Aktuelle Kurzmeldungen 09-2018

BDEW-Ladesäulenregister

Neben dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur steht nun ein Kartenservice des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) zur Verfügung. Es sind bereits 13.500 öffentliche, bzw. teilöffentliche Ladepunkte verzeichnet.

Nach Angaben des BDEW diene die Plattform der tagesaktuellen Erfassung der in Deutschland vorhandenen öffentlichen und teilöffentlichen Ladepunkte. Daneben stünden für Ladesäulenbetreiber auf der Plattform zentrale Informationen zum technischen Aufbau, der Fördermittelvergabe und Meldepflichten bereit.

Die Internetseite wird durch die Energie Codes und Services GmbH, eine Tochtergesellschaft des BDEW, betrieben.

>> Ladesäulenregister

Mieterstromgesetz

Mehrere Verbände fordern Nachbesserungen bei dem vor einem Jahr in Kraft getretenen Mieterstromgesetz. Die Erwartungen an das Gesetz haben sich nicht erfüllt. Der förderfähige Zubau von 500 Megawatt peak (MWp) wurde nur in Höhe von 3,3 MWp (sic!) realisiert.

Ein gemeinsames Papier der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DRGV, des Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne), des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), des Deutschen Mieterbundes (DMB), der Deutsche Umwelthilfe (DUH), des Deutschen Naturschutzrings (DNR), des Haus & Grund Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) erhebt folgende Forderungen.

Die Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch sei aufzuheben. Der Eigenverbrauch werde im Gegensatz zum Mieterstrom nicht mit der vollen EEG-Umlage belastet. Zudem solle ein Lokalstrom-Modell eingeführt werden. Lokalstrom würde die Selbstversorgung durch Mieterstrom oder Eigenstrom Eigenversorgung und Eigenverbrauch technisch und juristisch gleichstellen. Die Definition von „unmittelbarem räumlichem Zusammenhang“ müsse präzisiert und ausgeweitet werden. Damit werde verhindert, dass aufwendige Einzelfallentscheidungen notwendig würden und der Versorgung von Nachbargebäuden stünde nichts mehr im Weg. Eine weitere Forderung besteht in der Folgeänderung des      Gewerbesteuer- und im Körperschaftsteuergesetzes (GewStG und KStG). Durch die Stromeinspeisung, bzw. Belieferung entfällt das Privileg der Gewerbesteuerfreiheit für die Vermietungstätigkeit. Die Erzeugung von Strom führt auch zum Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung von Vermietungsgenossenschaften, wenn die 10 Prozent-Grenze für alle sonstigen Einnahmen überschritten wird. Schließlich seien Contracting-Modelle mit Drittanbietern zu ermöglichen, die gegenwärtig gemäß BNetzA nicht den Förderanspruch auf Mieterstromzuschlag erfüllen. Die Verbände fordern bei der Reform schon erkennbare Hindernisse zu berücksichtigen und entsprechend zu vermeiden. Als Beispiel wird der 52GW-Förderdeckel für Solaranlagen < 750 kWp im EEG aufgeführt.

>> Gemeinsames Forderungspapier bei vzbv

EU-Kommission genehmigt KWK-Förderregelung

Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission wurde die Einigung zur Neuregelung der KWK-Förderung beihilferechtlich genehmigt. Wettbewerbskommissarin Vestager und Wirtschaftsminister Altmaier hatten sich bereits im Mai auf eine Regelung zur Umlagereduzierung bei Strom aus KWK-Anlagen verständigt. Hintergrund hierzu war, dass seit Januar 2018 die volle EEG-Umlage bei eigenerzeugtem und eigenverbrauchtem Strom aus Neuanlagen fällig wurde, da die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zuvor nicht verlängert hatte.

Die Prüfung der Europäischen Kommission umfasste insbesondere die Vereinbarkeit mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL).  Im Ergebnis entspricht die (geplante) Förderpraxis dem Beihilferecht „ …, da sie eine Überkompensation der Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung verhindern soll und beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.“

Die gesetzgeberische Umsetzung soll voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgen.

>> ISPEX berichtete im Mai

>> ISPEX-Infografik zur Verständigung (9.5.2018)

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Prognose EEG-Umlage

Der Thinktank Agora Energiewende prognostiziert für die EEG-Umlage 2019 ein weitgehend konstantes Niveau. Nach den Berechnungen der Agora wird der Wert zwischen 6,7 und 6,9 Cent pro Kilowattstunde liegen und damit auf ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren bleiben.

Nach Ansicht der Agora hat der ausbleibende Anstieg trotz wachsender Erneuerbarer Energien zwei Gründe. Das Marktpreisniveau für Strom an der Börse ist gestiegen und die Förderung fällt entsprechend geringer aus. Die Übertragungsnetzbetreiber haben auf dem EEG-Umlagekonto Rücklagen gebildet, die in den kommenden Jahren dämpfend wirken. Damit ist eine andere Entwicklung eingetreten als von Agora noch letztes Jahr prognostiziert.

>> Pressemitteilung der Agora Energiewende

Ausschreibungen Wind onshore und Solar 2018

Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungsrunden mit Gebotstermin 1. Oktober 2018 für Windkraftanlagen an Land und Solaranlagen gestartet. Das Höchstgebot für Windkraft beträgt 6,30 ct/kWh bei einem Ausschreibungsvolumen von 670.161 Kilowatt. Im Netzausbaugebiet vornehmlich in Norddeutschland können 311.271 Kilowatt bezuschlagt werden.

Solaranlagen unterliegen in dieser Ausschreibungsrunde einem Höchstgebot von 8,75 ct/kWh. Das Volumen umfasst 182.479.

Es handelt sich um zwei getrennte Ausschreibungsverfahren mit gleichem Gebotstermin.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Realisierungsrate 5. PV-Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat die Realisierungsrate der bezuschlagten Projekte der fünften Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen bekannt gegeben. Sie beträgt 96,31 Prozent.

Die Ausschreibung mit Gebotstermin 1. August umfasste ein Volumen 125 Megawatt bei 22 Zuschlägen mit einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 7,25 ct/kWh. Förderberechtigungen wurden für ein Volumen von 109,5 Megawatt ausgestellt. Die Inbetriebnahme und Antragstellung zur Zahlungsberechtigung musste bis 18. August erfolgen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende

Die Länder Berlin und Thüringen haben über den Bundesrat einen Antrag auf Entschließung eingebracht, der die Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende verbessern soll. Die Befassung ist für den 21. September 2018 vorgesehen.

Kernpunkt der beantragten Entschließung sind die (aus Sicht der Antragsteller) Beschränkungen der Mieterstrom- und Quartiersstromkonzepte zu lockern. Der Bundesrat solle die Bundesregierung dazu auffordern „ … zur Klarstellung einen Hinweis in das Gesetz aufzunehmen, dass Quartiersstromkonzepte im EEG-Mieterstrommodell ausdrücklich zugelassen sind und eine Beschränkung auf unter 100 Wohneinheiten auch über die Auslegung des Begriffs des öffentlichen Netzes bzw. der Kundenanlage ausdrücklich nicht besteht.“ Der Bundesrat solle feststellen, dass „ … die Beschränkung für Mieterstromprojekte auf 100 kWp installierter Leistung (pro Gebäude) zu einem verzögerten Ausbau von PV-Mieterstromanlagen in Städten … führen kann.“ Die Grenze solle bei 250 kWp pro Gebäude liegen. Die Beschränkung auf 500 Megawatt pro Jahr sei nicht erforderlich. Der Bundesrat solle anregen, die De-Minimis-Grenze für die Direktvermarktungspflicht aus Mieterstromanlagen deutlich zu erhöhen. Das Mieterstrommodell solle auch auf Gewerbeimmobilien ausgedehnt werden. Der Bundesrat solle feststellen, dass „…dass Überschussstrom durch Umwandlung in Wärme auch außerhalb der gesetzlich definierten Netzausbaugebiete netzdienlich erfolgen … kann. Die Flexibilisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Nutzung des Überschussstroms durch beispielsweise den Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen [sei] ein insbesondere in den Städten hilfreiches Instrument, um überschüssig erzeugte regenerative Strommengen sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen.“ Außerdem solle der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energie auch im Redispatch und bei Einspeisemanagementmaßnahmen erhalten bleiben.

>> Grunddrucksache des Bundesrates 402/18 vom 22.08.2018

KfW-Energiewendebarometer

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhebt das sogenannte „KfW-Energiewendebarometer“. Die Erhebung wurde dieses Jahr erstmalig in fast 4.000 Haushalten durchgeführt und fragt die Einstellung zur Energiewende, Ausstattung der Haushalte mit Energiewendetechnologien (z.B. Solarenergie) und deren geplante Anschaffung sowie Motivation der Nutzung und Hemmnisse jener ab.

Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass 90 Prozent der Deutschen hinter der Energiewende stehen. Zudem plant jeder sechste Haushalt die Anschaffung eines Elektroautos. Die Studie bescheinigt Smart Home-Lösungen großes Potential und stellt zudem einen weiterhin hohen Sanierungsbedarf bei Gebäuden fest.

Die KfW-Erhebung bescheinigt mit 90 Prozent einen hohen Rückhalt für die Energiewende in der Bevölkerung. Laut Studie beteiligen sich 23 Prozent der Haushalte aktiv durch die Nutzung von Energiewendetechnologien. Der Schwerpunkt der Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie liegt auf dem Land. Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges wird von 16 Prozent der befragten Haushalte erwogen. Bereits 2 Prozent der Haushalte besitzen ein Elektrofahrzeug. Als Gründe gegen die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges werden lückenhafte Infrastruktur, die Reichweite und der Preis genannt. Smart Home – Anwendungen, z.B. zur Steuerung von Wärme und Licht, werden von 11 Prozent der Haushalte genutzt. Jedoch mehr als die Hälfte kann sich eine Nutzung zukünftig vorstellen. Der energetische Sanierungsbedarf wird quer durch den Gebäudebestand belegt.

>> KfW-Energiewendebarometer 2018 (PDF)

Datensammlung des BMWi

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Datensammlung zu den Energiedaten in Deutschland aktualisiert. Darin enthalten sind weitreichende Datenbestände u.a. zu Energieflüssen, den Rahmendaten, Energiegewinnung und Energieverbrauch und Energiepreisen und Energiekosten.

Die Zahlen fußen auf der Erhebung des Vorjahres. Neben Rohdaten in Form einer Excel-Tabelle stehen auch aufbereitet Daten in Form von Diagrammen zur Verfügung.

>> Gesamtausgabe der Grafiken zu Energiedaten (PDF)

>> Gesamtausgabe der Energiedaten – Datensammlung des BMWi (xlsx)

verNETZt 2/2018

Die Bundesnetzagentur hat ihr Magazin verNETZt veröffentlicht. Die Publikation widmet sich der Europäischen Vernetzung der Regulierung. Zwei Beiträge (ab S.20) thematisieren die Regulierung im Energiebereich. Die Verschläge der Europäischen Kommission unter dem Titel „Saubere Energie für alle Europäer“, eine Anpassung des Regulierungsrahmens, werden mit aktuellem Stand skizziert. Einen kurzen Einblick in die Überwachung des Energiegroßhandels in Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden verschafft ein weiterer Artikel.

>> verNETZt 2/2018 (PDF)

Primärenergieverbrauch 1/2018

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat die vorläufigen Zahlen zum Primärenergieverbrauch in Deutschland für das erste Halbjahr 2018 veröffentlicht. Der Gesamtverbrauch ging demzufolge um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 6.771 Petajoule zurück. Bei den rückläufigen Anteilen am Energiemix verzeichnete Steinkohle eine Veränderung von 14,2 Prozent. Braunkohle schrumpfte um 3,1 Prozent und Mineralöl ging um 2,8 Prozent zurück. Hinzugewinnen konnte bezogen auf das erste Halbjahr 2017 hingegen Kernenergie mit 9,1 Prozent und Erneuerbare Energien mit 4,4 Prozent.

Die Zahlen entstammen der AG Energiebilanzen. Es handelt sich um eine Arbeitsgemeinschaft von Verbänden aus dem Energiebereich.

>> Infografik des BDEW via Twitter

Förderung Umweltbonus angepasst

Bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen ändert sich am 1. September die Förderung durch den sogenannten Umweltbonus. Wie bei reinen Benzin- und Dieselfahrzeugen erfolgt ab dann die Umstellung vom NEFZ-Prüfzyklus auf den WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Um weiterhin als förderfähig gelistet zu sein, darf ein Hybrid-Fahrzeug nicht mehr als 50g CO2/km emittieren.

Die Liste der geförderten Fahrzeuge wird daher angepasst. Fahrzeuge mit Zulassung bis 31.08.2018 sind weiterhin förderfähig. Danach zugelassene KFZ können mit einer Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes versehen weiter unterstützt werden. Das ist z.B. bei diversen VW-Modellen der Fall. Andere Fahrzeuge werden von der Liste gestrichen. So erhalten alle Volvo-Hybridfahrzeuge mit Zulassung ab September keinen Umweltbonus mehr.

Auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge findet sich nun eine eigene Sektion der Hybridfahrzeuge aufgeschlüsselt sind.

