Aktuelle Kurzmeldungen 10-2021

Übertragungsnetzentgelte: Vorläufige Sätze für 2022

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben zum 1. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für 2022 in ihren Regelzonen veröffentlicht. Die Spanne reicht von praktisch gleichbleibenden Entgelten bis zu deutlichen Steigerungen. Im nächsten Jahr schreitet die Vereinheitlichung der Netzentgelte weiter voran, nur noch 20 Prozent der Kosten sind dem jeweiligen ÜNB zu zuordnen.

TenneT kündigte leichte Steigerungen um 0,5 Prozent gegenüber 2021 an. Die marginale Erhöhung rühre laut TenneT u.a. vom voranschreitenden Netzausbau sowie höheren Kosten für die Netz- und Kapazitätsreserve her. Die Beschaffung von Systemdienstleistungen (Netzverluste und Regelleistung) schlage ebenfalls zu Buche. Gemildert werden die Kosten durch die Vereinheitlichung der Netzentgelte sowie sinkende Engpasskosten. Der Kostenanteil für netzstabilisierende Maßnahmen verbleibe insgesamt betrachtet jedoch auf relativ hohem Niveau.

TransnetBW startet mit Erhöhungen in das Jahr 2022. Im Bereich Umspannung ergibt sich eine Steigerung um rund 11 Prozent, bei Höchstspannung von etwa 14 Prozent. Die Ursachen liegen gemäß TransnetBW im Netzausbau sowie gesteigerten Kosten für Netz- und Systemsicherheit, hier vor allem für die Netzreserve und für Redispatch.

Amprion meldet für 2022 einen Aufschlag je nach Verbrauchsverhalten von bis zu 20 Prozent. Nach Mitteilung des ÜNB tragen die gestiegenen Beschaffungskosten für Systemdienstleistungen wie Regelleistung und Redispatch zur Erhöhung bei. Bei den Netzverlusten steigen die Beschaffungspreise, wie auch die Abruf- und Anfahrkosten für Netzreservekraftwerke bedingt durch den deutlichen Anstieg der Kohlepreise und des CO2-Preises ihren Teil beitragen. Nach Berechnungen von Amprion würden ohne die Vereinheitlichung der Netzentgelte diese um etwa 24 Prozent in der Höchstspannungsebene und um rund 18 Prozent in der Umspannebene geringer ausfallen.

Bei 50Hertz werden sich die Netzentgelte im Durchschnitt um 3 Prozent erhöhen. Als zentrale Ursache führt 50Hertz für die Energiewende notwendige Kostensteigerungen im restlichen Bundesgebiet an. Dort handele es sich vorrangig um Kosten für die Netzreserve und um Investitionskosten. Der gemeinsame vereinheitlichte Kostensockel macht 80 Prozent aus, die eigene Kostenbasis konnte 50Hertz um ca. 2 Prozent reduzieren.

Das Jahr 2022 stellt das letzte Jahr vor der vollständigen Vereinheitlichung der Netzentgelte dar. Der Prozess hatte auf Grundlage des NEMoG 2019 begonnen und vollzieht sich bis 2023.

Die Angaben basieren auf den Mitteilungen der ÜNB und sind nur vorläufig. Die Sätze können noch bis Ende des Jahres angepasst werden. Die finalen Entgelte werden zum Jahreswechsel veröffentlicht.

>> Pressemitteilung TenneT

>> Pressemitteilung TRANSNET BW

>> Pressemitteilung Amprion

>> Pressemitteilung 50Hertz

Netzentgelte: Befreiung 2012 / 2013 nicht beihilferechtskonform

Die Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV für stromintensive Letztverbraucher für die Jahre 2012 und 2013 verstieß gegen europäisches Beihilferecht. Das hat das Europäische Gericht (EuG) Anfang Oktober bestätigt.

Im Jahr 2018 hatte die Europäische Kommission entschieden, dass es sich bei der Netzentgeltbefreiung um eine unerlaubte Beihilfe handelte. Dagegen hatten mehrere Unternehmen eine Klage vor dem EuG angestrengt.

Hintergrund war, dass die EEG-Umlage nach EEG 2012 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nicht-staatliches Mittel und daher als nicht beihilferechtsrelevant qualifiziert wurde. Daraus ließ sich offensichtlich nicht auf die Netzentgelte schließen. Der Weg zum EuGH steht den Klägern allerdings noch offen.

>> EuG Urteil vom 6. Oktober 2021

>> Beschluss Europäische Kommission vom 28. Mai 2018

 
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EU KOM: Vorschläge zu Energiepreisanstieg

Die Europäische Kommission hat am 13. Oktober in einer Mitteilung aufgezeigt, welche Instrumente die EU und deren Mitgliedsstaaten nutzen können, „um die unmittelbaren Auswirkungen des derzeitigen Preisanstiegs zu bewältigen und die Resilienz gegenüber künftigen Preisschocks zu verstärken“. Als kurzfristige nationale Maßnahmen nennt die Kommission Notfall-Einkommensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen und gezielte Steuersenkungen.

Im Einzelnen zählt die Europäische Kommission u.a. für die Wirtschaft relevante kurzfristige Maßnahmen auf:

  • Genehmigung von Zahlungsaufschüben für Energierechnungen
  • Vorkehrungen zum Schutz vor Stromabschaltungen und anderen Netztrennungen
  • Hilfen für Unternehmen oder Industriezweige im Einklang mit dem EU-Beihilferecht
  • Intensivierung der internationalen Kontakte im Energiebereich, um die Transparenz, Liquidität und Flexibilität der internationalen Märkte zu gewährleisten
  • Förderung der Erweiterung des Marktes für Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom und Unterstützung dieser Verträge durch flankierende Maßnahmen

Als mittelfristige Maßnahmen für ein dekarbonisiertes und krisenfestes Energiesystem sieht die Kommission z.B.:

  • Mehr Investitionen in erneuerbare Energien, Gebäuderenovierungen und Energieeffizienz sowie Beschleunigung der Auktionen und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
  • Ausbau der Energiespeicherkapazität, um den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu steigern, auch in Bezug auf Batterien und Wasserstoff
  • Erwägung einer Überarbeitung der Verordnung über die Versorgungssicherheit, um für eine bessere Nutzung und Funktionsweise der Gasspeicherung in Europa zu sorgen
  • Prüfung der möglichen Vorteile einer freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasvorräten durch die Mitgliedstaaten

Daneben werden Prüf- und Überwachungsaufträge angedacht. Hierzu gehören die Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen auf dem Energiemarkt und Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um eine weitere Verstärkung der Überwachung der Entwicklungen auf dem CO2-Markt. Daneben soll ein Auftrag an die europäischen Regulierungsstellen (ACER) erteilt werden, die Vor- und Nachteile der derzeitigen Strommarktgestaltung zu untersuchen und der Kommission gegebenenfalls Empfehlungen vorzuschlagen.

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission