Aktuelle Kurzmeldungen 09-2023
am 13. Sep 2023
Preisbremsen: BMWK benennt Prüfbehörden
Das Warten hat ein Ende: Gestern hat das BMWK die Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen benannt. Der Zuschlag wurde zu gleichen Teilen an PwC und die atene KOM GmbH erteilt.
Im Fokus stehen die Umsetzung und Öffnung des zentralen Antragsportals. Darüber sollen gewerbliche Großverbraucher die geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen überprüfen lassen und ggf. einen Antrag auf zusätzliche Entlastung stellen können. Einen zusätzlichen Entlastungsbetrag nach § 37a EWPBG und § 12b StromPBG können Unternehmen beantragen, deren Verbrauch im Jahr 2021 in Folge der Pandemie oder Flutkatastrophe mindestens 40 Prozent unter dem Verbrauch 2019 lag.
Ebenfalls Aufgabe der Prüfbehörden: die Einhaltung der Arbeitsplatzerhaltungspflicht sowie des Boni- und Dividendenverbots zu überwachen, um ggf. Rückforderungen von Beihilfen zu vollziehen.
Update 09.09.2023: Das Antragsportal der Prüfbehörde wurde (vorerst beschränkt) in Betrieb genommen.
>> Pressemitteilung des BMWK (Stand 31.08.2023)
>> Pressemitteilung des BMWK (09.09.2023)
Preisbremsen: Aktualisierung FAQ Selbsterklärung
Das BMWK hat die FAQ Selbsterklärung von Unternehmen mit Stand 07.09.2023, V. 11.0, veröffentlicht.
Das Papier „Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG“ führt nun Details zur Prüfbehörde aus. U.a. ist zu entnehmen, dass „voraussichtlich ab Anfang Oktober dieses Jahres … Letztverbraucher bzw. (End-) Kunden über das Antragsportal auch die Feststellung der Höchstgrenzen nach § 11 StromPBG bzw. § 19 EWPBG durch die Prüfbehörde beantragen [können]“. Bis zur Fertigstellung des Antragsportals können die Postfächer weiter genutzt werden.
>> FAQ Selbsterklärung von Unternehmen
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?
Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2024“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.
Sie finden die Übersicht mit den neuen Terminen hier.
BECV: Bescheidversand gestartet
Wie die DEHSt in ihrem Newsletter 25/2023 Ende August mitteilt, werde noch im August 2023 mit dem Versand der Beihilfebescheide für die Carbon-Leakage-Kompensation (CLK) für das Abrechnungsjahr 2021 begonnen und in der Folge die Beihilfen ausgezahlt.
Überdies weist die DEHSt darauf hin, dass die Gewährung einer Beihilfe in einer Reihe von Fällen ausgeschlossen ist. Sollte das auf das Unternehmen zutreffen oder vor dem Erhalt des Beihilfebescheids eintreten, ist das Unternehmen verpflichtet, der DEHSt dies unverzüglich mitzuteilen. Darunter ist die bekannte Konstellation eines „Unternehmens in Schwierigkeiten“ zu verstehen.
>> Nationaler Emissionshandel: Genehmigung der BECV und Start des Bescheidversands
BEHG-Härtefallkompensation: Antragsformulare, Leitfaden, Kommunikation
Die Härtefallregelung nach BEHG (§ 11), geregelt durch Billigkeitsrichtlinie des BMWK vom 17. Juli, steht nun zur Beantragung. Darüber informiert die DEHSt auf ihrer Website.
Über die Themenseite ist der „Leitfaden BEHG Härtefallkompensation“ abzurufen. Darüber hinaus ist das elektronische Antragsportal (FMS) freigeschaltet und die entsprechenden PDF-Antragsformulare nebst Excel-Formular sind bereitgestellt. Die DEHSt weist darauf hin, dass für die Angaben des Antragstellers (als verbundenes Unternehmen) im PDF-Zusatzformular „Verbundene Unternehmen“ zu einstandspflichtigen, verbundenen Unternehmen eine sachverständige Stellungnahme durch die Prüfstelle anzufertigen und einzureichen ist.
Wichtig im Zusammenhang der Antragstellung ist die rechtzeitige Beantragung einer (elektronischen) qualifizierten Signaturkarte.
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?
Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2024“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.
Sie finden die Übersicht mit den neuen Terminen hier.
KWK-Anlagen: Nachweis Modernisierung
Das BAFA teilt auf seiner Website mit, dass für die Nachweisführung bei modernisierten KWK-Anlagen der Verweis auf ein „Modernisierungspaket“ ungenügend ist. Für eine erneute Zulassung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz seien die gesetzlichen Voraussetzungen individuell nachzuweisen.
Die Praxis in der Vergangenheit, als Verfahrensvereinfachung mit verschiedenen Herstellern kleiner KWK-Anlagen sogenannte „Modernisierungspakete“ abzustimmen, ist nicht mehr möglich. Durch die Umsetzung eines abgestimmten Modernisierungspaketes sollte für Verbraucher und BAFA verlässlich festgelegt werden, dass die Anforderungen an die Anlagenmodernisierung nachgewiesen worden sind.
Insbesondere sind dies die Einhaltung der gesetzlich geforderten Kostenschwellen und der Effizienzsteigerung. U.a. müssen nun im Zuge des Nachweises der Effizienzsteigerung und Erreichung der Kostenschwellen die im Rahmen der Modernisierung ausgetauschten Anlagenteile in der Rechnung einzeln aufgeführt werden. Darüber hinaus muss „für sämtliche die Effizienz bestimmenden Anlagenteile, die zur Erreichung der Kostenschwelle herangezogen werden, […] eine Effizienzsteigerung anhand von Kennzahlen messtechnisch nachgewiesen werden“. Die Hersteller müssen diese zur Verfügung stellen. Der Nachweis ist mit dem Antrag einzureichen.
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?
Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2024“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.
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