Aktuelle Kurzmeldungen 07-2020

Bundesbericht Energieforschung

Das Bundeskabinett hat den Bundesbericht Energieforschung 2020 verabschiedet. Im Bericht ist der Überblick zur Förderpolitik der Bundesregierung im Bereich Energieforschung enthalten. Zudem werden die Fortschritte des 7. Energieforschungsprogramms vorgestellt.

Laut gemeinsamer Pressemitteilung der Bundesregierung ist beabsichtigt, im Zeitraum 2018 bis 2022 insgesamt rund 6,4 Milliarden Euro Fördermittel bereitzustellen. Im Jahr 2018 wurden Mittel in der Höhe von 1,06 Milliarden Euro aufgewendet. Im Folgejahr beliefen sich die Fördergelder auf 1,15 Milliarden Euro, die in die Forschung, Entwicklung und Demonstration moderner Energie- und Effizienztechnologien für die Energiewende investiert wurden. Die KMU-Projektförderung für Forschungsvorhaben summierte sich auf 97,3 Millionen Euro.

>> Bundesbericht Energieforschung 2020 (PDF)

Ergebnisse KWK-Ausschreibung 06/2020

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme bekannt geben. Gemeinsamer Gebotstermin für die beiden Ausschreibungsverfahren war der 2. Juni 2020.

Bei der Ausschreibung für KWK-Anlagen wurden bei einem Ausschreibungsvolumen von 75 Megawatt 21 Gebote über 68,521 Megawatt bezuschlagt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 6,22 ct/kWh.

Bei den innovativen KWK-Systemen war die Ausschreibung mit 43,761 Megawatt verteilt auf 13 Gebote überzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen von 29,486 Megawatt konnte nur mit 26,237 Megawatt ausgeschöpft werden. Von den 12 zulässigen Geboten erhielten demnach nur acht einen Zuschlag und erreichen einen durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert von 10,22 ct/kWh.

Der nächste Gebotstermin ist der 1. Dezember 2020.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Positionspapier bne Ladeinfrastruktur

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat ein Positionspapier „Erfolgreicher Aufbau von Ladeinfrastruktur“ veröffentlicht. Darin schlägt er Maßnahmen vor, um die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu vereinfachen.

Der Netzanschluss und die Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur sei für Nutzer und Anbieter von Elektromobilitätslösungen mit großen Unsicherheiten und hohem Kosten- sowie Zeitaufwand verbunden. Zudem erschwerten zwischen den Verteilnetzbetreibern (VNB) stark differierende und teilweise übertriebenen Anforderungen rentable Geschäftsmodelle und erhöhten die Kosten für Anschlussnehmer und -nutzer.

Daher fordert der bne u.a. bundesweit einheitliche Anforderungen an den Netzanschluss von Ladeinfrastruktur. Auch könne eine zusammengefasste Meldung von Ladeeinrichtungen in einem Standort den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Die in § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vorgesehene Zustimmung des VNB bei Anlagen über 12 kVA führt die nicht sanktionierte Rückmeldepflicht des VNB u.U. zu stark verzögerten oder ausbleibenden Meldungen. Das verringere die Planungssicherheit. Der bne schlägt eine verkürzte Frist vor. Bei Überscheiten der Frist solle die Zustimmung als erteilt gelten und zusätzliche Sanktionen greifen.

Den Aspekt der netzdienlichen Steuerung (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz) soll verbessert werden. Anschlussnutzer können mit dem VNB auf Grundlage des § 14a EnWG eine Netzentgeltreduktion vereinbaren. Dies sei aber teuer, nur begrenzt möglich und mit Rechtsunsicherheit verbunden. Als Verbesserung schlägt der bne vor, bundesweit einheitliche Anforderungen mit einheitlichen Standards und Schnittstellen zu schaffen. Der parallele Betrieb mehrerer §14a-Anlagen soll ermöglicht werden, d.h. z.B. Ladeeinrichtung und Wärmepumpe. Dazu sollen geeignete Messkonzepte bereitgestellt werden.

Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 19 NAV und § 14a EnWG steht ebenfalls im Vorschlagskatalog. Die „Steuerbarkeit einer Ladeeinrichtung“, d.h. Lastmanagement, darf durch den VNB nach § 19 NAV unentgeltlich verlangt werden, wenn dieses als erforderlich angesehen wird. Der Anschlussnutzer erhält nach § 14 NAV ein reduziertes Netzentgelt für eine netzdienliche Steuerung. Der bne fordert, um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, dass klar formuliert werde, wie die beiden Paragrafen zusammenhängen bzw. deren Anwendungsbereiche voneinander abgegrenzt seien.

>> Positionspapier „Erfolgreicher Aufbau von Ladeinfrastruktur“

GEG/ Solardeckel/ Windkraftabstandsregel

Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude verabschiedet. Daraus folgt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Der Regierungsentwurf (BT-Drs.Drs. 19/16716, 19/17037, 19/17193 Nr. 8) wurde in der geänderten Fassung des Wirtschaftsausschusses (BT-Drs. 19/20148 Buchstabe a) angenommen. Laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums schaffe das Gebäudeenergiegesetz ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde der sogenannte Solardeckel (§ 49 Abs. 5 und 6 EEG) gestrichen. Damit kann der Zubau von PV-Anlagen über 52-Gigawatt-Grenze hinaus erfolgen.

Darüber hinaus wurde eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB), hier die Regelungen des § 249 Sonderregelungen zur Windenergie, angepasst. Die Neufassung des Absatz 3 schränkt die Landesgesetzgebung dahingehend ein, dass „ … ein Mindestabstand [ … ] höchstens 1 000 Meter von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz bezeichneten baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen darf“.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Textarchiv des Deutschen Bundestages

Energieaudit Leitfaden Berichterstellung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten mit Stand 26.05.2020 aktualisiert. Darin wurde eine Ergänzung zu Kapitel VI, Nummer 1 Anwendung im Multi-Site-Verfahren hinzugefügt. Die Übertragung der Ergebnisse der untersuchten repräsentativen Standorte innerhalb eines Clusters werden dargelegt.

Zusätzlich wurde die Ausfüllhilfe für die Online-Energieauditerklärung mit Stand 26.05.2020 aufgelegt.

>> Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten Stand 26.05.2020 (PDF)

>> Ausfüllhilfe Online-Energieauditerklärung (PDF)

Ergebnisse Ausschreibungen Wind a.L./ Solar

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land und Solaranlagen mit Gebotstermin zum 1. Juni 2020 veröffentlicht.

Für die Ausschreibung der Windkraftanlagen an Land mit einem Volumen von 825.527 kW wurden 62 Gebote über 467.590 kW eingereicht. Die Ausschreibung war somit abermals unterzeichnet. Die 61 bezuschlagten Gebote erreichten einen durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert von 6,14 ct/kWh. Nach Bundesländern betrachtet ergab sich ein Schwerpunkt in Schleswig-Holstein mir 21 sowie in NRW mit 16 Zuschlägen.

Bei Solaranlagen traf eine Ausschreibungsmenge von 96.358 kW auf 101 Gebote über 447.225 kW. Hiervon erhielten 21 Gebote 99.567 kW einen Zuschlag. Daraus ergab sich ein durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert von 5,27 ct/kWh.

Die nächsten Ausschreibungstermine für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen finden am 1. September 2020 statt.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Rahmenbedingungen Ladeinfrastruktur Digitalisierung

In einer kleinen Anfrage erkundigt sich die FDP-Fraktion im Bundestag nach den Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur und Digitalisierung. Unter anderem wollte die Oppositionsfraktion von der Bundesregierung wissen, was diese gegen die steigenden Baukosten durch den Einbau von Ladeinfrastruktur und die weiter steigenden Baupreisen, die Neubauten verteuern, unternehme. Die Regierung verweist hierbei auf das GEIG. Ein Ausgleich zwischen den in der Frage benannten Aspekten werde dadurch erreicht, dass die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 zum Aufbau einer Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Damit ließen sich die Ziele der EU-Gebäuderichtlinie für den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur erreichen, gleichzeitig würden die Gebäudeeigentümer, als Adressaten dieses Gesetzes, nicht übermäßig durch steigende Baukosten belastet.

Nach (Förder-)Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Bestand und Neubau gefragt, führt die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 und dem Masterplan Ladeinfrastruktur an. Dafür werde ein Förderprogramm entwickelt.

