Aktuelle Kurzmeldungen 09-2024

BNetzA: Festlegung Verteilung Netzkosten

Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Feststellungsbeschluss zur Verteilung von hohen Netzkosten aufgrund der Integration von Erneuerbarer Erzeugung getroffen. Dadurch sollen vor allem Verbraucher in Gebieten Nord- bzw. Nord-Ostdeutschlands mit großen Windkraftkapazitäten profitieren. Auch bestimmte Regionen Süddeutschlands mit hoher Solareinspeisung sollen entlastet werden. ISPEX berichtete hierzu.

Das Verfahren zur Ermittlung der besonderen Kostenbelastung in den jeweiligen Verteilnetzgebieten läuft bereits an, sodass die Wälzung der Kosten für 2025 greifen kann.

Die Kosten aus dem Ausgleichsmechanismus werden in die § 19 StromNEV-Umlage einfließen. Die Letztverbrauchergruppen (LV) bleiben unangetastet. Daher können die LV B´und LV C´für Stromabnahmen über 1 Mio. kWh je Abnahmestelle die Deckelung auf 0,05 ct/kWh bzw. 0,025 ct/kWh in Anspruch nehmen.

Ob sich für das Unternehmen die Gesamtbelastung ändern wird, lässt sich nur individuell nach Abnahmesituation (Netzbetreiber, Spannungsebene, Abnahmemenge, Netzentgelt) und Höhe der § 19 StromNEV-Umlage beantworten. Es ist damit zu rechnen, dass erst Ende des Jahres finale Netzentgelte vorliegen, um eine abschließende Bewertung durchzuführen.

>> Festlegung BK8-24-001-A

 
Welche Neuerungen werden für 2025 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2025“ im November vertraut. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

Sie finden die Übersicht mit den Terminen hier.
 


CSRD: Entwurf Umsetzungsgesetz eingebracht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf1 zur Umsetzung der EU-Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen eingebracht. Damit kommt Deutschland der Umsetzungspflicht aus der CSRD2 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach. Das Änderungsgesetz umfasst entsprechend eine weitreichende Spanne von Gesetzen, unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung.

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und einen Fachanwalt bzw. Wirtschaftsprüfer konsultieren, um ihre Verpflichtungen zu analysieren.

>> BT-Drs. 20/12787

1Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

2Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD

 
ISPEX Klimafrühstück: Schwerpunkt CSRD im zweiten Halbjahr

Das ISPEX Klimafrühstück begrüßt Sie ab September mit einem umfassenden Programm zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD. Neben Dr. Nathanael Harfst konnten wir Saskia Bachbauer als Wirtschaftsprüferin für die Veranstaltungsreihe gewinnen und diskutieren mit den Experten die Schritte zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

Sie finden die Übersicht mit den Terminen hier.
 


Gasspeicher: INES veröffentlicht September-Update

INES (Initiative Energien Speichern e.V.) hat das September-Update zu den Gas-Szenarien vorgelegt. Bereits Anfang September wurden über 95 % Speicherfüllstand erreicht und dieser übertrifft damit die gesetzlichen Vorgaben. Eine vollständige Befüllung der Gasspeicher vor dem Winter ist somit möglich.

Laut INES ist im November mit dem Beginn des Ausspeicherns zu rechnen. In den Szenarien mit mittleren bis warmen Temperaturen kann die gesetzliche Füllstandsvorgabe von 30 % am 1. Februar 2025 eingehalten werden. Bei extrem kalten Temperaturen würden die Gasspeicher Anfang Februar vollständig entleert. INES prognostiziert, dass dann „ein von derzeitigen Einsparungen geprägtes Verbrauchsniveau … in diesem Gas-Szenario nicht mehr vollständig gedeckt werden [kann]“.

Für ihre Prognosen zieht INES Szenarien auf Basis der Temperaturen des EU-Wetterjahres 2016 für Deutschland („normale Temperaturen“), des europäischen Winters 2020 („warme Temperaturen“) und des europäischen Winters 2010 („kalte Temperaturen“) heran. Das nächste Update für die Gas-Szenarien ist für den 14. November 2024 vorgesehen.

>> Pressemitteilung INES

 
Briefing Plattform für Abwärme (PfA)
Unternehmen stehen vor der Aufgabe, die Nachweisführung für dieses Jahr abzuschließen und für 2025 anzugehen. ISPEX bereitet Sie in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen vor. Wir beleuchten die wesentlichen Schritte, um die erforderliche Meldung rechtskonform abzugeben.

Termin: Donnerstag, 26. September 2024, 10:00 – 11:30 Uhr.

Details und Buchung