Aus rechtlichen Gründen müsse daher die Rückabwicklung erfolgen.

>> Pressemitteilung des BAFA

 

Transparenzmeldung nach EEG zum 31. Juli 2018

Letztverbraucher und Eigenversorger müssen eine Transparenzmeldung an die Bundesnetzagentur tätigen (§ 74a Abs. 3 EEG). Das ist der Fall, wenn die betreffenden Unternehmen Strom verbraucht haben, der nicht von einem Elektrizitätsunternehmen geliefert wurde und eine vollständige oder teilweise Umlagebefreiung (§§ 61 bis 61e EEG) von mehr als 500.000 Euro erfolgt ist. Die Fristen richten sich danach, ob der zuständige Netzbetreiber des Unternehmens der Verteilnetzbetreiber (VNB) oder Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ist. Bei der Zuständigkeit des VNB muss die Meldung bis 31. Juli, bei Zuständigkeit des ÜNB bis zum 31. Oktober getätigt werden.

Die Meldung geschieht in zweifacher Form. Auf der Seite der Bundesnetzagentur steht eine Excel-Vorlage zum Download bereit, die per Email und zusätzlich unterschrieben in Papierform übermittelt werden muss.

Zu den vollständigen Angaben auf dem Formular gehören unter anderem die Klassifikation des Wirtschaftszweiges (WZ 2008) und die entsprechende übergeordnete Gebietseinheit (NUTS-Ebene 2), in der der Hauptsitz des Unternehmens liegt.

Die von der Bundesnetzagentur erhobenen Daten werden an die Kommission der Europäischen Union zur Erfüllung der EU-Transparenzpflichten übermittelt.

>> Übersichtsseite der Bundesnetzagentur

 

Zusammenfassender Antrag Spitzenausgleich

Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich (§ 10 StromStG und § 55 EnergieStG) in Anspruch nehmen, sollten den 31. Juli im Auge behalten. Bei unterjährig gestellten Anträgen muss ergänzend bis Ende Juli des Folgejahres ein zusammenfassender Antrag gestellt werden.

Maßgebend, um den Nachweis zu erbringen, ist bei jährlicher Beantragung der 31. Dezember des Jahres, für das der Spitzenausgleich beantragt wird. Die Bestätigung für die genannten Energie- oder Umweltmanagementsysteme ist durch eine Konformitätsbewertungsstelle, einen Umweltgutachter, eine Umweltgutachterorganisation oder eine EMAS-Registrierungsstelle für das betreffende Jahr auszustellen und dem zuständigen Hauptzollamt vorzulegen.

Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die 2017 unterjährig Anträge auf den Spitzenausgleich gestellt haben, muss jedoch die zusammenfassende Meldung bis 31. Juli 2018 erfolgen.

Entlastung bei Strom- und Energiesteuer

Das beantragende Unternehmen hat einen zusammenfassenden Antrag abzugeben, wenn ihm das Hauptzollamt einen vorläufigen Abrechnungszeitraum zugelassen oder die voraussichtliche Entlastung bei der Berechnung der Vorauszahlungen berücksichtigt hat. Wird der zusammenfassende Antrag nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, fordert das Hauptzollamt die Steuerentlastung zurück (§ 19 Abs. 3 StromStV).

Wird der Antrag positiv beschieden, erhält das Unternehmen eine Strom- und Energiesteuererstattung. Diese resultiert aus dem Vergleich zwischen der Belastung des Unternehmens durch die „Ökosteuer“ und der Entlastung in der Rentenversicherung. Möglich ist eine Erstattung von 90 Prozent der verbleibenden Belastung abzüglich 1.000 Euro Selbstbehalt.

>> Übersichtsseite bei der Generalzolldirektion