Aktuelle Kurzmeldungen 10-2020

WEMoG verabschiedet

Der Bundestag hat am 17.09.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) verabschiedet. Angenommen wurde der Entwurf der Bundesregierung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/22634).

Der Gesetzesbeschluss bringt neben umfangreichen weiteren Änderungen, etwa bei Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder bei Glasfaseranschlüssen, auch eine Anpassung im Bereich Elektromobilität. Wohnungseigentümer als auch Mieter haben auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug einen Anspruch.

>> Meldung im Textarchiv des Bundestages

Stellungnahmen EEG-Entwurf

Eine Reihe von Verbänden haben zum Referentenentwurf des EEG 2021 gemeinsam Stellung genommen. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK), ASUE, BHKW-Forum e.V., Bund der Energieverbraucher e.V. und das Netzwerk Flexperten nehmen vor allem die Änderung des § 9 EEG in den Fokus.

Dieser sieht Pflicht für Anlagenbetreiber vor, Erneuerbare-Energien-Anlagen und KWK-Anlagen ab einer installierten Leistung von 1 kW mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit über ein intelligentes Messsystem die Ist-Einspeisung abrufen kann. Zudem kann dadurch die Einspeiseleistung stufenlos ferngesteuert geregelt werden. Dies soll nach der Feststellung der technischen Möglichkeit durch das BSI verpflichtend sein.

Die Verbände haben zusätzlich einen Vorschlag für ein Mieterstromkonzept nach § 21 EEG ergänzt.

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) bezeichnet in seiner Stellungnahme die „ … vorgeschlagene Änderung des § 9 EEG 2017 hinsichtlich der Leistungsgrenzen sowohl nach unten als auch nach oben zu weitgehend, da die Ausstattung mit Mess- und Regeleinrichtungen zum einen EEG-Anlagen und KWK-Anlagen bereits ab 1 kW installierter Leistung erfasst“.

>> Gemeinsame Stellungnahme B.KWK, ASUE et. alt.

>> Stellungnahme des BDEW

Eckpunktepapier Carbon-Leakage-Verordnung

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen. Die Verordnung reagiert auf den im Jahr 2021 beginnenden nationalen Brennstoffemissionshandel. Laut Bundesumweltministerium (BMU) sollen Unternehmen auf Grundlage der Carbon-Leakage-Verordnung einen finanziellen Ausgleich beantragen können, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Die begünstigten Unternehmen sollen im Gegenzug dazu verpflichtet werden, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Verringerung von CO2-Emissionen umzusetzen.

Nach Mitteilung des BMU orientiert sich der festgelegte Kompensationsmechanismus an den etablierten Regelungen des europäischen Emissionshandels und entspricht den dort geltenden beihilfeberechtigten Sektoren. Sollten Wettbewerbsrisiken nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, weitere Sektoren aufzunehmen. Der „Benchmark“-Ansatz des EU-Emissionshandels findet Anwendung.

Auf Basis der Eckpunkte will das BMU eine Rechtsverordnung bis zum Ende des Jahres ausarbeiten.

>> Eckpunktepapier Carbon-Leakage-Verordnung (PDF)

EEG 2021-Gesetzentwurf liegt vor

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das EEG 2021 beschlossen. Die Gesetzgebung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein und das Gesetz zum 1.1.2021 in Kraft treten.

>> Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (PDF)

>> ISPEX: Referentenentwurf EEG 2021

Förderprogramm Lüftungsanlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen angekündigt. Der Entwurf der Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ liegt vor. Hierfür stehen insgesamt 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten.

Die Förderung richtet sich an Kommunen und Länder sowie an Träger, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Es werden Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen, gewährt. Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben sind zuschussfähig. Der Deckel ist bei 100.000 Euro festgesetzt.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

Verfristung Energieaudit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle teilt auf seiner Internetseite mit, dass es bis zum 28. Februar 2021 für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon ausgehen wird, dass die Verfristung der Corona-Krise geschuldet ist.

Fällige Energieaudits nebst Onlinemeldung sollten nachgeholt werden. Das Audit sollte bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein, damit das BAFA diesen Umstand bei der Prüfung berücksichtigen kann.

