Aktuelle Kurzmeldungen 08-2016

Strommarktgesetz in Kraft getreten

Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2016 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) am 1. August 2016 in Kraft getreten. Das Strommarktgesetz regelt in der Fassung vom 26. Juli 2016 Änderungen in verschiedenem Umfang an insgesamt 11 strombezogenen Gesetzen und Verordnungen. Dazu zählen auch die rückwirkend zum 01.01.2012 wirksamen Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Absicherung des § 19 StromNEV-Umlageverfahrens sowie die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die zum 01.01.2017 in Kraft treten werden.

>> Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 26.07.2016

 

BNetzA veröffentlicht Bericht der Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen 2015

In dem am 2. August 2016 veröffentlichten Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen zeigt die Bundesnetzagentur die Entwicklungen der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems durch die Netzbetreiber. Neben Darstellungen zur Einbindung von Reservekraftwerken und Maßnahmen im Einspeisemanagement steht die drastische Entwicklung der Redispatch-Maßnahmen im Vordergrund. Die Eingriffe zur Netzstabilisierung erreichten im vierten Quartal aufgrund der saisonal typischen Spitzen bei Windkraftanlagen neue Rekordwerte. Die Ganzjahresbetrachtung ergibt für 2015 eine Verdreifachung der Vorjahresmengen, die v.a. auf den stark verzögerten Netzausbau bei weiter voranschreitendem Ausbau der Erneuerbaren zurückzuführen ist und für hohe Kosten sorgt.

>> 3. Quartalsbericht 2015 zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen (BNetzA)

 

Quo vadis, EEG-Umlage? Die 7-Cent-Marke könnte 2017 gerissen werden

Die aktuellen Hochrechnungen von Agora Energiewende deuten darauf hin, dass die EEG-Umlage 2017 erstmals auf über 7 Cent je Kilowatt klettern könnte. Der Anstieg um bis zu 15 Prozent sei notwendig, um die wachsende Differenz zwischen sinkendem Börsenstrompreis und Einspeisevergütung für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen auszugleichen. Bis zum 15. Oktober werden die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage ab 01.01.2017 veröffentlichen. Der Blick auf die aktuellen Einnahmen- und Ausgabenpositionen nach AusglMechV lässt allerdings keine Zweifel an einem deutlichen Anstieg zu.

>> Aktuelle Daten der Übertragungsnetzbetreiber zu den Einnahmen- und Ausgabenpositionen nach AusglMechV für 2016 (Stand: 30.06.2016)

>> Pressemitteilung Agora Energiewende: EEG-Umlage 2017

 

Energieaudits verfehlen Ziele des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)

Eine erste Studie zur Wirksamkeit von Energieaudits führt auf Grundlage einer im April 2016 durchgeführten Befragung von Energieauditoren zu dem Ergebnis, dass Energieaudits nicht die von der Bundesregierung geforderten Ziele im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) erfüllen. Damit hegt die vom Institut für Energieeffizienz in der Produktion EEP der Universität Stuttgart, dem Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, der Beuth Hochschule Berlin und der DEnBAG durchgeführte Studie Zweifel an Planungsgüte und Nutzen der gesetzlichen Energieauditpflicht für große Unternehmen. Auf Grundlage von 384 Datensätzen ergibt die Hochrechnung eine Zielverfehlung des NAPE um über 50 Prozent. Grund für diese Abweichung: Die aufgedeckten Einsparpotenziale sind niedriger als prognostiziert und die Unternehmen setzen nach dem Energieaudit kaum ein Drittel der empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen um.

>> Institut für Energieeffizienz in der Produktion EEP: Markterhebung Energieaudit 2016

>> BMWi-Detailseite Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)

 

BMWi schreibt 10-Punkte-Energie-Agenda zum dritten Mal fort

Im Juli veröffentlichte das BMWi die dritte Fortschreibung der 10-Punkte-Energie-Agenda, die die Entwicklung der zentralen Vorhaben der Energiewende dokumentiert. Darin hält die Bundesregierung die nächsten Etappenziele in Form von Losungen fest: Ausbau, Digitalisierung, Anpassung des Strommarktdesigns auf die Anforderungen Erneuerbarer Energien, Ausschreibungsverfahren für mehr Marktnähe der Erneuerbaren, Energiewende als europäische Erfolgsgeschichte.

>> 10-Punkte-Energie-Agenda (3. Fortschreibung, Juli 2016)

 

BNetzA: Leitfaden zur Eigenversorgung aktualisiert

Der im Juli veröffentlichte Leitfaden dokumentiert die Auffassung der Bundesnetzagentur zur EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher nach § 61 EEG. Unter besonderer Berücksichtigung der Mitteilungs- und Darlegungspflichten wurden verschiedene Ansätze aus dem im Oktober 2015 eingeleiteten Konsultationsverfahren zum Leitfaden umgesetzt. Seit Einführung des EEG 2014 wird die  EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch erhoben, d.h., auch Eigenversorger müssen für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom die EEG-Umlage zahlen. Eine Entlastung von dieser Zahllast ist in Teilen oder vollständig unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Leitfaden geht auf viele dieser praxisrelevanten Einzelfragen ein.

>> BNetzA: Leitfaden zur Eigenversorgung (Stand: Juli 2016)

>> BNetzA-Detailseite Datenerhebung EEG (Mitteilungspflichten)