Aktuelle Kurzmeldungen 07-2025
am 10. Jul 2025
Energieaudit: Merkblatt aktualisiert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zum Energieaudit gemäß §§ 8 ff. EDL-G überarbeitet. Die Änderungen mit Stand 07.07.2025 betreffen insbesondere:
Abgrenzung KMU / Nicht-KMU konkretisiert
Die Einstufung als energieauditpflichtiges Unternehmen erfolgt nach KMU-Kriterien: Nicht-KMU sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder solche mit weniger als 250 Mitarbeitenden, aber einem Jahresumsatz über 50 Mio. € und einer Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €. Nur KMU sind weiterhin grundsätzlich von der Pflicht zum Energieaudit ausgenommen (Kapitel 2.2).
Nutzungsdauer und Abschreibung
Für die Bewertung wirtschaftlicher Maßnahmen im Energieaudit ist die technische Nutzungsdauer maßgeblich. Diese soll vorrangig anhand der AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums bestimmt werden. Wenn keine passende AfA-Zuordnung besteht, ist eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen (Kapitel 4.1).
Fortbildungspflicht gestrichen
Die bisher enthaltene Regelung zur Fortbildungspflicht wurde mit der aktuellen Version ersatzlos gestrichen. Hintergrund ist die Aussetzung der entsprechenden Vorgabe (Kapitel 9.4).
>> Merkblatt für Energieaudits, Stand 07.07.2025
>> Merkblatt-FAQ, Stand 07.07.2025
EnEfG: Aktualisierung Merkblatt Energieeffizienz
Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat das „Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 – 10 und 19 des EnEfG“ aktualisiert. Die 5. Änderung mit Stand 07.07.2025 umfasst u.a.:
90-Prozent-Regelung konkretisiert
Die Anwendung der 90-Prozent-Regelung bei Energie- oder Umweltmanagementsystemen (§ 8 EnEfG) ist laut Merkblatt ausschließlich auf das einzelne verpflichtete Unternehmen beschränkt. Eine unternehmensübergreifende Anwendung innerhalb von Konzernen oder Unternehmensgruppen ist nicht zulässig (Kapitel 4).
Zertifikatsumfang und Standorte
Das Merkblatt stellt klar: Alle vom Managementsystem erfassten Standorte müssen im Zertifikat oder einer zugehörigen Anlage ersichtlich sein. Eine separate, detaillierte Standortliste als eigene Anlage zum Hauptzertifikat ist hingegen nicht zwingend erforderlich (Kapitel 4).
Pflichtentfall bei Verbrauchsreduktion
Unterschreitet der durchschnittliche Endenergieverbrauch eines Unternehmens dauerhaft 2,5 GWh pro Jahr, entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung eines Umsetzungsplans (§ 9 EnEfG). (Kapitel 5)
Externe Prüfung der Umsetzungspläne
Umsetzungspläne müssen gemäß § 9 EnEfG extern geprüft werden. Die Prüfung hat die Wirtschaftlichkeitsbewertung, eine Plausibilitätsprüfung dieser Bewertung sowie die Kontrolle der tatsächlichen Aufnahme wirtschaftlicher Maßnahmen zu umfassen (Kapitel 5).
>> Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), Stand 07.07.2025
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Netzentgelte: Abschaffung Singuläres Betriebsmittel
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat eine Konsultation im Rahmen des Festlegungsverfahrens zu den Netzentgelten nach § 19 Abs. 3 StromNEV begonnen. Die sogenannte Nutzung singulärer Betriebsmittel erlaubte es, die Netzkosten der höheren Netzebene in Anspruch zu nehmen. Das galt für Netzanschlussnehmer, die Betriebsmittel in der betreffenden Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen. Das war z.B. durch einem Direktleitungsbau möglich. Die Regelung ist seit 2019 auf die Netz- oder Umspannebene oberhalb der Umspannung von Mittel- zu Niederspannung beschränkt.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Regelung für Singuläre Netznutzung in zwei Stufen „auszusetzen“. Die Anwendung des § 19 Abs. 3 StromNEV zwischen Weiterverteilern soll ab dem 01.01.2026 beendet werden. Netznutzer, die keine Weiterverteiler sind, sollen eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028, dem Auslaufen der StromNEV, erhalten.
KWK: Üblicher Preis Q2/2025
Der „übliche Preis“ für KWK-Strom an der Börse ist im zweiten Quartal 2025 stark gefallen. Er beträgt 69,73 €/MWh und liegt damit ungefähr auf dem Niveau des ersten Quartals 2024. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (b.kwk) hervor.
Der „übliche Preis“ beschreibt den durchschnittlichen Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig, der für KWK-Anlagen nach dem KWKG als Basis für die Einspeisevergütung herangezogen wird.
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AGEB: Jahresbericht 2024
Im Jahr 2024 betrug die um Ausfuhren saldierte Importrechnung für Kohle, Öl und Gas rund 69 Milliarden Euro. Das sind 15 Prozent oder 12,4 Milliarden Euro weniger als 2023. Das geht aus dem neuen Jahresbericht 2024 der AG Energiebilanzen (AGEB) hervor.
Im Vergleich zu 2022 halbierten sich die Kosten nahezu. Gleichzeitig verursachte der Stromimportüberschuss rund 2 Milliarden Euro an Kosten.
Der gesamte Energieverbrauch sank witterungsbedingt und konjunkturbedingt um 1,2 Prozent. Bereinigt um Temperatureinflüsse blieb der Verbrauch nahezu stabil. Die erneuerbaren Energien steigerten ihren Anteil am Energieverbrauch auf 20 Prozent und am Bruttostromverbrauch auf 54 Prozent. Erdgas legte zu, während Kohle und Mineralöl rückläufig waren.
Im Jahr 2024 ist die gesamtwirtschaftliche Energieproduktivität (Euro/GJ) in Deutschland laut AGEB um rund 1,1 Prozent gestiegen – ein Wert, der deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2,9 Prozent liegt. Ohne den verbrauchssenkenden Effekt der milden Witterung hätte sie sogar leicht um etwa 0,1 Prozent abgenommen.
Der CO2-Ausstoß sank laut Umweltbundesamt um knapp 4 Prozent, im Wesentlichen durch Rückgänge in der Energiewirtschaft. Der Stromverbrauch wuchs leicht um 1,3 Prozent – vor allem durch industrielle Substitution fossiler Energieträger.
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