>> Themenseite des BAFA

Ergebnisse Ausschreibungen September

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der drei Ausschreibungen mit Gebotstermin 1. September 2020 bekannt gegeben. Es wurden je eine Innovationsausschreibung sowie eine Ausschreibung für Windkraft an Land und eine für Solarenergie durchgeführt.

Die Innovationsausschreibung brachte einige Besonderheiten mit sich. Es konnten auch Gebote für Einzelanlagen sowie Anlagenkombinationen, also Zusammenschlüsse mehrerer EE-Anlagen oder Speicher an einem Netzverknüpfungspunkt, eingereicht werden. Die Förderung erfolgt als fixer Betrag zusätzlich zum Börsenpreis.

133 Einreichungen umfassten ein Volumen von 1.095 MW bei ausgeschriebenen 650 MW. Aufgrund von Formfehlern mussten 14 Gebote über 71 MW ausgeschlossen werden. Bezuschlagt wurden 73 Gebote mit 677 MW. Die fixe Marktprämie fiel zwischen 0,96 und 3 ct/kWh aus und erreichte mengengewichtet einen Wert von 2,65 ct/kWh.

Die Ausschreibung für Solaranlagen war ebenfalls überzeichnet. Auf die Ausschreibungsmenge von 257 MW wurden 163 Gebote über 258 MW abgegeben. Der mengengewichtete Zuschlagswert erreichte für die 75 bezuschlagten Gebote über 258 MW 5,22 ct/kWh.

Bei der Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land trafen 367 MW Ausschreibungsmenge auf 25 Gebote mit 310 MW. Davon mussten drei Gebote mit 26 MW ausgeschlossen werden, sodass ein Volumen von 284 MW zum Zuge kam. Hierbei pendelte der Zuschlagswert zwischen 6,17 und 6,2 ct/kWh.

Die nächsten Ausschreibungsrunden haben ihren Gebotstermin am 1. Oktober für Windenergie an Land und 1. Dezember für Solaranlagen. Die nächste Innovationsausschreibung wird 2021 stattfinden.

>> Gemeinsame Pressemitteilung BNetzA und BMWi

ÜNB: Vorläufige Übertragungsnetzentgelte 2021

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die vorläufigen Netzentgelte für 2021 veröffentlicht. Die Vereinheitlichung der Netzentgelte schreitet voran, sodass es zu einer uneinheitlichen Kostenentwicklung kommt.

TenneT vermeldet ein Absinken der Netzentgelte um 17 Prozent gegenüber 2019. Der Kostenanteil für netzstabilisierende Maßnahmen bleibt – auf hohem Niveau – in etwa gleich. Durch weitere Investitionen in den Netzausbau im Zuge der Energiewende sollen die Netzkosten begrenzt werden.

TRANSNET BW gibt eine Steigerung der Netzentgelte für das Stromübertragungsnetz von 10 Prozent ab Januar 2021 an. Als Kostentreiber nennt der Übertragungsnetzbetreiber die Ausgaben für den Netzausbau und die Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.

Bei Amprion bleiben die Netzentgelte fast unverändert. In der Höchstspannung erhöhen sich demnach die Netzentgelte um 1,1 bis 1,3 Prozent, in der Umspannebene verändern sie sich um 0,2 bis minus 3,0 Prozent. Hierbei macht sich die Vereinheitlichung bemerkbar. Ohne diese würden die Netzentgelte laut Mitteilung um etwa 7,5 Prozent sinken.

Im Netzgebiet von 50Hertz kommt es ab 2021 zu einer Erhöhung von durchschnittlich 7 Prozent. Dies ist vor allem auf hohe Investitionen in den Netzausbau zurückzuführen. Zusätzlich kommen steigende Kosten beim Engpassmanagement und ein leichter Rückgang des Stromverbrauchs zum Tragen. Preisdämpfend wirken hingegen die bundeseinheitlichen Preiskomponenten. Ohne die Vereinheitlichung läge gemäß Mitteilung die Kostensteigerung bei 12 Prozent.

Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) wurde 2017 wurde die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte angestoßen. Der bundeseinheitliche Anteil am Entgelt beträgt 2021 rund 60 Prozent. Ab 2023 wird die Vereinheitlichung abgeschlossen sein.

Die Angaben basieren auf den Mitteilungen der ÜNB und sind nur vorläufig. Die Sätze können noch bis Ende des Jahres angepasst werden. Die finalen Entgelte werden zum Jahreswechsel veröffentlicht.

>> Pressemitteilung TenneT

>> Pressemitteilung TRANSNET BW

>> Pressemitteilung Amprion

>> Pressemitteilung 50Hertz

Finaler Leitfaden Messen und Schätzen

Der finale Leitfaden zu den Regelungen bei Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten nach §§ 62a und 62b EEG wurde durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Bisher lag der lange erwartete Leitfaden nur in der Konsultationsfassung als Hinweis vor.

Nach Angaben der BNetzA hat diese im Dialog mit Unternehmen und Verbänden dargelegten Wünsche nach Klarstellung und praktischen Beispielen aufgegriffen und deshalb den Leitfaden gegenüber der Konsultationsfassung vom Juli 2019 deutlich ausgeweitet.

Der Leitfaden behandelt in fünf Abschnitten Abgrenzen von Strommengen, Zurechnung geringfügiger Drittverbräuche, Messen von Strommengen, Schätzen von Strommengen sowie Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch in Eigenverbrauchskonstellationen.

Der Leitfaden stellt keine Verwaltungsvorschrift dar, sondern dient betroffenen Unternehmen als Orientierungshilfe, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern.

Für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen in der Eigenversorgung und stromkostenintensive Unternehmen steht zum Jahreswechsel in diesem Zusammenhang eine wichtige Frist an: Ab dem 1. Januar 2021 muss sichergestellt sein, dass umlagepflichtige Strommengen, die an andere Letztverbraucher weitergeleitet werden, mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen erfasst und abgegrenzt werden.

ISPEX bietet hierzu ein kompaktes Online-Seminar mit zwei Terminen im Oktober 2020 an. Machen Sie sich damit vertraut, wie Sie die Anforderungen aus dem EEG in einem Messkonzept umsetzten und den Leitfaden der BNetzA richtig anwenden.

>> Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten (Oktober 2020) (PDF)

>> Online-Seminar Messen und Schätzen (PDF)

BEHG-Änderung verabschiedet

Der Bundestag hat am 8. Oktober der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in der geänderten Fassung des Wirtschaftsausschusses zugestimmt.

Mit der Anpassung ergeben sich für den 2021 startenden nationalen Brennstoffemissionshandel höhere Preise für die Emissionszertifikate pro Tonne CO2. In der reinen Ausgabephase ohne Handelstätigkeit ergeben sich somit für 2021 statt 10 nun 25 Euro, im Jahr 2022 dann 20 statt 30 Euro. Im Jahr 2023 erhöht sich der Zertifikatspreis von 25 auf 35 Euro, für 2024 von 30 auf 45 Euro und für 2025 von 35 auf 55 Euro. Der Preiskorridor für den Handel ab 2026 wird von 35 bis 60 Euro auf 55 bis 65 Euro gehoben.

Durch die Gesetzesänderung wird die Bundesregierung ein Jahr früher als nach bisheriger Gesetzeslage ermächtigt, also bereits vor dem 1. Januar 2022, Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage treffen.

Die Gesetzesänderung ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.

>> Textarchiv des Bundestages

>> BR-Drs. 593/20 (PDF)

EEG-Umlagekonto mit 4 Mrd. im Minus

Das EEG-Umlagekonto ist bei einem Minus von rund 4 Mrd. Euro im September angelangt. Das geht aus der monatlichen Kontoaufstellung der Übertragungsnetzbetreiber hervor. Nach einem weiteren Ausgabenüberhang von rund 1,29 Mrd. schloss das Konto für September mit exakt -4.080.394.277,05 Euro.

Der negative Ausgabensaldo hat sich gegenüber dem Vormonat wieder erhöht. Von Juli auf August lag dieser bei nur rund 0,78 Mrd. Euro.

>> Monatsabrechnung September der ÜNB (PDF)