Aktuelle Kurzmeldungen 09-2021

KWKG: BAFA mit angepasstem Verfahren

Nach Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden das Antragsverfahren im Hinblick auf das KWKG 2020 und die Genehmigung der Europäischen Kommission angepasst und vereinfacht.

Die Zulassungsanträge sind grundlegend überarbeitet und konsolidiert. Die Beantragung der Zulassung erfolgt nun über ein vereinfachtes Formular mit nur noch individuell erforderlichen Anlagen. Über den Formularleitfaden lassen sich diese auswählen.

Der Bereich KWK-Anlagen auf der Internetseite des BAFA wurde neu strukturiert und gebündelt.

Die Anpassung wurde im Zuge der Neuregelungen des KWKG und der erfolgten beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU KOM notwendig. Unter anderem ist die Laufzeit des KWKG nun bis 31. Dezember 2026 gesichert.

>> Themenseite des BAFA

Stromsteuer: Zoll aktualisiert Fachtexte

Auf der Website der Generalzolldirektion wurden die Fachtexte zu Strom aus erneuerbaren Energieträgern und hocheffizienten KWK-Anlagen (< 2MW) bei steuerfreier Verwendung aktualisiert. Ein Hinweis zur Inanspruchnahme des Lieferkettenmodells im Rahmen des Mieterstromzuschlags ist zudem ergänzt: „Wird der Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG 2021 im Rahmen des so genannten Lieferkettenmodells in Anspruch genommen, ist eine Stromsteuerbefreiung für den an die Mieter bzw. Letztverbraucher zum Verbrauch geleisteten Strom in vielen Fällen nicht mehr möglich“.

>> Steuerfreie Verwendung Strom bei Zoll.de

 
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