>> Liste der förderfähigen Fahrzeuge (Stand: 31.08.2018)

Meldung EEG-Zahlungen

Die Bundesnetzagentur erhebt bis zum 12. Oktober den Umfang bestimmter EEG-Zahlungen für das Jahr 2017. Meldepflichtig sind Anlagenbetreiber, die für die EEG-Anlage Zahlungen von mehr als 500.000 Euro erhalten haben und deren Anlage nach dem 31.12.2011 in Betrieb gegangen ist.

Die Meldung erfolgt per Excel-Tabelle und muss bis 12. Oktober bei der Bundesnetzagentur sowohl elektronisch, als auch ausgedruckt und unterschrieben eingegangen sein.

>> Übersichtsseite bei der BNetzA

Regelung EEG-Umlage Eigenstrom

Wie aus der Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion unter anderem hervorgeht, will die Bundesregierung zügig nach der Sommerpause die Neuregelung zur EEG-Umlagereduzierung bei Eigenstromversorgung aus KWK-Anlagen umsetzen.

Die Bundesregierung begründet die Verzögerung bei der Umsetzung damit, dass das Gesetz in Form eines Änderungsgesetzes Teil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist. Zudem habe man in den Verhandlungen mit der Wettbewerbskommissarin Vestager das beste Ergebnis erzielt.

Zu der Zahl der betroffenen Anlagen der zukünftigen Regelung könne die Regierung keine genauen Zahlen nennen. Deren Anzahl wird auf 10.000 geschätzt, wobei ca. 200 Anlagen nicht mehr die bisherige Förderung in Anspruch nehmen können werden.

Die Regelung der schrittweisen Erhöhung der EEG-Umlage für Neuanlagen zwischen 1 und 10 MW ab einer Auslastung von 3 500 Vollbenutzungsstunden sei auf die vorgegebene Renditeobergrenze der EU zurückzuführen und werde von möglichst vielen KWK-Anlagen ausgeschöpft.

>> Antwort Drucksache 19/4031

Gemeinsame Ausschreibungsrunde

Die Bundesnetzagentur hat die zweite gemeinsame Ausschreibungsrunde für Windkraft an Land und Solaranlagen eröffnet. Gebotstermin ist der 1. November 2018. Es handelt sich um eine wettbewerbliche Ausschreibung, in der Windkraft und Solaranlagen in Konkurrenz um den geringsten Erzeugungspreis treten.

Bei dieser Ausschreibung werden Verteilnetzausbaugebiete miteinberechnet. Anlagen, die in Gebieten mit Netzausbaubedarf errichten werden sollen, würden zusätzlichen Aufwand bei der Netzintegration herbeiführen. Dieser Umstand findet in der sogenannten Verteilernetzkomponente, einem Malus, Berücksichtigung.

Aufgrund des Feiertages können Gebote bis 2. November abgegeben werden. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt beträgt das Höchstgebot 8,75 Cent pro Kilowattstunde. Für Windkraftanlagen an Land ist das Vorliegen der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung und die Meldung an das Marktstammdatenregister obligat.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Netzgipfel am 20.9.18

Am 20. September 2018 berieten sich Bund und Länder im Rahmen des sogenannten Netzgipfels zu Ausbaumaßnahmen bei den Stromnetzen.

Man einigte sich auf ein Maßnahmenpaket, das unter anderem vorsieht, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) zu novellieren. Beispielsweise soll beim Bau in oder unmittelbar neben bestehenden Trassen auf die Bundesfachplanung verzichtet werden. Werden lediglich Leiterseile getauscht oder zugebaut, soll ein Anzeigeverfahren statt eines Genehmigungsverfahrens genügen. Zudem soll der Baubeginn ohne Vorliegen einer vollständigen Genehmigung („letzter Meter“) möglich sein. Konflikte der Bundesfachplanung, des Raumordnungsverfahren und der Landesplanung sollen besser gelöst werden.

Als Ziele bis 2021 werden unter anderem die Genehmigung die Hälfte der aller weiteren Ausbauvorhaben im normalen Drehstromnetz in der Zuständigkeit der Länder und aller weiteren Ausbauvorhaben im normalen Drehstromnetz in der Zuständigkeit der BNetzA genannt.

Das bisherige Monitoring der Bundesnetzagentur, das nur die Verzögerungen beim Ausbau ermittelt hat, soll durch ein vorausschauendes Controlling ergänzt werden. Im Rahmen dessen sollen für alle Vorhaben und Abschnitte Meilensteine definiert werden. Treffen des Bundesministers für Wirtschaft und der Landesminister sind mindestens jährlich (u.U. halbjährlich) vorgesehen. Bis November 2018 sollen sogenannte „Hotspots“ beim Netzausbau identifiziert und einem Intensivcontrolling unterzogen werden.