Die Bewertung von Einsparungen von CO2 sowie Beibehaltung und Erhöhung der Netzstabilität durch Gebäudeautomationen und Energiemanagement sind ebenfalls Gegenstand der kleinen Anfrage. Auch nach der Einschätzung im unsaniertem und saniertem Gebäudebestand wurde gefragt. Der Bundesregierung liege hierzu keine abgestimmte Bewertung vor.

Neben dem Thema Intelligenzfähigkeitsindikator (Smart Readiness Indicator) bei Gebäuden befasst sich die Oppositionsfraktion mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Reform der Netzentgelte. Hierzu wollen die Fragesteller wissen, wie die Regierung sicherstellt, dass es im Zuge der zunehmenden Dezentralisierung der Energieversorgung nicht zu einer übermäßigen Belastung bestimmter Verbrauchergruppen, etwa energieintensiver Betriebe oder aber auch privater Haushalte, bei den Kosten für den Netzbetrieb und Netzausbau kommt. Laut Antwort arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium derzeit an einer Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für flexible Lasten in der Niederspannung auf Basis von § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Ziel sei die schnelle kosteneffiziente Integration von flexiblen Verbrauchseinrichtungen in die Niederspannungsnetze. Hierdurch soll der Netzausbaubedarf begrenzt werden. Es sei zudem geplant, Ansätze zur Anpassung der Netzentgeltsystematik für Strom zu entwickeln. Ein Rechtssetzungsverfahren geben es bislang nicht. Durch die in diesem Jahr erwarteten EuGH-Entscheidungen werden zudem wichtige Weichenstellungen getroffen, „ … welche Regelungsbefugnisse der Gesetz- und Verordnungsgeber gerade auch im Bereich der Netzentgeltsystematik im Verhältnis zu den Gestaltungskompetenzen der Regulierungsbehörde hat“. Weiterhin gibt die Regierung an, dass „Im Rahmen der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben des EU-Legislativpakets ´Saubere Energie für alle Europäer´ … zudem zu bewerten sein [wird], welche Auswirkungen die Netzentgeltregelungen der ab dem 1. Januar 2020 geltenden neuen Strommarktverordnung haben“.

>> BT-Drs. 19/19662

>> BT-Drs. 19/19868

Umweltbonus 07/2020

Das BAFA hat den Zwischenstand zum Umweltbonus, d.h. die Förderung der Elektromobilität veröffentlicht. Demnach steigert sich die Gesamtzahl der Gesamtantragstellungen des Programms von 206.035 auf 214.269 Anträge gegenüber dem Vormonat. Reine Batterieelektrofahrzeuge verzeichneten eine Erhöhung von 133.423 auf 137.515 bis Ende Juli. Bei Plug-In Hybriden kamen mit 76.625 Anträgen bis Monatsende noch einmal 4.136 Antragsstellungen hinzu.

Nunmehr liegen die Unternehmen mit 123.685 Beantragungen seit Start des Programms vorne, das macht allein 5.378 Antragsstellungen seit dem letzten Zwischenstand aus. Privatpersonen beteiligten sich bisher insgesamt mit 86.527 Anträgen auf Förderung.

Zum Ende des Monats wurde die Liste der förderfähigen Fahrzeuge auf Stand gebracht. Die Erhöhung der Fördersätze ist gegenwärtig noch nicht umgesetzt und soll für Fahrzeuge rückwirkend ab 4. Juli gelten. Dazu ist eine Genehmigung der Europäischen Union notwendig.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 1. Juli 2020 (PDF)

>> Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge, Stand: 30.06.2020 (PDF)

Kohleausstiegsgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli in zweiter und dritter Beratung das Kohleausstiegsgesetz in der geänderten Fassung des Wirtschaftsausschusses beschlossen. Durch das Änderungsgesetz wurden neben dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KvbG) Anpassungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Der Bundesrat hat auf einen Einspruch verzichtet.

>> BT-Drs. 392/20

>> Bundesrat Drucksachen

Nationaler Energie- und Klimaplan

Die Bundesregierung hat den Nationalen Energie- und Klimaplan im Rahmen einer Unterrichtung vorgelegt. Darin gibt sie einen Überblick zu den nationalen Zielen und Vorgaben sowie zu Politiken und Maßnahmen. Daneben werden die aktuelle Lage und Projektionen mit derzeitigen Politiken und Maßnahmen analysiert und eine Folgenabschätzung der geplanten Politiken und Maßnahmen getroffen.

