Aktuelle Kurzmeldungen 10-2018

Schrittweiser Kohleausstieg

Der Thinktank Agora Energiewende hat eine Analyse zu den Auswirkungen der Vorgaben des Koalitionsvertrages Strompreise, CO2-Emissionen und Stromhandel vorgelegt. Unter der Überschrift „65 Prozent Erneuerbare bis 2030 und ein schrittweiser Kohleausstieg“ kommt Agora zum Ergebnis, dass der Anteil des Kohlestroms reduziert werden muss und Erneuerbare die Lücke kompensieren können. Die von der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele machten es notwendig, die installierte Leistung der Kohlekraftwerke bis 2030 auf 16 Gigawatt zurückzuführen. Die wegfallenden Strommengen würden durch den Ausbau der Erneuerbaren kompensiert. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sei aber neben mehr Lastmanagement die weitere Integration des Europäischen Stromverbunds und zusätzliche Gasanlagen notwendig. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent würde den Anstieg durch den Wegfall der kohlebasierten Erzeugungskapazitäten überkompensieren. Die stromintensive Industrie würde von einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Rückführung der Kohleverstromung durch die sinkenden Börsenpreise profitieren. Gleichzeitig sei die Privilegierung bei der EEG-Umlage und die CO2-Strompreiskompensation aufrechtzuerhalten.

>> Analyse: 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 und ein schrittweiser Kohleausstieg (PDF)

Antragsstand Umweltbonus September

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beziffert den Antragsstand im September für die Förderung von Elektrofahrzeugen (Umweltbonus) auf insgesamt 80.274. Reine Batterieelektrofahrzeuge überwiegen mit 49.733 Gesamtanträgen, gefolgt von Plug-In Hybriden mit 30.522 und 19 Brennstoffzellenfahrzeugen. Die meisten Anträge insgesamt wurden in NRW mit 21.658 gestellt. In puncto Antragsteller überwiegen Unternehmen mit 44.875 gegenüber Privatperson mit 33.988. Der Rest teilt sich auf Körperschaften, Kommunen etc. auf.

>> Zwischenstand Umweltbonus September 2018 (PDF)

Erste Netzentgeltanteile bekannt

Die Veröffentlichung der Verteilnetzentgelte durch die Verteilnetzbetreiber steht für Mitte Oktober an. Bereits jetzt wurden die vorläufigen Netzentgeltanteile des Höchstspannungsbereichs veröffentlicht. Als Besonderheit ab nächstem Jahr startet die schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte, die dann bis 2023 abgeschlossen sein soll. Entsprechend ist ein bundeseinheitlicher Bestandteil in die vorläufigen Entgelte eingepreist. Dieser wird aus 20 Prozent der jeweiligen Kostenbasis der Übertragungsnetzbetreiber berechnet, während von den übrigen 80 Prozent die unternehmensindividuellen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt werden.

Die Bilanz fällt gemischt aus. 50hertz meldet eine Verringerung um voraussichtlich 23 Prozent und führt dies auf die Überführung der Offshore-Kosten in die Offshore-Netzumlage zurück. Zudem sei das Engpassmanagement kostengünstiger ausgefallen.

TransnetBW gibt eine Senkung um sechs Prozent bezogen auf den (deutschen) Durchschnittskunden an, räumt allerdings ein, dass durch die Vereinheitlichung der Netzentgelte die Belastung für ihre Kunden steigen wird.

Amprion rechnet mit durchweg sinkenden Entgelten in der Größenordnung von 20 Prozent.

Tennet verzeichnet ebenfalls geringere Entgelte. Laut Tennet würden beispielsweise für Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von 300.000.000 Kilowattstunden im Jahr rechnerisch um 5,8 Mio. Euro pro Jahr sinken.

Spätestens am 31. Dezember 2018 werden die endgültigen Netzentgelte für 2019 veröffentlicht.