Der durch den Bundeswirtschaftsminister vorgelegte „Aktionsplan Stromnetze“ soll nach einer Konsultation durch die einschlägigen Stakeholder bis zum Anfang des kommenden Jahres in einer Beschlussvorlage für das Bundeskabinett münden. Der Kabinettsbeschluss ist für das 1. Quartal 2019 angedacht. Als Ziele fixieren Bund und Länder unter anderem, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Süden durch eine geeignete Regionalisierung auf eine solide Basis gestellt werden solle.  Aus Kosten- und Akzeptanzgründen nehme die Netzoptimierung auch bei Neubaumaßnahmen einen hohen Stellenwert ein, um ohne neue Planungsverfahren höhere Transportkapazitäten realisieren zu können. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern sei aufgrund den EE-Zubaus auf Verteilnetzebene von großer Bedeutung. Entsprechend solle diese im Aktionsplan konkretisiert werden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent des Gesamtverbrauchs bedinge, dass die Erzeugungsanlagen in größerem Umfang Systemdienstleistungen übernähmen und optimal in das Gesamtsystem integriert würden.

>> Ergebnispapier des Netzgipfels (PDF)

Bundesrat: Entschließung zu KWK

Der Bundesrat hat am 21. September eine Entschließung zur KWK-Neuregelung bei der Eigenversorgung getroffen. Die Entschließung geht auf den Entschließungsantrag des Landes Thüringen zurück.

In der Entschließung begrüßt der Bundesrat den erzielten Kompromiss der Bundesregierung mit der EU-Kommission und fordert die Regierung auf, diesen zügig umzusetzen. Zusätzlich sollen weitere Erfordernisse berücksichtigt werden. Dazu gehört unter anderem, bei gasbetriebenen KWK-Anlagen die Inbetriebnahmefrist für nach dem KWKG geförderten Anlagen um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Die Förderung der Bestandsanlagen solle im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele beibehalten werden. Die Bundesregierung solle hinsichtlich der Rechts- und Investitionssicherheit die Kumulierung der Förderung klarstellen und nur soweit einschränken, wie dieses aus beihilferechtlicher Sicht geboten ist.

Bei dem aus den energierechtlichen Regelungen resultierenden Erfüllungsaufwand soll die Regierung kritisch prüfen und Erleichterungen umsetzen. Der Katalog umfasst:

  1. Für Drittstrommengen sollten Bagatellgrenzen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aufgenommen werden.
  2. In einer Übergangszeit zumindest bis Ende 2019 sollte auf den 1/4h-Nachweis für Eigenstrom verzichtet werden, um den Unternehmen die Möglichkeit zum Aufbau geeigneter Messkonzepte zu geben. Außerdem sollten – nicht nur innerhalb dieser Frist – plausible Schätzungen für Drittstrommengen im Bagatellbereich zugelassen werden.
  3. Meldefristen sollten so weit wie möglich harmonisiert werden.
  4. Ausschlussfristen sollten flexibilisiert werden, um die erheblichen Konsequenzen aus fehlerhaften oder unvollständigen Daten für die Betroffenen abzumildern.
  5. Die Definition des Letztverbraucherbegriffs im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sollte, insbesondere in Bezug auf die Ladepunkte für e-Mobilty, in das EEG und andere energierechtliche Rahmengesetze übernommen und damit vereinheitlicht werden.
  6. Notstromaggregate, die lediglich im Testbetrieb laufen, sollten von den Umlage- und Meldepflichten des EEG ausgenommen werden.
  7. Ein zentrales Meldesystem sollte eingerichtet werden, in dem alle erforderlichen Informationen nur einmal vom Meldepflichtigen zu melden sind und für die zuständigen Behörden bereitgestellt werden.“

Die Entschließung des Bundesrates hat keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen, hält aber die KWK-Neuregelungsproblematik für die Bundesregierung auf der Tagesordnung. Wichtig ist das politische Signal des Bundesrates. Zum einen ist der gefundene Kompromiss akzeptiert in den Ländern, zum anderen wird mit den Anmerkungen der Handlungsbedarf in den Details umrissen. Besonders ist hier die Messung bei Eigenverbrauch hervorzuheben, die noch einer rechtssicheren Regelung harrt.

>> Beschlussdrucksache 305/18(B)