>> BT-Drs. 19/20364

Kurzstudie Senkung EEG-Umlage

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), die Stiftung Umweltenergierecht und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo Köln) haben eine Kurzstudie mit dem Titel „Vorschlag für die Senkung der EEG-Umlage auf null – Ein Impuls für eine Beschleunigung der Energiewende“ veröffentlicht. Kern der Überlegung ist, die EEG-Umlage bereits ab 01.01.2021 auf null zu setzen und im Gegenzug die Stromsteuer zu verdoppeln.

Unter Berücksichtigung der Beschlusslage für das Jahr 2021 ist eine EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh und eine Stromsteuer von 2,05 ct/kWh vorgesehen. Eine Verdoppelung der Stromsteuer würde eine Belastung von 4,1 ct/kWh verursachen, durch die entfallende EEG-Umlage aber eine Gesamtentlastung von rund 4,5 ct/kWh herbeiführen. Von der Senkung würden bisher privilegierte Unternehmen nicht unmittelbar profitieren.

Von der Wirkung versprechen sich die Autoren nicht nur eine direkte Entlastung der überwiegenden Zahl der Verbraucher, sondern auch eine erhebliche Vereinfachungen für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger sowie stromintensive Unternehmen und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung. Die Rechtssicherheit würde durch Entfall der oft strittigen Ausnahmen zudem gestärkt.

Die Autoren unterstellen zwei Szenarien, um die Folgen der Mehrbelastung für den Bundeshaushalt abzuschätzen. Im ersten Fall, „integriertes Modell“ genannt, werden alle Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel für die Quersubvention der Erneuerbaren aufgewendet. Im zweiten Fall werden nur die bisher festgelegten Einnahmen dafür verwendet, die Autoren wählen den Begriff „Defizit-Szenario“. Im integrierten Modell ergeben sich für das erste Jahr Mehrbelastungen von zehn Mrd. Euro, die linear bis 2025 abnehmen. Danach ist mit steigenden Einnahmen von ca. acht bis neun Mrd. Euro bis 2030 zu rechnen, sodass über den Betrachtungszeitraum der Bundeshaushalt ausgeglichen sein soll. Im Defizit-Modell verschiebt sich der Effekt um etwa fünf Jahre in die Zukunft. Zwischen 2021 und 2030 wäre mit hohen Defiziten zu rechnen.

>> Kurzstudie Vorschlag für die Senkung der EEG-Umlage auf null (PDF)

Höhere Förderung E-Fahrzeuge

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, tritt am 8. Juli die geänderte Förderrichtlinie für Elektroautos in Kraft. Reine Elektrofahrzeuge erhalten dann befristet bis Ende 2021 eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Plug-in-Hybride können mit bis zu 6.750 Euro unterstützt werden.

Bei dem sogenannten Umweltbonus wird der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt (Innovationsprämie). Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Die höhere Förderung ist auch rückwirkend auf gekaufte oder geleaste Fahrzeuge anzuwenden. Hierunter fallen Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

EEG-Umlagekonto mit rund 1,16 Mrd. im Minus

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die monatliche Abrechnung für das EEG-Umlagekonto veröffentlicht. Demnach sackt der Kontostand im Juni auf -1.162.745.858,44 Euro ab. Der Abschluss des Vormonats wies noch ein leichtes Plus von rund 98 Mio. Euro aus. Im Juni standen im Vergleich zum Mai leicht gesunkenen Einnahmen von rund 1,9 Mrd. Euro erhöhten Ausschüttungen von rund 3,15 Mrd. gegenüber. Somit ergab sich ein Negativsaldo von rund 1,26 Mrd. Euro gegenüber Mai.

Das EEG-Umlagekonto verfügte zum Jahreswechsel noch über ein Guthaben von rund 2 Mrd. Euro.

Angesichts der bevorstehenden sonnenreichen Monate und einem recht windigen Sommer ist mit weiteren Defiziten zu rechnen. Eine entgegenwirkende anziehende Stromnachfrage und damit einhergehend höhere EEG-Umlage-Einzahlungen sind derzeit nicht zu erwarten.

