Aktuelle Kurzmeldungen 11-2020

BEHG-Preisrechner

Welche Kosten entstehen durch die CO2-Abgabe 2021? Wie viel teurer werden Gas, Heizöl und Diesel in den nächsten Jahren? Mit dem ISPEX BEHG-Preisrechner können Sie selbst die Belastungen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel online berechnen.

>> BEHG-Preisrechner online

Endspurt Förderprogramm Niedersachsen

Die Anträge für das niedersächsische Förderprogramm „Neustart Niedersachsen Innovation“ müssen bis 30.11.2020 gestellt werden. Damit können Unternehmen für Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, bei Investitionsgütern einen Zuschuss von bis zu 50 % erhalten.

Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie erlitten hat.

Im Rahmen der Förderung erhalten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks einen einmaligen nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Dieser beträgt 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR und 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR.

Unternehmen der Automobilwirtschaft können alternativ auch einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Hierbei betragen die Sätze 30 % für Investitionen bis 1.650.000 EUR und 20 % für Investitionen bis 4.000.000 EUR.

Die Förderhöhe umfasst mindestens 5.000 Euro und maximal 800.000 Euro.

>> Richtlinie Förderprogramm Niedersachsen Innovation (PDF)

EU-Kommission zur Energieunion

Die Europäische Kommission hat den Bericht zur Lage der Energieunion 2020 verabschiedet. Darin werden die nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) der EU-Staaten bewertet. In den NECP haben die Länder ihre Ambitionen bei den Klima- und Energiezielen für 2030 dargelegt.

Gegenstand des Berichts sind die fünf Dimensionen der Energieunion – Dekarbonisierung einschließlich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Der Bericht wird erstmalig von einer Analyse zu Energiesubventionen begleitet.

Der Anhang zu Energiesubventionen bietet einen ersten Überblick. Die Kommission stellt fest, dass viele nationale Energie- und Klimapläne weder ein vollständiges Bild noch einen konkreten Zeitplan und keine Schritte zur schrittweisen Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe enthalten, die sich pro Jahr auf 50 Mrd. Euro belaufen.

Im Bereich des Energiebinnenmarkts Strom und Gas kommt die Kommission zu dem Schluss, dass gute Fortschritte erzielt wurden, aber weitere Anstrengungen zur vollständigen Integration der Märkte erforderlich sind.

Zur Wettbewerbsfähigkeit sauberer Energien liegt der Schwerpunkt dieses Berichts auf sechs zentralen sauberen Energietechnologien Photovoltaik, Offshore-Windenergie, Meeresenergie, erneuerbarer Wasserstoff, Batterien und intelligente Stromnetze. Mit diesen will die EU ihre Ziele für 2030 und 2050 erreichen.

Bei den Energiepreisen und der Kostenentwicklungen in Europa und der Welt kommt der Bericht zu dem Schluss, dass der Anteil, den die privaten Haushalte für Energie ausgeben, seit 2012 für alle Einkommensgruppen gesunken ist.

Die Fortschritte bei der Verwirklichung des langfristigen Energieeffizienzziels werden ebenso abgehandelt. Eine vorläufige Analyse zeigt zwar, dass die COVID-19-Krise erhebliche Auswirkungen auf die Energienachfrage hatte, aber die Mitgliedstaaten werden ihre Anstrengungen verstärken müssen, um eine positive Entwicklung aufrechtzuerhalten.

Der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix der EU-27 hat laut Bericht 18,9 Prozent erreicht, und die EU wird voraussichtlich ihre Zielvorgaben für erneuerbare Energien für 2020 übertreffen.

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Deckelung EEG-Umlage kostet 10,8 Mrd.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben mitgeteilt, mit welchen Kosten die Deckelung EEG-Umlage 2021 verbunden ist. Demnach beträgt der notwendige Zuschuss, um die politisch festgelegte Höhe von 6,5 ct/kWh zu erreichen, 10,8 Mrd. Euro. Die Bundesmittel hierzu stammen aus der CO2-Bepreisung sowie einem Konjunkturpaket. Ohne diesen Bundeszuschuss läge die EEG-Umlage 2021 bei 9,651 ct/kWh.

