Aktuelle Kurzmeldungen 07-2019

Ergebnisse KWK-Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungen für KWK-Anlagen sowie innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin für die parallel laufenden Verfahren war der 3. Juni 2019.

Die Ausschreibung der KWK-Anlagen war mit 87 Megawatt bei einem Ausschreibungsvolumen von 51 Megawatt deutlich überzeichnet. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 3,95 ct/kWh bei einem bezuschlagten Volumen von 46 Megawatt. Dieses verteilte sich auf nur vier Gebote. Ein weiterer Gebotszuschlag hätte das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen bereits deutlich überzogen.

Für Ausschreibung innovativer KWK-Systeme unterschritten die Gebote mit 22 Megawatt das ausgeschriebene Volumen von 30 Megawatt. Bei einem mengengewichteten Zuschlagswert von 11,17 ct/kWh wurden alle fünf Gebote bezuschlagt.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Versorgungsunterbrechungen Gas 2018

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zahlen zu den Versorgungsunterbrechungen im deutschen Gasnetz für das Jahr 2018 veröffentlicht. Die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher (sog. SAIDI – System Average Interruption Duration Index) beträgt 0,5 Minuten. Das langjährige Mittel liegt bei 1,6 Minuten.

Bei der Betrachtung nach Druckstufen ergibt sich für Haushalts- und Kleinverbraucher ein spezifischer SAIDI von 0,45 Minuten, für Großverbraucher sogar nur 0,05 Minuten im Jahr.

Der SAIDI wird aus den Daten errechnet, die die Gasnetzbetreiber bis Ende April jedes Jahres an die BNetzA übermitteln müssen.

>> Kennzahlen bei der BNetzA

Solarausschreibungen Juni 2019

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Solarausschreibungen mit Gebotstermin 1. Juni 2019 bekannt gegeben. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug in dieser Ausschreibungsrunde 5,47 ct/kWh bei einem bezuschlagten Volumen von rund 204 MW verteilt auf 14 Gebote.

Die regionalen Schwerpunkte der Bezuschlagung liegen Süd- und Ostdeutschland, wobei zwei Drittel der Zuschlagsmenge auf Mecklenburg-Vorpommern mit 135 MW entfällt. Die Ausschreibung war bei einem ursprünglichen Volumen von 150 MW mit rund 556 MW deutlich überzeichnet. Die Zahl der abgegeben Gebote lag bei 105. Das tatsächlich erreichte wesentlich höhere Zuschlagsvolumen war auf ein sehr großes Einzelgebot zurückzuführen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Umweltbonus verlängert

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, wird die Förderung der für Elektromobilität bis Ende 2020 fortgeführt. Im Zuge der Verlängerung wird der sogenannte Umweltbonus um die Förderung des Einbaus eines akustischen Warnsignals (AVAS) erweitert. Die Pauschale hierfür beträgt 100 Euro.

Die Novellierung der Förderrichtlinie tritt am 1.7.2019 in Kraft.

>> Meldung auf der Seite des BAFA

Monitoringbericht Versorgungssicherheit

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit mit Elektrizität vorgelegt.

Der Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärte hierzu, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch sei und kündigte an, künftig und parallel zum Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle immer wieder die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit zu prüfen. Dieses regelmäßige und vorausschauende Monitoring sei ein wichtiger Baustein bei der weiteren Umsetzung der Energiewende.

Die im Bericht genannte Strategie weicht nicht von den Verlautbarungen der letzten Monate ab. Die Versorgungsdefizite durch die volatile Stromerzeugung aus Erneuerbaren sollen durch Importe und Gaskraftwerke gedeckt werden, der Energieleitungsausbau beschleunigt und zur Not mittels Lastmanagement (Abschaltungen) das Netz stabilisiert werden.

Als Grundlage des Monitoringberichts dient ein Gutachten eines Consortiums aus den Beratungsunternehmen Consentec, R2B Energy Consulting, Fraunhofer ISI und TEP Energy GmbH.  Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Stromnachfrage in allen untersuchten Szenarien bis 2030 zu 100 Prozent gedeckt werden kann. Innerhalb der europäischen Stromversorgung seien Überkapazitäten im Umfang von 80 bis 90 GW vorhanden.