>> Monatsabrechnung Juni der ÜNB (PDF)

>> Deckelung EEG-Umlage 2021/2022

>> EEG-Umlage 2021: Erhöhung wahrscheinlich

Sektoruntersuchung Ladeinfrastruktur

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeleitet.

Anlass seien vermehrte Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen in dem noch entstehenden Markt.

Die Untersuchung nimmt unter anderem die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen in den Blick. Die Rahmenbedingungen für einen wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen soll ebenfalls Teil der Untersuchung sein.

Die Untersuchung gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten sollen der Stand des Aufbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die aktuelle Praxis der Städte, Kommunen und weiterer Akteure bei der Planung und Bereitstellung geeigneter Standorte evaluiert werden. Die zweite Phase vertieft die Ermittlungen, insbesondere mit Fragen des Zugangs von Mobilitätsdienstleistern und Ladekunden zu den Ladesäulen.

Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit vorgestellt.

>> Pressemitteilung des Bundeskartellamts

Versorgungsunterbrechungen Gas 2019

Die Bundesnetzagentur hat den SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index) für die durchschnittlichen Versorgungsunterbrechungen für Gas im Jahr 2019 bekannt gegeben. Demnach betrug die durchschnittliche Unterbrechung der Versorgung von Letztverbrauchern 0,98 Minuten. Das langjährige Mittel liegt bei 1,5 Minuten.

Im Niederdruck lag die durchschnittliche Unterbrechung bei 0,72 min/a. Die mittlere Druckstufe verzeichnete einen Wert von 0,26 min/a. In Sachsen trat über die Druckstufen kumuliert 2,86 min/a Unterbrechung und damit der höchste Wert auf. Unter den Bundesländern weist Hamburg die niedrigste durchschnittliche Gesamtunterbrechungsdauer mit 0,10 min/a auf.

Insgesamt bewegt sich der SAIDI Gas – abgesehen von 2007 – in den letzten 15 Jahren in der Spanne von rund einer halben bis zu zwei Minuten. In den SAIDI-Wert gehen nur ungeplante Unterbrechungen ein, d.h. Einwirkungen durch Dritte, Störungen im Bereich des Netzbetreibers, Rückwirkungen aus anderen Netzen oder sonstige Störungen.

>> Kennzahlen der Versorgungsunterbrechungen Gas

Marktkonsultationen H2-Netze

Die Bundesnetzagentur hat eine Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeleitet. Laut Mitteilung der Bundesnetzagentur zeigt die Konsultation in einer Bestandsaufnahme den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze und analysiert ausgehend von möglichen Entwicklungspfaden, ob Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden sollten. Ein begleitender Fragebogen diene der Strukturierung der Konsultation.

Die Adressaten der Konsultation bestehen in potentiellen und bestehenden Marktakteuren, Netzbetreibern, Verbrauchern, Wissenschaft und weiteren interessierten Kreisen.

Die Bundesnetzagentur beschäftigt sich aufgrund konkreter Anfragen sowie dem Umstand, dass im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2020 – 2030 zum ersten Mal sog. Grüngas-Projekte als Eingangsgrößen für die Netzmodellierung aufgeführt werden, mit regulatorischen Fragen zu Wasserstoffnetzen.

Eingaben zur Konsultation können bis zum 4. September 2020 getätigt werden.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Stromerzeugung Juni 2020

Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Stromerzeugung in Deutschland um 4,9 Prozent gesunken, der Verbrauch um 8,1 Prozent. Zum Vormonat sank der Stromverbrauch im Juni um 13 Prozent. Das hat die Bundesnetzagentur via SMARD mitgeteilt.

Im Juni betrug die Gesamtstromerzeugung 35,4 TWh. Die Verringerung im Vergleich zum Juni 2019 verteilte sich auf einen Rückgang von 3,7 Prozent bei konventionellen und 6,2 Prozent bei erneuerbaren Energieträgern. Innerhalb der konventionellen Stromerzeugung macht sich besonders ein Minus von 44,2 Prozent beim Einsatz von Steinkohle und von 16,1 Prozent bei Braukohle bemerkbar. Erdgas stieg hingegen um 42,1 Prozent und Kernenergie legte um 1,9 Prozent zu.

Als Gründe werden der geringere Stromverbrauch durch die Corona-Pandemie sowie die Faktoren der individuellen Kraftwerkseinsatzplanung im europäischen Strommarkt, beispielsweise durch Brennstoffkosten oder CO2-Zertifikatspreise, genannt. Die installierten und verfügbaren Leistungen haben sich zudem verändert.

