Aktuelle Kurzmeldungen 10-2024
am 17. Okt 2024
Stromsteuer: Dauerhafte Absenkung UdPG möglich
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 16.10.2024 der Entfristung der Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) zugestimmt. Dem derzeit beratenen Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht wurde eine entsprechende Änderung hinzugefügt.
Der Gesetzentwurf muss in der geänderten Fassung noch durch den Bundestag beschlossen werden. Bisher ist die Regelung des § 9b Abs. 2a StromStG auf 2024 und 2025 befristet. UdPG können eine Entlastung von 20 €/MWh erhalten, wodurch eine Stromsteuerbelastung von 0,05 ct/kWh resultiert.
Die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs findet am 18.10.2024 statt. Der Entwurf ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.
Netzentgelte Gas: Drastische Steigerung?
Laut dem Energiedienstleister ene't ist mit deutlich steigenden Gasnetzentgelten 2025 zu rechnen. Das geht aus der Auswertung der Netzentgelte von 90 Verteilnetzbetreibern hervor. Als Orientierung zieht ene't einen Musterhaushalt mit 20.000 kWh p.a. Verbrauch heran, d.h. SLP-Abnahme im Niederdruck. Demnach ergäbe sich in rund 57 Prozent der gasversorgten Fläche steigende Kosten von voraussichtlich 19,5 Prozent auf 463,40 Euro.
Als Beispiele unter den Verteilnetzbetreibern führt ene't u.a. die Städtischen Werke Magdeburg an. Diese erhöhen für 2025 um 56,4 Prozent. Innerhalb der betrachteten Verteilnetzbetreiber senkt nur EAM die Preise. Im Netz der EAM in Hessen, Niedersachsen und Thüringen werden nächstes Jahr 1,4 Prozent weniger für den Musterhaushalt veranschlagt.
Die Auswertung der ene't zeigt eine deutliche Richtung der Preisentwicklung auf, ist aber nicht direkt auf die RLM-Belieferung durch das individuelle Abnahmeprofil übertragbar. Eine abschließende Bewertung kann überdies erst Ende des Jahres erfolgen, wenn die finalen Entgelte vorliegen. Durch die insgesamt eher niedrigen Gastransportvolumina im Verteilnetz aufgrund des vergleichsweise milden Wetters und der verhaltenen Konjunktur ist mit steigenden Entgelten zu rechnen. Zudem gelten veränderte Abschreibungsbedingungen für die Netze.
Das neue Gaswirtschaftsjahr läuft seit 1. Oktober mit den angepassten netzseitigen Umlagen. Mitte November wird die sog. Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) für das erste Halbjahr 2025 bekannt gegeben.
Welche Neuerungen werden für 2025 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?
Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender 2025 mit den wichtigsten Anforderungen im Bereich Energie im November vertraut. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.
Sie finden die Übersicht mit den Terminen hier.
KWK: Üblicher Preis Q3/2024
Wie aus einer Mitteilung des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hervorgeht, liegt der übliche Preis für KWK-Strom im dritten Quartal bei 75,99 €/MWh. Der „übliche Preis“ beschreibt den durchschnittlichen Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig, der für KWK-Anlagen nach dem KWKG als Basis für die Einspeisevergütung herangezogen wird.
Auch eine Übersicht mit der Entwicklung des üblichen Preises seit 2020 findet sich auf der Seite des Verbandes.
BECV: Ausreichend Mittel
Aus einer Unterrichtung der Bundesregierung geht hervor, dass ausreichend Mittel zur Entlastung nach BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) für das letztjährige Antragsverfahren vorhanden sind. Im Rahmen des Evaluierungsberichts nach §26 Abs. 2 BECV kommt das UBA bezüglich des Mittelbedarfs zur Einschätzung, dass „ […] nach einer überschlägigen Abschätzung des Mittelbedarfs […] im BEHG-Beihilfetitel des KTF ausreichend Mittel für die Gewährung der beantragten Beihilfen zur Verfügung [stehen], so dass eine anteilige Kürzung der Beihilfen […] , die im Falle eines Übersteigens der im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel notwendig wäre, für das Antragsjahr 2023 nicht erforderlich sein wird“.
Welche Neuerungen werden für 2025 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?
Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender 2025 mit den wichtigsten Anforderungen im Bereich Energie im November vertraut. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.
Sie finden die Übersicht mit den Terminen hier.
Energiepreisbremsen: FAQ Aktualisierung September
Die FAQ zu „Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG“ wurden am 20.09.2024 auf Version 19 aktualisiert.
Beispielsweise ergeben sich Änderungen und Klarstellungen im Bereich Mietverhältnisse oder was bei der Insolvenz des Letztverbrauchers zu beachten ist.