Aktuelle Kurzmeldungen 07-2024

Rechenzentrumsregister: Start Datenmeldung

Seit 03.07.2024 kann über das neu geschaffene Rechenzentrumsregister (RZReg) die Datenmeldung auf Grundlage des § 13 EnEfG getätigt werden.

Zum Start der Registrierung gelten vom Gesetz abweichende erstmalige Meldefristen:

  • 15. August 2024: Rechenzentren mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 500 kW
  • 1. Juli 2025: Rechenzentren mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 300 kW bis unter 500 kW

Betreiber von Rechenzentren sind danach verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. März eines jeden Jahres Informationen über ihr Rechenzentrum zu übermitteln. Dazu gehören nach Anlage 3 EnEfG:

Allgemeine Angaben zum Rechenzentrum:

  • Bezeichnung des Rechenzentrums
  • Name des Eigentümers und Betreibers des Rechenzentrums
  • Größenklasse nach Informationstechnik-Anschlussleistung
    (< 500 kW, < 1 MW, < 5 MW, < 10 MW, < 50 MW, < 100 MW, > = 100 MW)
  • Postleitzahl, in der sich das Rechenzentrum befindet
  • Gesamtgröße der Gebäudefläche
  • Nennanschlussleistung der Informationstechnik und die nicht redundante Nennanschlussleistung des Rechenzentrums

Allgemeine Daten zum Betrieb des Rechenzentrums im letzten vollen Kalenderjahr:

  • Gesamtstromverbrauch inklusive Eigenerzeugung, Gesamtstrombezug und Stromrückspeisung in das Versorgungsnetz
  • Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch nach DIN EN 50600-4-3, Ausgabe November 20208
  • Menge und durchschnittliche Temperatur der mess- oder schätzbaren Abwärme, die an Luft, Gewässer oder den Boden abgegeben wurde
  • Menge der Abwärme, die durch das Rechenzentrum an Wärmeabnehmer geliefert wurde, in Kilowattstunden pro Jahr und ihre durchschnittliche Temperatur in Grad Celsius
  • Menge der im Rechenzentrum gespeicherten und verarbeiteten Daten
  • Energieverbrauchseffektivität nach DIN EN 50600-4-2, Ausgabe August 20199, des gesamten Rechenzentrums
  • Anteil der wiederverwendeten Energie nach DIN EN 50600-4-6, Ausgabe November 202010
  • Effizienz des Kühlsystems nach DIN EN 50600-4-7, Ausgabe August 202011
  • Effizienzkennzahl der Wassernutzung nach DIN EN 50600-9, Ausgabe Mai 2020

Für die Mitteilung benötigt wird ein ELSTER-Organisationszertifikat des Unternehmens, um die Registrierung und Datenübermittlung beim RZReg durchführen zu können.

Zur Datenmeldung stehen seit Juni 2024 ein Leitfaden sowie FAQ begleitend zur Verfügung.

>> Kurzmeldung bei der Bundesstelle für Energieeffizienz

>> Leitfaden zu den Datenpunkten im Rechenzentrumsregister (Version 1.1)

>> FAQ zu Anforderungen an Rechenzentren aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

 
Briefing Plattform für Abwärme (PfA)
Unternehmen stehen vor der Aufgabe, die Nachweisführung für dieses Jahr abzuschließen und für 2025 anzugehen. ISPEX bereitet Sie in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen vor. Wir beleuchten die wesentlichen Schritte, um die erforderliche Meldung rechtskonform abzugeben.

Termin: Donnerstag, 26. September 2024, 10:00 – 11:30 Uhr.

Details und Buchung
 


Energiepreisbremsen: Nochmals FAQ-Aktualisierungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die FAQ „Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG“ nochmals nach Ende Abgabefrist aktualisiert. Es ergeben sich mit der Fassung vom 20.06.2024 (Version 16) Detailänderungen und Klarstellungen. Da die Frist zur Abgabe der Selbsterklärung bereits verstrichen ist, betrifft die Aktualisierung in erster Linie Unternehmen, die eine Fristverlängerung erhalten haben. Diese war bis zum 24.06.2024 zu beantragen.

Beispielsweise stellt das BMWK klar, dass bei der Ermittlung der Höchstgrenzen die Corona November- und Dezemberhilfe 2020 nicht herangezogen wird. Auch im Bereich Mietverhältnisse enthalten die FAQ neue Hinweise.

>> FAQ zu Höchstgrenzen und Selbsterklärungen (Stand 20.06.2024)

 
Welche Neuerungen werden für 2025 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2025“ im November vertraut. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

Sie finden die Übersicht mit den Terminen hier.
 


Gasspeicher: INES veröffentlicht Winter-Szenarien 24/25

INES (Initiative Energien Speichern e.V.) hat das Juli-Update zu den Gas-Szenarien vorgelegt. Demzufolge würden bei extrem kalten Temperaturen die Gasspeicher bis Anfang Februar vollständig entleert.

INES geht unabhängig von den Szenarien davon aus, dass die gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher von bis zu 95 Prozent Anfang November eingehalten werden können. Der Verband schätzt, dass bei normaler Witterung in diesem Monat bereits die Ausspeicherung beginnt. Unter der Voraussetzung normaler oder warmer Temperaturen werden die Gasspeicher bis zum Ende des Winters im April 2025 auf einen Füllstand zwischen 35 bzw. 69 Prozent entleert. Die Füllstandsvorgabe von 40 Prozent zum Februar wird so eingehalten.

Für ein Gas-Szenario mit extrem kalten Temperaturen kommt INES zum Ergebnis, dass die Gasspeicher bis Anfang Februar 2025 vollständig entleert sind. Laut Pressemitteilung kann „In diesem Szenario […] ein von bisherigen Einsparungen geprägtes Verbrauchsniveau nicht mehr vollständig gedeckt werden“. An einzelnen Tagen sei mit einem Gasmangel zu rechnen, der „rund 20 Prozent des Gasverbrauchs in Deutschland beträgt“.

Für ihre Prognosen zieht INES Szenarien auf Basis der Temperaturen des EU-Wetterjahres 2016 für Deutschland („normale Temperaturen“), des europäischen Winters 2020 („warme Temperaturen“) und des europäischen Winters 2010 („kalte Temperaturen“) heran.

>> Pressemitteilung INES

 
Briefing Solarpakete 1 und 2
Mit den beiden Gesetzesanpassungen kommen Änderungen und Erleichterungen für Anlagenbetreiber. Dieses Briefing gibt einen Überblick und dient als Grundlage für alle Unternehmen, die Strom auf den eigenen Dächern oder Freiflächen produzieren und optimal nutzen wollen.

Termin: Mittwoch, 18. September 2024, 10:00 – 11:30 Uhr.

Details und Buchung