Aktuelle Kurzmeldungen 11-2023

Preisbremsen: Bundestagsbeschluss Verlängerung kommt

Die Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) wird am 16.11.2023 abschließend im Bundestag behandelt. Die Bundesregierung hatte am 02.11.2023 die Verordnung zur Verlängerung der Preisbremsen bis zum 30.04.2024 beschlossen. Die Preisbremsegesetze ermächtigen die Bundesregierung, per Verordnung den zeitlichen Anwendungsbereich der Preisbremsen zu bestimmen (§ 47 StromPBG bzw. EWPBG § 39). Die Verordnung bedarf allerdings der Zustimmung des Bundestages.

Der Bundestag kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass seine Änderungswünsche übernommen werden. Werden diese berücksichtigt, ist eine erneute Beschlussfassung nicht notwendig. Da die Verordnung nur der Verlängerung der Preisbremsen dient, ist eine Zustimmung sehr wahrscheinlich. Die Mittel für die Verlängerung sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) bereitgestellt werden.

Eine weitere Hürde für die Verlängerung der Energiepreisbremsen besteht im Europäischen Wettbewerbsrecht. Die deutschen Preisbremsen müssen durch den State aid Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) der EU gedeckt sein. Die Europäische Kommission konsultiert derzeit die Genehmigung der Verlängerung der staatlichen Hilfen. Laut Pressemitteilung der KOM vom 06.11.2023 schlägt diese eine Verlängerung der Beihilfen zum Ausgleich der höheren Energiepreise bis 31.03.2024 vor.

Wie die Abweichungen zwischen Verordnungsbeschluss und Absichten der KOM nebst der überschaubaren Zeit bis zur Winterpause so geregelt werden können, dass die Verlängerung rechtssicher zum 01.01.2024 greift, ist unklar. ISPEX wird weiter berichten.

>> Preisbremsenverlängerungsverordnung – PBVV (BT-Drs. 20/9062)

>> Pressemitteilung der EU-Kommission (KOM)


BECV: Bescheidversand für 2022

Wie die DEHSt in ihrem Newsletter vom 24.10.2023 mitteilt, hat im Oktober 2023 der Versand der Beihilfebescheide für die Carbon-Leakage-Kompensation (CLK) für das Abrechnungsjahr 2022 begonnen. Darüber hinaus weist die DEHSt darauf hin, dass einige Unternehmen, die eine Einzelbeihilfe von mehr als 100.000 Euro erhalten, von zusätzlichen Transparenzpflichten betroffen sind. Diese Unternehmen werden vor einer abschließenden Entscheidung zur Gewährung für das Abrechnungsjahr 2022 kontaktiert und über das weitere Verfahren informiert werden. Durch die Transparenzpflichten wird in bestimmten Fällen eine zusätzliche Datenerhebung des Hauptwirtschaftszweigs, der Region und Größe des Unternehmens erforderlich sein. Die DEHSt rät im Sinne einer zügigen weiteren Bearbeitung regelmäßig das VPS-Postfach zu kontrollieren.

Wie immer sind die Regelungen zu Unternehmen in Schwierigkeiten im Rahmen der Beihilfegewährung einschlägig.

>> DEHSt Newsletter Webansicht

 
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2024“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

Sie finden die Übersicht mit den neuen Terminen hier.
 


Gasspeicher: INES veröffentlicht Szenarien

INES (Initiative Energien Speichern e.V.) hat ein November-Update zu den Gas-Szenarien vorgelegt. Demzufolge würden nur noch extrem kalte Temperaturen zu einer Gasmangellage führen.

Die Gasspeicher in Deutschland sind zu 100 Prozent gefüllt und übertreffen somit die gesetzliche Füllstandsvorgabe von 95 Prozent zum 1. November. Laut der Mitteilung von INES sei bei weiterem Absinken der Temperaturen damit zu rechnen, dass die Ausspeicherphase schon in diesen Monat beginne. Träten dann noch mittlere bis extreme Temperaturen im Winter auf, würden die Gasspeicher umfangreich bzw. vollständig entleert werden. Eine Gasmangellage sei unter den aktuellen Bedingungen nur bei extrem kalten Temperaturen zu befürchten.

Für ihre Prognosen zieht INES Szenarien auf Basis der Temperaturen des EU-Wetterjahres 2016 für Deutschland („normale Temperaturen“), des europäischen Winters 2020 („warme Temperaturen“) und des europäischen Winters 2010 („kalte Temperaturen“) heran.

>> Mitteilung der INES


AGEB: Energieverbrauch fällt auf Rekordtief

Die AG Energiebilanzen (AGEB) prognostiziert für 2023 ein Rekordtief für den Energieverbrauch in Deutschland. Auf Grundlage der ersten drei Quartale ergibt sich demnach ein Rückgang um knapp 8 Prozent auf 10.784 Petajoule (PJ) oder 367,9 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). Die Gründe hierfür liegen laut AGEB vor allem in der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung, den hohen Energiepreisen und die gegenüber dem Vorjahr wärmere Witterung.

Der wahrscheinliche Rückgang der Wirtschaftsleistung um bis zu 0,5 Prozent im Jahr 2023 wird den Energieverbrauch maßgeblich beeinflussen. Hier schlägt insbesondere die rückläufige Produktion der energieintensiven Industrie zu Buche. Weiterhin verbrauchssenkend wirkt sich der geringere Bedarf an Raumwärme bedingt durch die günstige Witterung aus. Diesen Effekt taxiert die AGEB mit ca. 20 Prozent am Gesamtrückgang. Das Energiepreisniveau trägt zur Verbrauchsreduktion bei. Die Importpreise sind zwar maßgeblich gesunken, verharren aber auf einem höheren Niveau als vor 2021. Die AGEB geht davon aus, dass dies zu Einsparungen und Substitution anreizt sowie zur Kürzung energieintensiver Produktion im Inland.

Aufseiten der verbrauchssteigernden Effekte sieht die AGEB die demographische Entwicklung. Der Zuzug von 1,35 Millionen Menschen führte zu einem Anstieg des Energieverbrauchs in einer Größenordnung von etwa 200 PJ.

Nach Energieträgern aufgeschlüsselt ergeben sich für die ersten drei Quartale fast durchweg rückläufige Zahlen. Steinkohle sank gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 19,1 Prozent, ebenso wie Braunkohle um 23,4 Prozent. Der hohe Rückgang bei Kernenergie von 73,3 Prozent erklärt sich aus der Abschaltung der verbliebenen Kraftwerke 2023. Um 7,2 Prozent verringerte sich der Erdgasverbrauch. Diese Reduktion rührt für den Betrachtungszeitraum u.a. aus weniger Nachfrage aus der Industrie, privaten Haushalten und Gewerbe her. Darüber hinaus machen sich beim Erdgasverbrauch die geringere Stromerzeugung ( – 4 Prozent) bzw. die Fernwärmeerzeugung aus Erdgas mit einem Minus von knapp 3 Prozent bemerkbar. Die Erneuerbaren Energien blieben mit einem leichten Absinken von 0,3 Prozent in etwa konstant.

Beim Import-Export-Saldo für Strom ergibt sich gemäß der AGEB ein Importüberschuss. In den ersten drei Quartalen wurden 9,7 Mrd. kWh Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert. Bis zum Mai des laufenden Jahres verzeichnete der Stromaustauschsaldo einen deutlichen Exportüberschuss, seither wird im Saldo mehr importiert.

>> Mitteilung der AGEB

 
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

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