Besonders Gaskraftwerke mit geringeren CO2-Emissionen als Kohlekraftwerke können zusätzlich von aktuell günstigen Brennstoffpreisen profitieren. Des Weiteren komme der sogenannte „Fuel-Switch“ zum Tragen. Gaskraftwerke nehmen die Position der Kohlekraftwerke in der Merit-Order ein und werden die preissetzenden Kraftwerke im Großhandelsmarkt.

>> Artikel bei SMARD

EEV Änderung zugestimmt

Der Änderung der Erneuerbaren-Energien-Verordnung (EEV) hat das Bundeskabinett am 15. Juli zugestimmt. Bereits am 2. Juli 2020 hatte der Bundestag mit der Maßgabe seine Zustimmung erteilt, dass die Haushaltsmittel bei der Berechnung der sogenannten Liquiditätsreserve (diese dient dem Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen auf dem EEG-Konto) nicht mindernd berücksichtigt werden. Somit kann die EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 abgesenkt werden.

Die Einnahmen aus dem nationale Emissionshandelssystem (nEHS) werden nicht ausreichen, um die EEG-Umlage bei 6,5 ct/kWh 2021, bzw. 6,0 ct/kWh 2022 zu deckeln. Umfangreiche Zuschüsse aus Haushaltsmitteln werden notwendig werden.

>> Mitteilung der Bundesregierung

BEHG bietet Potenzial für Überraschungen

Der CO2-Preis für Emissionen insbesondere des Verkehrs, von Gebäuden sowie der Landwirtschaft soll ab kommendem Jahr Realität werden. Das dazu geschaffene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) trat Ende 2019 in Kraft und soll noch in diesem Jahr überarbeitet werden.

In der Einführungsphase des nationalen Brennstoffemissionshandels gleicht der CO2-Preis einer indirekten Verbrauchssteuer auf Brennstoffe, wie z.B. Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Die Emissionszertifikate sollen zum Festpreis ausgegeben werden (§ 10 Abs. 2 BEHG). Laut Gesetzentwurf sind zunächst 25 Euro je Tonne CO2-Gehalt vorgesehen. Dies entspricht 0,07 € auf den Liter Diesel. Bis auf 55 Euro je Tonne soll der Preis im Jahr 2025 schrittweise steigen, bevor die Emissionsrechte ab 2026 für den Handel frei gegeben werden sollen.

Die Einnahmen, die der Staat mit dem neuen Instrument erzielt, sollen insbesondere dazu dienen, die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf 6,5 ct/kWh und 2022 auf 6,0 ct/kWh zu deckeln. National wurde bereits Anfang Juli mit der Anpassung der Erneuerbaren-Energien-Verordnung die rechtliche Grundlage dafür geschaffen. Absehbar ist, dass diese Einnahmen kaum ausreichen werden, um den Finanzierungsbedarf von rund 11 Milliarden Euro aufzubringen. Daher sieht die Bundesregierung vor, die Differenz aus dem Haushalt zuzuschießen. Dies wirft beihilferechtliche Fragen auf europäischer Ebene auf.

Das BEHG enthält allein 13 Verordnungsermächtigen für konkretisierende Rechtsverordnungen. Daraus ergibt sich Unsicherheit im Hinblick auf die Details. So ist auch Biomasse von der Abgabe betroffen, sofern bestimmte Nachhaltigkeitsregeln nicht eingehalten werden. Unklar bleibt zunächst der Umgang mit Abfällen und „sonstigen Energieerzeugnissen“: Die EnergieStV sieht zwar eine Ausnahmeregelung vor, doch die zuständige Behörde DEHSt beabsichtigt Siedlungsabfälle einzubeziehen. Einiger administrativer Aufwand dürfte sich indes für Unternehmen abzeichnen, die (teilweise) Anlagen im Europäischen Emissionshandelssystem betreiben und eine Doppelbelastung vermeiden möchten. Eine Kompensationsregelung ist bereits im Gespräch.

Ein Referentenentwurf zur Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (Brennstoffemissionshandelsverordnung – BEHV) liegt inzwischen vor und soll im Herbst verabschiedet werden.

>> Referentenentwurf BEHV