>> Pressemitteilung 50hertz

>> Pressemitteilung TransnetBW

>> Pressemitteilung amprion

>> Pressemitteilung Tennet TSO

>> Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste 10/18

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste (KWSAL) zum 1.10.2018 aktualisiert. Darin aufgeführt sind die Anzeigen der Kapazitäten, die zur endgültigen Stilllegung, zur vorläufigen Stilllegung und zur saisonalen Konservierung vorgesehen sind.
Gegenwärtig sind 16.432,0 MW an Erzeugungsleistung zur endgültigen Stilllegung angezeigt, davon entfallen 6.434,3 MW auf Süddeutschland. Bereits für 9.522,1 MW erfolgte die endgültige Stilllegung. Die Differenz von 6.909,9 MW erklärt sich zum Teil aus systemrelevanten Kraftwerken mit einer Leistung von 3.881,5 MW. Diese dürfen derzeit aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht stillgelegt werden. Die Liste gibt überdies nur die angezeigten und nicht tatsächlichen Stilllegungen wieder. Sollte der systemverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber die betreffende Anlage als systemrelevant einstufen, kann die Stilllegung nicht umgesetzt werden.

>> Übersichtsseite der Bundesnetzagentur

Versorgungsunterbrechungen Strom 2017

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Statistik zu den Versorgungsunterbrechungen bei Strom für das Jahr 2017 bekannt gegeben. Demnach lag die durchschnittliche Unterbrechungsdauer je angeschlossenem Letztverbraucher in der Nieder- und Mittelspannung bei 15,14 Minuten. Im Jahr zuvor waren es 12,80 Minuten.

Netzbetreiber müssen Unterbrechungen von mehr als drei Minuten der BNetzA melden. Die Gesamtzahl der Unterbrechungen ist seit 2015 rückläufig und liegt für das Berichtsjahr 2017 bei rund 164.500. Die höhere Gesamtdauer der Unterbrechungen führt die BNetzA auf Wetterereignisse, wie z.B. Stürme, zurück, die sich doppelt hätten.

>> Übersichtsseite der BNetzA mit Kennzahlen

KWK-Ausschreibungen Dezember

Die Bundesnetzagentur hat zwei Ausschreibungsrunden für KWK-Anlagen mit Gebotstermin 1.12.2018 gestartet. In der dritten Ausschreibung für KWK-Anlagen beträgt der Höchstwert 7 ct/kWh bei einem Ausschreibungsvolumen von 76,807 Megawatt. Parallel dazu findet die zweite Ausschreibung zu innovativen KWK-Systemen statt. Der Höchstwert wurde mit 12 ct/kWh bei einem Ausschreibungsvolumen von 29,117 Megawatt installierter KWK-Leistung festgesetzt. Innovative KWK-Systeme sind dadurch gekennzeichnet, dass eine innovative erneuerbare Wärmequelle mit elektrischem Wärmeerzeuger zusammenspielt. Beispiele für innovative Wärmequellen stellen Solarthermie, Geothermie oder eine Wärmepumpe dar.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

BNetzA Grundsatzpapier Daten

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Grundsatzpapier zur Bedeutung von Daten in den Netzsektoren veröffentlicht. Dies umfasst alle von der BNetzA regulierten Bereiche.

Gegenstand des Grundsatzpapiers ist die Bedeutung von Daten als Wettbewerbs- und Wertschöpfungsfaktor in den klassischen Netzsektoren sowie für neue datenbasierte Geschäftsmodelle, deren Einfluss auf etablierte Marktstrukturen verstärkt zunimmt. Daneben wird der regulatorische Handlungsbedarf sowie verschiedene Handlungsoptionen durchleuchtet.

Das Papier beleuchtet die Entwicklungen in den Netzsektoren. Im Energiesektor nähmen demnach Digitalisierungs- und Vernetzungsprozesse eine größere Rolle ein. Die Optimierung von Prozessen und die Verbesserung bzw. Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit werde im Vordergrund stehen. Volatil einspeisende Anlagen müssten ins Stromnetz integriert werden. Dies sei nur auf Basis intelligenter digitaler Steuerungs- und Betriebsmittel möglich. Dies erlaube auch einen effizienteren Netzbetrieb im Sinne einer höheren Auslastbarkeit der vorhandenen Netze. In den wettbewerblich organisierten Wertschöpfungsstufen böte die Digitalisierung enorme Potenziale für energiebezogene Geschäftsmodelle (etwa in den Bereichen Direktvermarktung, Wetter- und EE-Leistungsprognosen, Energieeffizienz, Energiespeicher etc.).