Das BMWi führt gemäß § 51 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein fortlaufendes Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität durch. Nach § 63 Abs. 2 EnWG ist ein zugehöriger Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit mindestens alle zwei Jahre zu erstellen. Mit dem Bericht soll die bestehende Versorgungssituation bewertet und ihre künftige Entwicklung untersucht werden. Zudem würden länderübergreifende Ausgleichseffekte bei der Einspeisung erneuerbarer Energien, dem Stromverbrauch, und der Verfügbarkeiten von Kraftwerken helfen, die Verbraucher in Europa zu geringeren Kosten mit Strom zu versorgen.

Nach Ansicht des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) zeige der Monitoringbericht erneut, die Bundesregierung zur Absicherung der hohen Versorgungssicherheit künftig zunehmend auch auf den Import von Strom setzt. Man solle sich jedoch nicht darauf verlassen, dass wir künftig in bestimmten Zeiten hoher Stromnachfrage immer Strom aus anderen EU-Ländern importiert werden könne, da fast überall in Europa gesicherte Stromerzeugungskapazitäten vom Netz genommen werden sollen. Eine BDEW-Analyse im vergangenen Jahr habe dies gezeigt.

>> Monitoringbericht Stand Juni 2019 (PDF)

>> Gutachten „Definition und Monitoring der Versorgungssicherheit an den europäischen Strommärkten“ (PDF)

>> Presseinformation des BDEW

Energieaudit Merkblatt

Das Bundesamt für Wirtschaft hat das Merkblatt für Energieaudits aktualisiert. Mit Stand 28.06.2019 wurden die Kapitel zur Freistellung von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits und zu Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten auf Stand gebracht. In diesem Zuge wurde auch der Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten überarbeitet. Hier würde das Kapitel zur MSV Anwendung im Wiederholungsaudit angepasst.

>> Merkblatt für Energieaudits (PDF)

>> Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten (PDF)

Umweltbonus Checklisten

Das BAFA hat Anfang Juli zwei Checklisten zum Antragsverfahren auf Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) veröffentlicht. Hierin wird sowohl für den Kauf als auch für das Leasing das Vorgehen bei der Beantragung der Förderung zusammengefasst.

Zudem wurde das entsprechende Merkblatt zum Förderprogramm mit Stand 1. Juli online gestellt.

>> Checkliste Kauf (PDF)

>> Checkliste Leasing (PDF)

>> Merkblatt Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (PDF)

Hinweispapier Messen und Schätzen

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultationen zum Hinweispapier Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten eröffnet.

Im Hinweispapier legt die Bundesnetzagentur ihr Grundverständnis zu den Regelungen zum Messen und Schätzen dar. Im Entwurf sind fünf Abschnitte enthalten. Voran wird die Notwendigkeit und praktische Durchführung der Abgrenzung von Strommengen im EEG erläutert und wie der Abgrenzungsbedarf minimiert werden kann. Dem folgt ein Abschnitt zur Bagatellregelung. Im dritten Abschnitt folgen Erläuterungen zur mess- und eichrechtskonformen Abgrenzung von Strommengen und Schätzung. Die beiden letzten Abschnitte widmen sich der Schätzmethodik, der Anforderungen an die Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch zur Nutzung von Eigenverbrauchs-Privilegien und den nutzbaren Vereinfachungen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

>> Hinweis zum Messen und Schätzen (Konsultationsfassung)

Übergangsregelung Messkonzepte

Im Zuge der Novelle des EDL-G fand eine Anpassung des EEG Eingang in den Gesetzgebungsprozess. Betroffen ist der § 104 EEG, Weitere Übergangsbestimmungen. Demnach soll die Frist zur Umsetzung eines rechtskonformen Konzepts zur Abgrenzung von Drittmengen für den Zeitraum vor 2018 bis zum 1. Januar 2021 verlängert werden.

Das Änderungsvorhaben wurde Ende Juni vom Bundestag beschlossen und wird im September abschließend durch den Bundesrat behandelt. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Die Regelungen zu Messung und Schätzung wurden Ende des letzten Jahres im Rahmen des Energiesammelgesetzes festgelegt. Bereits im April 2019 folgte die Verlängerung der Übergangsbestimmungen zur eichrechtskonformen Messung um ein Jahr im Windschatten des Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes.

>> BT-Drs. 19/11186 (PDF)