Als Hauptgründe für diese Steigerung nennen die ÜNB vornehmlich den coronabedingten Verfall der Börsenstrompreise sowie den ebenfalls hauptsächlich durch die Corona-Pandemie verursachten Rückgang beim Stromletztverbrauch. Demnach liegt der vorläufige Nettostrombedarf in Deutschland für 2020 laut aktuellem Gutachten um ca. acht Prozent unter dem im vergangenen Jahr für 2020 angenommenen Wert.

Für 2021 umfasst nach Berechnungen der ÜNB der Umlagebetrag vor dem Bundeszuschuss 33,1 Mrd. Euro. In Anbetracht der Zunahme der vergütungsberechtigten EE-Anlagen und der prognostizierten Börsenerlöse ergibt sich eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 26,4 Milliarden Euro und eine Kernumlage für 2021 von etwa 7,7 ct/kWh. Zusätzlich fließen in die Berechnung die Unterdeckung sowie die Liquiditätsreserve des EEG-Umlagekontos mit ein, die aufgeschlagen werden. Hieraus ergibt sich der Betrag von 9,651 ct/kWh, der über den Bundeszuschuss um knapp 3,2 ct/kWh gesenkt wird.

>> Pressemitteilung der Übertragungsnetzbetreiber (PDF)

Versorgungsunterbrechungen Strom 2019

Die Bundesnetzagentur hat die Zahlen zu den Unterbrechungen der Stromversorgung für 2019 ermittelt. Demnach betrug Unterbrechungsdauer je angeschlossenem Letztverbraucher 12,20 Minuten. Im Jahr 2018 waren noch 1,71 Minuten mehr zu verzeichnen. Die Unterbrechung im Jahr 2019 stellen den geringsten Wert seit Beginn der Erhebung 2006 dar.

859 Netzbetreiber haben für das Jahr 2019 insgesamt 159.827 Versorgungsunterbrechungen in der Nieder- und Mittelspannung angezeigt. Die Auswirkungen von Ausfallzeiten im Verteilnetz haben bei allen ungeplanten Störungsanlässen abgenommen. Hierzu zählen u.a. Ursachen aus vorgelagerten Netzen der Mittelspannung oder die sogenannten „atmosphärischen Einwirkungen“. Hierunter fallen beispielsweise Stürme, Hochwasser oder Schnee.

Die Bundesnetzagentur ermittelt aus allen ungeplanten Unterbrechungen, die nicht auf Ereignisse der höheren Gewalt zurückzuführen sind, den sogenannten SAIDIEnWG (System Average Interruption Duration Index), der die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Letztverbraucher und Spannungsebene innerhalb eines Kalenderjahres widerspiegelt. Als Unterbrechung gelten Ereignisse, die länger als drei Minuten auftreten.

>> Kennzahlen der Versorgungsunterbrechungen Strom

Ausschreibungen Wind a.L. / Solar

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse für die Ausschreibung Windkraftanlagen an Land sowie für Solaranlagen bekannt gegeben. Beide Ausschreibungen hatten den Gebotstermin 1. Oktober 2020.

In der Windkraftausschreibung umfasste das Volumen 825.527 kW. Mit 89 Geboten über 768.950 kW wurde das Ausschreibungsvolumen nahezu ausgeschöpft. Daraus ergab sich ein mengengewichteter Zuschlagswert von 6,11 ct/kWh. Drei Gebote mussten ausgeschlossen werden.

Die Ausschreibung für Solaranlagen war deutlich überzeichnet. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 96.358 kW gingen 87 Gebote mit einem Umfang von 393.296 kW ein. Entsprechend erhielten nur 30 Gebote über 103.143 kW einen Zuschlag. Dabei lag der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert bei 5,23 ct/kWh. Neun Gebote wurden ausgeschlossen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Förderfähige E-Fahrzeuge

Das Bundesamt für Wirtschaft hat die Liste der förderfähigen Fahrzeuge im Rahmen der Förderung für Elektromobilität (Umweltbonus) aktualisiert.

>> Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge, Stand 30.10.2020 (PDF)

Energieverbrauch wird sinken

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen, AGEB) hat die Zahlen der ersten drei Quartale 2020 ausgewertet und eine Prognose für das Gesamtjahr erstellt. Demnach wird der Gesamtenergieverbrauch knapp 7 Prozent niedriger ausfallen als vorjährig. Die AGEB rechnet mit einer Höhe von 11.920 Petajoule (PJ) oder 406,6 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE).

Die ersten neun Monate des Jahres lagen bereits unter 8,7 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Das 2. Quartal markierte einen starken Einbruch, der sich nach einer Erholung im 3. Quartal nun wieder abschwächt. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nach Einschätzung der AGEB auch langfristige Trends wie Energieeffizienzsteigerungen oder die höheren Temperaturen ursächlich.

Bei Mineralöl sank der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Gesamtrückgang von 8,7 Prozent ging auf starke Einbrüche bei Ottokraftstoffen (10,5 Prozent), Diesel (7,5 Prozent) und der annähernden Halbierung beim Absatz von Flugkraftstoffen zurück. Die Verbraucher bunkerten leichtes Heizöl, das knapp 8 Prozent Absatzsteigerung verzeichnete. Die Lieferzunahme von Rohbenzin an die chemische Industrie betrug um 7,5 Prozent.

Erdgas ging um 3 Prozent zurück. Die milde Witterung nach dem Jahreswechsel sowie die wirtschaftlichen Verwerfungen trugen dazu bei. Der erhöhte Kraftwerksbedarf konnte die Rückgänge in den anderen Bereichen nicht auffangen.

Der Bereich Kohle registrierte einen merklichen Rückgang. Der Steinkohleabsatz reduzierte sich um 25,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hierzu trugen der Rückgang bei Strom- und Wärmeerzeugung von mehr als 34 Prozent und der verringerte Einsatz von Kohle und Koks von 18 Prozent in der Stahlindustrie bei. Braunkohle lag 27 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Weitere Kraftwerksblöcke wurden in die Sicherheitsbereitschaft überführt und niedrige Erdgaspreise setzten der Braunkohleverstromung zu. Beide Kohlearten gerieten durch höhere Stromeinspeisung aus Wind- und PV-Anlagen unter Druck.

Die Kernenergie ging um 12 Prozent zurück. Die planmäßige Abschaltung des Kraftwerks Philippsburg zum Jahresende 2019 kam hierbei zum Tragen.

Durch das günstige Wetter konnten die Erneuerbaren Energien ihren Anteil in den ersten neun Monaten 2020 ihren Anteil um 3 Prozent steigern.

>> Pressemitteilung der AGEB (PDF)

Weniger Stromverbrauch 2020

Nach Schätzungen des BDEW könnte der Stromverbrauch 2020 rund 3,5 Prozent weniger als Vorjahr betragen. Nach Erhebung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für die ersten drei Quartale 2020 betrug der Stromverbrauch in Deutschland 383 Milliarden Kilowattstunden und somit 4,7 Prozent weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum. Schreibt sich dieser Trend fort, ergibt sich auf das Gesamtjahr 2020 ein Rückgang von 3,5 Prozent.

Als Ursache nennt der BDEW die stark gesunkene Industrieproduktion, die mit einem Anteil von fast 46 Prozent größter Stromverbraucher in Deutschland ist. Während des Lockdowns trat ein Verbrauchsrückgang von bis zu 12 Prozent auf. Zwischenzeitlich erholte sich die Nachfrage wieder, sodass der Verbrauch nur 2,4 Prozent unter September 2020 des Vorjahres lag.

In der Erhebung zum Gasverbrauch kommt der BDEW zu einem Rückgang von 3 Prozent für die ersten neun Monate 2020 gegenüber dem gleichen Zeitraum 2019. Gesamt lag der Verbrauch bei 661 Milliarden Kilowattstunden. Dies führt der BDEW auf milden Temperaturen im Januar und Februar zurück. Die Corona-Pandemie dämpfte ebenfalls die Nachfrage. Witterungsbereinigt reduzierte sich der Erdgasverbrauch trotz einer leicht gestiegenen Stromerzeugung aus Erdgas um rund ein Prozent gegenüber dem Wert des Vergleichszeitraums.