Den sektorspezifischen regulatorischen Anpassungsbedarf sieht die BNetzA für den Energiesektor wie folgt. Zunächst blieben die Entflechtungsvorgaben gerade im digitalen Zeitalter von hoher Bedeutung. Die Digitalisierung erfordere außerdem ein erneutes Nachdenken über eine technologieneutrale Regulierung, die effiziente Lösungen honoriere. Eine zukünftige Aufgabe der Energieregulierung sei es außerdem, Anreize für Kooperationsmodelle zwischen Netzbetreibern zu setzen, da die Digitalisierung erhebliche Investitionen in die IT-Infrastruktur erfordere, die insbesondere kleinere Netzbetreiber vermutlich nicht alleine stemmen könnten.

Neue sektorübergreifende Fragestellungen werden durch datengetriebene Geschäftsmodell aufgeworfen. Ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor sei in diesem Zusammenhang der Zugang zur Kundenschnittstelle. Es müsse verhindert werden, dass Unternehmen einen selektiven und wettbewerbsverzerrenden Informationsvorsprung durch einen exklusiven Zugang zu physischen Netzinfrastrukturen erzielen können. Weitergehend sei zu diskutieren, wie der potenzielle ökonomische Mehrwert von Daten in den Netzsektoren durch geeignete regulatorische Rahmenbedingungen nutzbar gemacht werden könne. Die Marktbeobachtungskompetenzen seien flexibel anzupassen. Für die Bundesnetzagentur ist es entscheidend, dass sie alle als relevant einzustufenden Anbieter(-gruppen) zur Auskunft verpflichten kann.

Neben den Fragen des Daten- und Verbraucherschutzes, der IT-Sicherheit sei schließlich ist die Förderung von offenen Standards und Interoperabilität anzustreben, um einen fairen und chancengleichen Wettbewerb für alle Beteiligten zu ermöglichen.

>> Grundsatzpapier zur „Digitalen Transformation in den Netzsektoren“ (PDF)

EEG Umlage / Offshore-Netzumlage für 2019

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage bekannt gegeben. Sie beträgt im Jahr 2019 für nicht-privilegierte Letztverbraucher 6,405 ct/kWh. Damit sinkt diese um knapp sechs Prozent ausgehend vom aktuellen Wert von 6,792 ct/kWh. Zudem wurde die Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 7 EnWG mit 0,416 ct/kWh für 2019 festgelegt.

Gemäß Bundesnetzagentur liege die EEG-Umlage bereits seit 2014 auf stabilem Niveau, obwohl die geförderte Strommenge in dieser Zeit um 50 Prozent gestiegen sei. Das Absinken der Umlage sei demnach auf die Reformen, wie z.B. die wettbewerbliche Ausschreibung der EEG-Anlagen, und maßgeblich die auf die gestiegenen Börsenpreise zurückzuführen. Ein weiterer dämpfender Effekt bestünde in der Höhe des EEG-Umlagekontos von 3,65 Mrd. Euro.

Laut Bundeswirtschaftsminister Altmaier sei die sinkende Umlage ein Zeichen dafür, dass „… die Reformen der letzten Jahre greifen. Neu installierte Erneuerbare Energien brauchen immer weniger Förderung. Dadurch kann die EEG-Umlage zum zweiten Mal hintereinander sinken. Das ist für die Energiewende eine gute Nachricht, weil wir zeigen, dass Ökologie und Ökonomie Hand in Hand gehen können.“

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) begrüßt zwar die Senkung der Umlage, sieht aber darin keine Entlastung der Stromkunden. Die deutlich gestiegenen Beschaffungskosten für Strom seien der Preistreiber. Überdies bliebe die Steuer- und Abgabenlast mit durchschnittlich 54 Prozent Anteil am Strompreis auf historisch hohem Niveau. Besonders die Offshore-Netzumlage, im Vorjahr noch bekannt als Offshore-Haftungsumlage, habe sich verzehnfacht und trüge zur Belastung der Kunden bei.

>> EEG-Umlage auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber

>> Offshore-Netzumlage auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Presseinformation des BDEW