Aktuelle Kurzmeldungen 11-2015

Der Countdown läuft: In genau einem Monat endet die Frist zur erstmaligen Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G. In den nächsten zwei Wochen berichten wir darüber, wie die Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie in den EU-Staaten vorangetrieben wird, welche Fristen gelten und welche Sanktionen deutschen Unternehmen bei Missachtung der Pflicht drohen. In Vorbereitung dazu zwei aktuelle Kurzmeldungen zum Thema:

 

Energieaudit: BAFA rüstet sich für Stichprobenkontrolle

Ende Oktober veröffentlichte das BAFA das Formular zum Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8ff. EDL-G. Das Dokument dient im Falle einer Stichprobenkontrolle als Nachweis, indem sowohl der Energieauditor als auch die im Unternehmen zuständigen Ansprechpartner (interner Verantwortlicher und Geschäftsführer) die gesetzeskonforme Durchführung des Audits erklären.

>> Formular „Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits“

 

Energieaudit: UK gewährt Fristverlängerung

Anfang Oktober wurde bekannt, dass Großbritannien eine Fristverlängerung für die erstmalige Durchführung eines Energieaudits gewährt. Die neue Frist (29. Januar 2016 plus max. 3 Monate) gilt für diejenigen Großunternehmen, die nachweislich mit der Durchführung des Energieaudits begonnen haben. Vergleichbar mit dem deutschen EDL-G dient das Energy Savings Opportunity Scheme (ESOS) der Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie EED 2012/27/EU. In Großbritannien hatten mit Veröffentlichung der Fristverlängerung am 9. Oktober gerade einmal 3 Prozent der betroffenen Unternehmen ein Energieaudit nach ESOS durchgeführt. Noch gibt es keine vergleichbare Entwicklung in Deutschland, die den betroffenen Unternehmen einen Aufschub gewährt.

>> Mitteilung zur Fristverlängerung in Großbritannien