>> Pressemitteilung des BDEW

Neue Richtlinie Umweltbonus

Wie das BAFA mitteilt, tritt am 16.11.2020 die angepasste Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität in Kraft. Der Umweltbonus ist dann mit weiteren Förderungen kombinierbar und wird bei Leasingfahrzeugen nach Leasingdauer gestaffelt.

Die Kombinierbarkeit mit weiteren Förderungen hängt von einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem BAFA ab. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zum Inkrafttreten der Novelle stehen bereits kombinierbare Förderprogramme zur Verfügung.
Das BMVI stellt über die Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 Mittel zur Verfügung. Die BMU-Programme „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ können ergänzend genutzt werden. Laut BAFA wird angestrebt die die Fördermöglichkeiten durch weitere Vereinbarungen zu erweitern.

Die neue Richtlinie begrenzt die volle Förderung bei Leasingfahrzeugen auf Vertragslaufzeiten von mehr als 23 Monate. Kürzere Laufzeit werden gestaffelt abgesenkt. Es gelten zudem unterschiedliche Sätze nach Nettolistenpreis (NLP). Die staatliche Förderung kann wie bisher auch nur bis zur Höhe des Herstelleranteils erfolgen.

Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem NLP unter bzw. über 40.000 Euro ergeben sich bei einer Leasingdauer von 6 bis 11 Monaten Sätze von 750 bzw. 625 Euro. Bei einer Dauer von bis zu 23 Monaten sind dies 1.500 bzw. 1250 Euro. Ab 23 Monaten wird die volle Summe von 3.000 bzw. 2.500 Euro ausgezahlt.

Hybridfahrzeuge erhalten nach gleicher Staffelung im Zeitraum des Leasings von 6 bis 11 Monaten für Fahrzeuge unter 40.000 Euro NLP jeweils 562,50 Euro und über 40.000 Euro NLP 468,75 Euro. In der mittleren Leasingdauer von bis zu 23 Monaten können für die günstigeren Fahrzeuge 1.125,00 Euro und im höheren Preissegment 937,50 Euro beansprucht werden. Für längere Laufzeiten ist der Förderbetrag analog mit 2.250,00 Euro bzw. 1.875,00 Euro angesetzt.

Im Rahmen der sogenannten Innovationsprämie wird der Bundesanteil befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

>> Meldung des BAFA

>> Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge, Stand 30.10.2020 (PDF)

Umweltbonus 10/2020

Das BAFA hat den Zwischenstand bei der Förderung der Elektromobilität, dem sogenannten Umweltbonus, veröffentlicht.

Demnach haben sich die Antragszahlen seit Juni kontinuierlich stark gesteigert. Von Beginn des Programms bis zum 31.10.2020 wurden insgesamt 318.694 Anträge gestellt. Hiervon entfielen auf reine Batterieelektrofahrzeuge 194.896 und Plug-In Hybride 123.625 Anträge. Brennstoffzellenfahrzeuge waren mit 173 Anträgen vertreten.

Nach Antragsstellern machen Unternehmen mit bislang 176.185 Gesamtanträgen die größte Gruppe aus. Dem folgen Privatpersonen mit 133.562 Antragstellungen. Die übrigen Antragsstellungen verteilen sich u.a. z.B. auf kommunale Betriebe und Zweckverbände.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 1. November 2020 (PDF)

Windenergie-auf-See-Gesetz geändert

Der Bundestag hat die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Angenommen wurde das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 19/20429, 19/22081/ 19/22346 Nr. 1.22) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/24039).

Unter anderen soll der Ausbau der Offshore-Windkraft beschleunigt werden. Bis 2030 sollen 20 GW und bis 2040 40 GW Leistung erreicht werden. Zudem wurde das Ausschreibungsdesign geändert, beispielsweise bezüglich der Null-Cent-Gebote im Rahmen der Ausschreibung.

>> Textarchiv des Deutschen Bundestages

EEG-Umlagekonto rutscht weiter ab

Im Oktober hat sich das Defizit auf dem EEG-Umlagekonto auf rund 4,3 Mrd. Euro vergrößert. Das geht aus dem monatlichen Kontoabschluss der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hervor. Den wieder etwas erhöhten Einzahlungen von ca. 1,9 Mrd. Euro standen nach wie vor hohe Ausschüttungen von rd. 2,17 gegenüber. Die Ausweitung des Defizits verlangsamte sich aber gegenüber dem vorherigen Monatswechsel. Im September trat eine Deckungslücke von rd. 1,9 Mrd. Euro auf. Im Oktober waren es nur noch ca. 0,23 Mrd. Euro. Daraus ergab sich ein Monatssaldo Oktober von -4.307.222.476,86 Euro.

>> Monatsabrechnung Oktober der ÜNB (PDF)

KOM konsultiert UEBLL

Die Europäische Kommission konsultiert die EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen.

Laut Mitteilung der Kommission hat die Eignungsprüfung der Leitlinien ergeben, dass sie zwar Wirkung zeigen, jedoch weiter angepasst werden müssen, um neue Technologien und Unterstützungsformen sowie geänderte umwelt- und energiepolitische Vorschriften abzubilden.

Interessierte Kreise können bis 7. Januar 2021 an der Konsultation teilnehmen.

Die Vorgaben aus den UEBLL sind für die Privilegien bei Strom und die Steuerentlastungen für Unternehmen von herausragender Bedeutung. Sie dienen als Rahmen für die Gesetzgebung im Energiebereich.

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission

StromNEV Änderung in Kraft

Die Anpassung der StromNEV zur Abmilderung der Corona-Folgen ist am 5.11.2020 in Kraft getreten. Unternehmen können unter Umständen durch den Wirtschaftseinbruch die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erreichen. Dem soll der neue § 32 Abs. 10 StromNEV abhelfen.
Sofern eine individuelle Netzentgeltvereinbarung (§ 19 Absatz 2 Satz 2 bis 4 StromNEV) bis zum 30. September 2019 bei der zuständigen Regulierungsbehörde angezeigt wurde, besteht der Anspruch im Kalenderjahr 2020 weiter. Bedingung ist, dass die Voraussetzungen im Jahr 2019 erfüllt wurden.

Für die atypische Netznutzung (§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) ist ebenfalls einen Anspruch auf Weitergeltung vorgesehen. Hierbei ist ebenso auf die tatsächliche Erfüllung der Voraussetzungen im Kalenderjahr 2019 abzustellen (§ 19 Absatz 2 Satz 18 StromNEV).

Die Regelung steht unter Notifizierungsvorbehalt der Europäischen Kommission.

>> BGBl vom 5.11.2020

450 MHz-Frequenzen vergeben

Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, die 450 MHz-Funk-Frequenzen vorrangig für kritische Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft bereitzustellen.

Die Frequenzen spielen vor allem bei der Vernetzung der Infrastruktur im Energiebereich eine Rolle, etwa beim Smart Metering oder zukünftig beim Laden von Elektrofahrzeugen.

Beispielsweise kann per Funk das Smartmeter Gateway im Keller angebunden werden, wenn kein anderweitiger Internetzugang verfügbar ist. Die Frequenz erlaubt eine gute Durchdringung von Mauerwerk und ist wenig störungsanfällig.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

33.107 Ladepunkte

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat die Zahl der öffentlich verfügbaren Ladenpunkte für Elektrofahrzeuge ermittelt. Demnach beträgt die Gesamtzahl 33.107. Zehn Prozent davon entfallen auf Schnelllader. In den vergangenen sechs Monaten hat die Zahl der Ladepunkte um 5.300 zugenommen. Laut Pressemitteilung rechne sich der Betrieb der Ladesäulen aufgrund der geringen Fahrzeugzahl noch nicht.

Nach Berechnungen des BDEW sind rund 240.000 vollelektrische Fahrzeuge und 200.000 Plug-In-Hybride zugelassen. Wobei Plug-in-Hybride in der Regel zu nicht einmal 50 Prozent elektrisch fahren. Für eine wirtschaftliche Auslastung seien jedoch mindestens 550.000 vollelektrische Fahrzeuge erforderlich.

Grundlage der Zahlen ist die Plattform ladesaeulenregister.de, die neben anderen durch den BDEW betrieben wird. Nach Aussage des BDEW werden rund 80 Prozent der Ladepunkte von Unternehmen der Energiewirtschaft bereitgestellt.

>> Pressemitteilung des BDEW